„Sieg Heil“-Rufe von Boot auf der Saale: Polizei stellt Anzeigen gegen mehrere Rechtsextremisten

13 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Wird bloß schwierig, das gerichtsfest nachzuweisen, wenn das nicht zufällig jemand audiovisuell aufgezeichnet hat.

    • Praktisch sagt:

      „Gerichtsfeste Nachweise“ bestehen äußerst selten aus audiovisuellen Aufzeichnungen.

    • Hallunke2013 sagt:

      Es kommt letztlich drauf an ob man in die Falle tappt oder nicht.
      Auf Strafanzeigen folgen stets Vorladungen.
      Leugnet man von Anbeginn (vor Ort) die Straftaten begangen zu haben
      und es gibt keine Beweise, dass die Taten begangen wurden dann braucht
      es lediglich einen guten Rechtsanwalt und die Fälle werden eingestellt.
      Folgt man den Vorladungen läuft man Gefahr sich zu verplappern.
      Deshalb sollte man direkt nach Erhalt der Vorladung Beratungshilfe
      beantragen und die Sache an einen Rechtsanwalt übergeben.
      Es braucht sich nur einer zu verplappern, oder einzuknicken und
      dann beschuldigen sich letztlich noch alle gegenseitig.
      Darauf setzen die Herrschaften bei den Vorladungen.
      Auch wenn es Zeugen gibt steht immer noch Aussage gegen Aussage.

    • Hallunke2013 sagt:

      Ein Rechtsanwalt fordert in der Regel erst einmal die Akten an.
      In den Akten lässt sich entnehmen ob Beweise vorliegen, oder eben nicht.
      Liegen Beweise vor dann sollte man versuchen so milde wie möglich,
      wenn auch mit einem blauen Auge, bestraft zu werden.
      Liegen keine Beweise vor dann kann man eine Einstellung der
      Ermittlungen anstreben und dazu braucht es einen guten Anwalt.
      Ob man mit 16 bis 19 Jahre jedoch so clever ist weiß ich nicht.
      So funktioniert das Rechtssystem und das ist auch gut so.
      Es könnte ja sonst jeder etwas behaupten und jeder würde bestraft.

      • so,so sagt:

        @ Hallunke2013

        Ob man mit 16 bis 19 Jahre jedoch so clever ist weiß ich nicht.

        Dumm genug um „Sieg heil“ zu rufen, ist man offenbar

  2. Detlef sagt:

    Es handelte sich um junge Männer im Alter zwischen 16 und 19 Jahren die selber nicht mal die Geschichte und den Ursprung dessen kennen, was die da gebrüllt haben.

    • Frieda74 sagt:

      Und deshalb ist das ok, was die Idioten da gebrüllt haben????
      So klingt das zumindest bei Ihnen!

      • So ein Wahnsinn aber auch sagt:

        Oh,oh, wenn man ideologisch verblendet und mit Schnappatmung unterwegs ist, kommt es zu solcherart Unterstellungen bzw. falschen Interpretationen. Vielleicht fehlt ja auch das Verständnis des gerade Gelesenen?

    • NeuLeipziger sagt:

      Wie bitte? In diesem Alter sollte man auf jeden Fall die geschichtlichen Hintergründe kennen.
      Aber IB und ähnliche Gruppierungen bekommen immer mehr Zulauf, insofern ist anzunehmen, dass das ganz bewusst war.

  3. Warum muss man sowas immer relativieren? sagt:

    Kennen Sie die Leute etwa? Allgemein dürfte es eher schwierig sein, sich bei solchen Parolen auf einem Verbotsirrtum zu berufen.