Abgebaute Ampelfrauen: Landesverwaltungsamt will den Schwarzen Peter nicht haben

In Halle verschwinden die Ampelfrauen wieder. Eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes will das so. Doch bei der Landesbehörde sieht man sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Bundesregelungen stünden solchen Zeichen entgegen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die ergänzenden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Anordnungen enthalten eine abschließende Regelung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, so das Landesverwaltungsamt. Deshalb gelte der Ausschließlichkeitsgrundsatz. Zur Verkehrsregelung seien nur die in der StVO vorgesehenen oder bildlich dargestellten Zeichen und Einrichtungen verwendet werden dürfen. Und für Fußgängerampeln sei das Sinnbild „Fußgänger“ vorgesehen, ersatzweise seien auch Ampelmännchen im schreitenden und stehenden Zustand zugelassen. Aber eben keine Ampelfrauen.
Nur der Bundesgesetzgeber könne neue Sinnbilder zulassen, erläutert das Amt. Als Straßenverkehrsbehörde habe man das Bundesgesetz umzusetzen. Man habe zwar „Verständnis für das Anliegen und die Debatte um die Ampelfrauen, welche mit einer emotionalen Komponente versehen sind und auch dem Zeitgeist Rechnung tragen“, so eine Sprecherin. „Die Aspekte der Gleichstellung von Mann und Frau sind dabei ein diskussionswürdiger Aspekt, aber auch Identifikationssymbole wie die Hexe im Harz Ausdruck des Bedürfnisses der Bevölkerung nach einer Reform der Ampelzeichen. Wir können alle, die eine flexible Handhabung der Regelung für geeigneter oder zeitgemäßer erachten, verstehen und ermuntern, ihr Anliegen gegenüber dem Bund zu vertreten und ihn zu einer gesetzlichen Änderung zu bewegen.“
In anderen Bundesländern wird da anders verfahren. So gibt es beispielsweise eine Ottifanten-Ampel in Emden als Ehrung für den Komiker Otto Walkes oder eine Mainzelmännchen-Ampel in Mainz.
Gerade in der heutigen Zeit, wo sosehr darauf geachtet wird auf Gleuchstellung von Mann und Frau ob in Spache oder anderen Deutungen, ist das geradezu ein Rückfall ins Mittelalter.
Aber liebe Verwaltung – Gender-Kritiker (m/w/d) weisen doch unermüdlich darauf hin, dass der/die/das generische Maskulinum alle meint! Dann sollte sich „Fußgänger“ in § 37 StVO doch problemlos als weiblich auslegen lassen.
Auslegungssache.Wo steht denn, daß das Ampelmännchen nicht auch in Rock und Zöpfen rumlaufen darf ? Sollen jetzt die Schotten diskiminiert werden ?
Warum wird die Standardfigur (also nicht das DDR-Männchen) eigentlich als Mann bezeichnet? Das Ding ist eine rein stilisierte Figur, hat weder Frisur, sondern ist nur Kopf, Korpus mit Gliedmaßen. Sollte es ein Mann sein, fehlt das gewisse etwas, sollte es eine Frau sein, fehlt auch etwas. Bleibt nur ein Kriterium als Stein des Anstoßes — der nicht vorhandene Rock (das Kleid). War es nicht Ausdruck der frühen Emanzipationsbewegung, dass Frauen auch Hosen tragen (dürfen)? Jetzt will besteht frau wieder auf Zöpfe mit Rock, na was denn nun??
Für so einen Schwachsinn kassieren diese Leute einen Haufen Kohle,zumal jede 2.Frau Hosen an hat.
Was sagt das Landesverkehrskinisterium dazu ? stellen sich die Magdeburger Behörden genau so an ?
Das Landesverwaltungsamt hat zwar seinen Sitz in Halle, ist aber für das ganze Land zuständig. Und an Magdeburg hat sich dieser Streit überhaupt erst entzündet: https://dubisthalle.de/seit-5-jahren-hat-halle-ampelfrauen-behoerde-verbietet-es-magdeburg-sind-auch-halles-ampel-weiblein-illegal
Für mich ist das die passende Illustration eines Zitats: „Then you’re in their power, bureaucrats can be more dangerous than a loaded gun. A gun hits the target you aim at. Bureaucrats are another story“ (Sharon Lee, Steve Miller; aus dem Roman Saltation)
Auf Deutsch: „Wenn Du in ihrer Macht bist, können Bürokraten gefährlicher sein als ein geladenes Gewehr. Ein Gewehr trifft, worauf Du zielst – bei Burökraten ist das eine andere Geschichte.“
Denn maßgeblich für die Ampeln sind meines Erachtens nicht die Formen, die den Ampellichtern gegeben werden, sondern die Farben! Solange Rot „Stopp“ bedeutet und Grün „Bitte weitergehen/-fahren“ ist die Gestaltung der Lichter imho fast vollkommen irrelevant (verfassungswidrige Symbole werden ja wohl kaum in Ampeln eingesetzt werden – und das wären die einzigen Formen, die ich ausschließen würde). Ob aber Männlein, Weiblein, Tiere, Berge, Himmelskörper, Werkzeuge, Flugzeuge, Schiffe, mythische Figuren … abgebildet werden – wen schert’s?
Es gibt Menschen mit Rot-grün-Schwäche, die in ihrer stärksten Ausprägung gar keine unterschiedlichen Farben wahrnehmen. Für die sind Formen von enormer Wichtigkeit.
Auch Farbenblinde sollten jedoch wissen, dass Rot bei einer Ampel oben (oder, wenn sie waagerecht installiert wurde, links) und Grün unten oder rechts angebracht sind. Oder kennen Sie ein einziges Land, in dem das anders gehandhabt wird? Ich nicht …
Auch die Ampelfrauen werden stehend und gehend dargestellt und ich glaube nicht, dass ein „Farbenblinder“ sich die Anlagen zur StVO anschaut und wenn er die dort abgebildeten Zeichen an einer Ampelüberquerung nicht wiederfindet, vollkommen hilflos dastehen wird.
Farbenblinde
„Und für Fußgängerampeln sei das Sinnbild „Fußgänger“ vorgesehen“
Und da ja Frauen grundsätzlich nie zu Fuß gehen, gehören sie selbstverständlich auch nicht auf Fußgängerampeln. (Ironie)
Also geht die Begründung eigentlich noch bekloppter?
Dann mach dich stark, dass es neben dem bisherigen Sinnbild auch eins mit Brüsten gibt (Zöpfe und kurzer Rock sind mir persönlich zu sexistisch). Die Änderung der Verordnung ist einfach und dürfte auch kaum auf Widerstand stoßen, es muss aber gemacht werden. Dazu bedarf es einer Initiative und die kann eben auch von dir ausgehen. Bis dahin gelten nunmal die bestehenden Regeln und nur ein Sinnbild für Fußgänger.
Warum soll ich mich „stark machen“? Du kannst doch zuerst mal was tun, bevor du hier immer andere aufforderst – damit ist übrigens jetzt nicht dein ständiges Namenwechseln gemeint, Frau Holle/ Depp Gurke/ Hallenser/ Beobachter/ nix idee…
Mir persönlich isses wurscht, was für eine Figur zu sehen ist, ob Mainzelmännchen oder Giraffe oder Tasse… Mir ging es allein um die fadenscheinige Begründung.
Merkt man, wie dir das alles „egal“ ist. Dir gefällt etwas nicht, du willst, dass es anders ist, aber es sollen sich andere kümmern. Hmm, das passt iwie nicht.
Ach, dir gefällt nur die Begründung nicht? Tja, gleiches Problem. Die Begründung basiert auf der derzeitigen Rechtslage. Die müsste also geändert werden. Dazu wird aber keine Umfrage gestartet, weil Ingeborg im Internet mal einen fahren lässt. (damit bist du gemeint)
Wenn du also tatsächlich etwas ändern willst, musst du deinen Hintern hoch bekommen oder aber, und damit bist du nicht nur fein raus, sondern erntest sicher auch mehrheitlich Zustimmung, du hältst einfach deinen sabbelnden Rand.
(bin auch noch Radfahrer Klaus, 10101, braegel und Daggilover ?)
Haha, braegel – das waren noch Zeiten. 😀
Aber in wirklich bist du noch Sagisdorfer8 und Spiegelleser (die restlichen Aliase sind mir leider entfallen).
Stimmt, die bin ich natürlich auch noch. Das ganze Internet besteht ja im Prinzip nur aus 3 oder 4 Leuten.
Und farbi.
„Ach, dir gefällt nur die Begründung nicht? Tja, gleiches Problem. Die Begründung basiert auf der derzeitigen Rechtslage. Die müsste also geändert werden.“
Ob die Rechtslage wirklich so ist, dass sich eine weibliche Ampelfigur AUßERHALB eines vorgesehenen „Fußgänger-Sinnbildes“ befindet, kann nur ein Jurist zweifelsfrei feststellen, aber mit Sicherheit nicht du.
Sollte sich irgendwann herausstellen, dass die Rechtslage nicht geändert werden muss, um auch etwas anderes als das klassische „Ampelmännchen“ zuzulassen, haben die Beamten mal wieder nur dümmliche Ausreden erfunden, um sich Ärger vom Hals zu halten.
Der Rest deines Kommentars – wie immer Gülle.
Du kannst wohl beurteilen, was nur ein Jurist zweifelsfrei feststellen kann? Wie das, klein Gülle-Katrin? Dann müsstest du noch schlauer sein, als dieser Jurist. Und beim LVwA arbeiten demnach nur verbeamtete Hausmeister, kein einziger Jurist. Da wird es „alocur“ aber einfach haben mit seiner Statistik. Vielleicht kannst du ihm trotzdem zur Hand gehen. Geht einfach schneller, wenn gleich zwei Spitzenkräfte Strichliste führen. Hm?
Die wissen schon, dass in (fast) allen Gesetzen am Ende so ein § ist, dass alle Geschlechternennungen im Text für beide Geschlechter gelten? Somit auch für Ampelfräuleins – nicht nur Ampelmännchen?
Wenn schon, dann korrekt:
Ampelmännchen/Ampelfrauchen
Ampelfräulein/Ampelmännlein
Das LVA will den schwarzen Peter nicht haben, da haben sie aber nun wirklich Pech gehabt. Sie haben ihn schon längst. Sie wollten das doch, dass die Ampel nicht individuell strahlen
Na klar das LVA ist Ja an nichts Schuld, wie jedenfalls. Soll das heißen, die tun nichts? Na wehe, denn Wer nichts tut kann auch nicht Schuld sein. Also mühsam sie ja doch schuld sein
Es sollte mal überprüft werden, wieviele unnütze Stellen es im Landesverwaltungsamt gibt, die dann ersatzlos zu streichen wären.
Dann mach doch mal. Ernst-Kamieth-Straße 2.
Schön Maske auf, bevor du reingehst!
LVA wenn SIE IHRE Spielräume nutzen würden uns nicht dem Bürokratische anhängen würden, dann gelänge so was Einzigartiges, was andere Städte können, auch in Halle.
Mir kam gerade eine Idee, wie man das Dilemma umgehen und trotzdem politische Korrektheit bewahren kann: man baut einfach eine rechtlich einwandfreie Ampel und direkt daneben noch eine Ampel mit den jeweiligen Wunschsymbolen. Dann kann man ggfs. auch wöchentlich eine andere benachteiligte Gruppe mit Ampelsymbolen würdigen. 😀
Kennt ihr die Keller des LVA? Da gehen die immer zum Lachen hin, und zwar über die Untertänigkeit der Bevölkerung Sachsen-Anhalts… Männer links, Frauen rechts, dritte in die Mitte…