Anhörung im Innenausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt: Bodycams werden abgelehnt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat ein neues Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)  vorgelegt, das unter anderem Körperkameras für die Polizisten vorsieht. Im Innenausschuss des Landtags wurde das neue Gesetz am Donnerstag diskutiert. In Stellungnahmen der Sachverständigen wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

So kritisierte Prof. Frank Braun von der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW die Regelung zur Einführung der Bodycam. Ein Einsatz von Bodycams z.B. in einem Dienstgebäude der Polizei, das mutmaßlich mit mehreren Beamtinnen und Beamten besetzt und durch feste Kameras gesichert ist, sei offensichtlich ungeeignet, um vor Gewalt gegen Polizeibeamtinnen -und beamte abzuschrecken. Denkbar sei nur, dass die Regelung primär dazu dienen soll, spätere Strafverfolgungen zu erleichtern. Dann sei jedoch der Bund zuständig und das Land würde demnach kompetenzwidrig handeln.“

„Die Regelung zum sogenannten „Pre-recording“, der grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, sieht eine automatische Aufzeichnung mit der Kamera von zwei Minuten vor“, sagt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion, und fügt hinzu: „Im Vergleich der Regelungen anderer Länder, wo höchstens 30 Sekunden aufgezeichnet werden, gleicht der Gesetzesentwurf in Sachsen-Anhalt einer dauerhaften und anlasslosen Überwachung und ist daher schon unverhältnismäßig.“

„Wir lehnen die Einführung von Bodycams in Sachsen-Anhalt angesichts der bisher gemachten Erfahrungen in unserem Bundesland und der nun vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung ab. Soweit eine gesetzliche Regelung zur Einführung von Bodycams geschaffen würde, muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs und wenn Betroffene polizeilicher Maßnahmen dies gegenüber den Beamtinnen und Beamten verlangen, die Bodycam durch die Polizei eingeschaltet wird“, so Striegel.

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20 Antworten

  1. Zappelphilipp sagt:

    Striegel das linke Schwein betreibt reine Klientelpolitik … Bloß nicht seine linksgrüne Verbrecherbande per Aufzeichnung überführen.

    • Hallo sagt:

      Nichts für ungut, aber sind die Tiere nicht genug gestraft durch Oma Sau (womit alle folgenden Generationen Schweine) Kinder Enkel, alle Politiker und Journalisten usw.

    • Hans-Karl sagt:

      Wenn ich Herr Striegel wäre und deinen Beitrag gelesen hätte, würde ich dich anzeigen.

  2. HäuptlingGP sagt:

    Na, dann können die LSA-Polizisten ja weiterhin drauflosprügeln oder rechte Sprüche raushauen und es gibt keine handfesten Beweise. Ganz prima. Das schaftt Vertrauen. Wer nichts zu verbergen hat, muss keine Angst haben, oder?

  3. Patti sagt:

    Seit wann setzt sich der Grüne Striegel für Polizisten ein? 😀

  4. Observer sagt:

    Mal ne Frage: War Striegel an einer Polizei Fachschule ? Oder hat der mal ne Polizeiuniform getragen?

  5. Umgeschaut sagt:

    Da würde ich mir als Polizeibeamter schon mal eine GoPro zum Eigenschutz anschaffen und die bei Bedarf einschalten, oder auch gern eine DashCam…

    • Bin gespannt sagt:

      Uhh voll der Badcop… 🙂 macht voll verbotene Sachen.

      Zum Glück sind die Polizisten nicht so dumm wie du, deswegen werden sie nicht mit Cams rumlaufen.

      • Frodo sagt:

        Machen sie ja auch nicht, sie fahren halt, und werden vors Lochgeschoben von den Vorgesetzten. Kein Rückhalt, das sieht man dann an der Einsatzfreude; DnV. Und nicht einen Strich zu viel.

        • bin gespannt sagt:

          Ja Vorschrift ist aber halt auch, das ich nicht einfach im Dienst während meiner Arbeitszeit mit einer Kamera rumlaufen kann.

          Außer ich brauche diese zur Ausübung meiner Arbeit und dies wurde vom AG erlaubt.

  6. HALLEnser sagt:

    Ein Schelm, wer Böses bei der Ablehnung denkt.

  7. Hallo sagt:

    Korruption?

    „Das Vermitteln von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH in Karlsruhe erklärt“ (Ermittlungen gegen Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann eingestellt)

    Ist folglich für die Mitarbeiter und Leiter des Bauamt zutreffend: Das Vermitteln von Geschäften mit Baustoffen und Bauleistungen gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, würde der BGH in Karlsruhe erklären?

  8. Dir sagt:

    Da gibt’s überhaupt nichts zu diskutieren, die Kameras müssen sein, die Polizisten müssen sich schützen bei den vielen kriminellen ohne Respekt

  9. Eberhard Curtz sagt:

    Dann tragen wir, die Bürger eben eine Kamera😁