Städte- und Gemeindebund in Sachsen-Anhalt lehnt neue Prüfpflichten strikt ab – Bürokratie statt Hilfe in der Finanzkrise?

Die aktuell im Landtag diskutierte Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt wird von Seiten des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt aufs Schärfste kritisiert. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hat sich am 18.08.2025 mit Nachdruck gegen die angedachte Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs auf Kommunen unterhalb von 20.000 Einwohnern (§ 137 KVG LSA) ausgesprochen.
Kritisiert wird, dass nicht einmal der Versuch unternommen wird, eine Begründung für die angedachte Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofs unterhalb von 20.000 Einwohnern vorzulegen.
Mit Blick auf die kommende Landtagswahl zeugt die angedachte Gesetzesänderung von Misstrauen gegenüber der kommunalen Familie und nicht von dem Willen, Entbürokratisierung endlich anzugehen, so Bernward Küper, Landesgeschäftsführer und Andreas Dittmann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt am Rande der heutigen Präsidiumssitzung in Magdeburg.
Die administrativen Belastungen der zu prüfenden Gemeinden werden unnötig erhöht und somit die notwendige Handlungsfähigkeit vor Ort geschwächt. „In Zeiten einer sich abzeichnenden kommunalen Finanzkrise historischen Ausmaßes brauchen Kommunen Rettungspakete und keine zusätzlichen Prüfberichte!“, so Küper und Dittmann.
Vertrauen statt Vertrauensbruch!
Die Erweiterung der Prüfrechte sendet so das völlig falsche Signal, dass Kommunen grundsätzlich mangelhaft handeln. Das untermauert ein Bild von Verdachts- statt Partnerschaftskultur und erschwert die notwendige Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen erheblich. Das Gegenteil ist aber der Fall. Die Städte und Gemeinden befinden sich nicht in einem prüffreien Raum. Die bisherige Prüfung durch die kreislichen Rechnungsprüfungsämter hat sich bewährt. Bereits heute können Gemeinden unter 20.000 Einwohnern auf Ersuchen der Kommunalaufsicht durch den Landesrechnungshof geprüft werden.
Auch die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Landesregierung stellt keinen Bedarf für die Ausweitung von Prüfrechten des Landesrechnungshofs fest. Statt neue Hürden aufzubauen, sollte der Gesetzgeber sich besser auf die dringliche Aufgabe der Entbürokratisierung besinnen, so die Meinung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes.
Zusätzlichen bürokratischen Overhead vermeiden!
Die angedachte deutlich ausgeweitete Prüfpraxis würde mit zusätzlichen Prüfzyklen, Berichtsanforderungen und Einzelfallklärungen einhergehen. Dies würde zu mehr Bürokratie, erhöhtem Personalaufwand, nicht nur bei den zu prüfenden Kommunen, sondern auch beim Landesrechnungshof, und letztendlich zu einer deutlich verzögerten Abarbeitung notwendiger Projekte im gemeindlichen Alltag wie z. B. den Jahresabschlüssen oder Infrastrukturmaßnahmen führen.
„Bundesweit wird intensiv über eine Abschaffung von Auflagen, Standards und Kontroll- und Berichtspflichten diskutiert, um den Staat wieder ins Handeln zu bringen, Sachsen-Anhalt aber will diese noch ausbauen und verschärfen. Ein Jahr vor der Landtagswahl solche Zeichen zu setzen, grenzt an Realitätsverweigerung“, so Küper und Dittmann.
Fokus auf Kommunale Selbstverwaltung stärken!
Kommunen verfügen über die Kompetenz, Lokales vor Ort zu gestalten. Eine Politik des Misstrauens verkennt die Professionalisierung der kommunalen Verwaltung, ignoriert bewährte Strukturen und verengt den Blick auf einzelne Risiken statt auf Ergebnisse.
Eine verlässliche, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ist zentral für eine effiziente Förderung und Umsetzung von Vorhaben. Misstrauen in die kommunale Ebene kann die Akzeptanz von Reformen und Förderprogrammen untergraben und langfristig Investitionshemmnisse verstärken. Statt ständig die Prüfintensitäten auszuweiten, sollte man eher über gezielte fachliche Hilfen nachdenken. Zudem sollte in Zeiten des Fachkräftemangels viel stärker auf risikoorientierte Prüfungen statt auf regelmäßige Standardprüfungen gesetzt werden.
Beibehaltung des Status Quo!
Der Städte- und Gemeindebund appelliert daher für eine Beibehaltung des Status Quo der Prüfrechte im § 137 KVG LSA. „Vertrauen in die Kommunen ist kein Luxus, sondern Grundlage erfolgreicher Politikumsetzung auf Landesebene“, mahnen Dittmann und Küper abschließend. Vielmehr sollte man sich in der Koalition mit dem Abschlussbericht der Kommission für einen handlungsfähigen Staat auseinandersetzen und dessen Empfehlungen aufgreifen, statt alle Gemeinden unter den Generalverdacht fehlender Kompetenz und unsachgemäßen Agierens zu stellen.
Prüfungen /Kontrollen müssen sein!
@Marktsänger
Dann geh doch mit gutem Bespiel voran und schreib jeden Tag einen Bericht über Deine Effizienz!
Es geht doch gar nicht um „Effizienz“. Es geht darum, ob die Gelder auch wirklich dafür verwendet werden, wofür sie vorgesehen sind. Und wieso sollten das Gemeinden unter 20.000 Einwohnern einen Sonderstatus haben? Wer mit öffentlichem Geld umgeht, hat das im Sinne der Gesetze zu tun. Das ist es völlig egal ob das eine Stadt oder ein Dorf ist.
Kleinere Kommunen werden ja durch die Prüfungsämter der Landkreise geprüft. Warum also zusätzlich das Land einschalten?
Wo steht „zusätzlich“?
…sollte nicht die Frösche fragen.