Amtsgericht Halle verurteilt Bauunternehmer: Beschäftigte als Scheinselbstständige geführt
Durch das Amtsgericht Halle (Saale) ist ein 66-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit deutscher Staatsangehörigkeit rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen und der Steuerhinterziehung in 54 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im Rahmen der Prüfung der Geschäftsunterlagen der Baufirma ist den Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Sangerhausen des Hauptzollamts Magdeburg aufgefallen, dass das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigte, dafür jedoch ausschließlich selbständige Personen durch die Firma des Verurteilten beauftragt wurden. Die weiteren Ermittlungen der FKS ergaben, dass es sich bei diesen Personen in der Realität jedoch nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern um ein weisungsgebundenes und abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelte. Diese Feststellung wurde durch mehrere Gutachten des Rentenversicherungsträgers gestützt.
Die Vergütung der sogenannten Scheinselbständigen erfolgte in bar oder zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen über das Konto von Angehörigen des verurteilten Unternehmers.
Die Scheinselbstständigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende Beiträge unter anderem nicht an die Krankenkassen abgeführt. Daher entstand im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2022 ein Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 391 Tausend Euro. Außerdem hinterzog der Unternehmer Lohnsteuerbeiträge gegenüber den Landesfinanzbehörden in Höhe von fast 78 Tausend Euro und der Sozialkasse im Baugewerbe entstand infolge der Schwarzlohnzahlungen ein Schaden in Höhe von rund 87 Tausend Euro.
Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingeräumt. Das Urteil ist seit dem 21. Oktober 2025 rechtskräftig.










Warum Bewährung? Da lacht der doch drüber.
Wurde in der Verhandlung erklärt. Unter anderem, weil er gestanden hat.
Gelacht hat er nicht, ganz im Gegenteil.
Was hast du davon, wenn er insolvent ist? Zahlst obendrein den Knast als Staat und danach hast du einen Hartzer mehr.
Das Urteil ist durchaus nachvollziehbar.
Er wird den o.g. Schaden begleichen müssen und so lange er im Knast sitzt, verdient er kein Geld.
Daher will man dem 66-Jährigen die Gelegenheit geben, bis zum Rentenbeginn wenigstens einen Teil des Schadens zu begleichen.