Absicherung der kommunalen Daseinsvorsorge: Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sieht die Stadtwerke im Land in Gefahr, weil sie anders als große Konzerne nicht vom Bundesrettungsschirm profitieren
Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat sich mit einem Schreiben an Ministerpräsident Reiner Haseloff gewendet. Anlass ist die Sorge vor einem Totalzusammenbruch der Gasversorgung in Deutschland und der Tatsache, dass die kommunalen Stadtwerke nicht unter den Bundesrettungsschirm fallen, während die großen Versorger davon profitieren.
Es gelte unter anderem, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Versorgungsunternehmen sicher zu stellen. Ohne deren Strukturen könne die örtliche Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten werden, so der Städte- und Gemeindebund.
Die Haltung des Bundeswirtschaftsministers zu den Stadtwerken sei “unverantwortlich”. Er lasse vollkommen “außer acht, dass es letztlich die kommunalen Energieunternehmen sind, die die Versorgung der gesetzlich geschützen Verbraucher absichern sollen. In dieser Haltung wird deutlich, dass alle bisherigen Appelle der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der kommunalen Unternehmen ungehört blieben.”
“Das gebetsmühlenartige Abstellen auf den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien wird die aktuellen Probleme nicht lösen”, erklärt der Städte- und Gemeindebund. “Wer konzertierte Aktionen einfordert, darf die Kommunen nicht vor vollendete Tatsachen setzen, sondern muss sie aktiv einbeziehen. Wir sehen es als geboten an, bei der Vorbereitung auf den drohenden Energienotstand insbesondere die Kommunen unmittelbar einzubeziehen, die über kommunale Stadtwerke und Wohnungsunternehmen verfügen.”
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
auf Grund der drohenden Nichtwiederinbetriebnahme der Gastrasse Nord-Stream1 und der damit zunehmend erwartbaren dritten Stufe des Notfallplanes Gas wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie, da die aktuelle Situation dringenden Handlungsbedarf aufzeigt.
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am 7. Juli gegenüber den Energie- und Wirtschaftsministern der Länder schriftlich erklärt, dass es keine Bundeshilfe für kommunale Energieunternehmen, also den Stadtwerken geben wird. Diese mögen sich stattdessen an die Kommunen und Länder halten. Der Städte- und Gemeindebund kritisiert diese Positionierung des Bundeswirtschaftsministers und betrachtet diese Haltung als unverantwortlich.
Diese Entscheidung lässt vollkommen außer acht, dass es letztlich die kommunalen Energieunternehmen sind, die die Versorgung der gesetzlich geschützen Verbraucher absichern sollen. In dieser Haltung wird deutlich, dass alle bisherigen Appelle der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der kommunalen Unternehmen ungehört blieben.
Nunmehr herrscht insoweit Klarheit, dass die kommunale Ebene nicht auf die Ausweitung des Bundesschirmes hoffen kann. Darum kann sich daraus nur die Forderung ableiten, dass nun die Landesregierungen ihrerseits einen Schutzschirm für die Absicherung der kommunalen Versorgungssicherheit entwickeln. Eine erste Entwicklung in dieser Richtung zeichnet sich nach Angabe des Deutschen Städtetages in Nordrhein-Westfalen ab. Ein solcher Schutzschirm kann aus unserer Sicht zum Beispiel durch Ausfallbürgschaften und Kreditabsicherungen durch die Investitionsbank gegenüber kommunalen Unternehmen der Energie- und auch der Wohnungswirtschaft wirken.
Des Weiteren wird es zur Verhinderung von Unternehmens- und Verbaucherinsolvenzen einer ähnlichen weitgehenden Kurzarbeiterlösung bedürfen, wie sie in der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht wurde. Denn wer Unternehmen zur drastischen Energieeinsparung aufruft, wird das kurzfristig nur über das Runterfahren von Betriebsabläufen erreichen können. Dies wirkt sich aber zwangsläufig auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, die wiederum der Kostenspirale bei den Lebenshaltungskosten gegenüberstehen. In der Folge werden nicht nur die Unternehmen der Energiewirtschaft in eine Notlage geraten, sondern auch die Wohnungsunternehmen durch Mietrückstände oder Ausfall von Betriebskostenzahlungen, die letztlich zu massiven Liquiditätsproblemen auch in der Wohnungswirtschaft führen.
Es war hoch an der Zeit, dass die bisherige Sprachlosigkeit der Landesregierung gegenüber der Kommunen zum Thema Absicherung der Energieversorgung am 15. Juli endete. So richtig es sein mag, dass der Energieminister Armin Willingmann vor Panikmache warnt, so falsch wäre es, nur auf eine interministerielle Arbeitsgruppe zu setzen, die die eigentlichen Umsetzer außen vorlässt.
Das gebetsmühlenartige Abstellen auf den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien wird die aktuellen Probleme nicht lösen. Wer konzertierte Aktionen einfordert, darf die Kommunen nicht vor vollendete Tatsachen setzen, sondern muss sie aktiv einbeziehen. Wir sehen es als geboten an, bei der Vorbereitung auf den drohenden Energienotstand insbesondere die Kommunen unmittelbar einzubeziehen, die über kommunale Stadtwerke und Wohnungsunternehmen verfügen…“
Niedergang/Zerschlagung der Stadtwerke – dürfte doch bei einigen in der EU zu Freudenausbrüchen führen.
Ein feuchtes Träumchen aller Kapitalismusfreunde und Anbeter des „Freien Marktes“! Der kann ja alles viiiieeeel besser, güüüünstiiiiger und kommt bestens ohne steuerfinanzierte Staatshilfen aus 🙂 .