Asphalt vor der Dritten Wache wird erneuert

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  1. H. sagt:

    4cm Asphalt abfräsen, 4cm neuen Asphalt aufbringen unter Berücksichtigung gleicher Anschlusshöhen an dem Gebäude, bestehender mittigen Regenentwässerungsrinne, die nicht verändert wurde, und Höhen am Radweg der Europachaussee. Man erkläre den Bürger, wie man dort eine andere Neigung generiert.

    • Beerhunter sagt:

      @ H, einem Ingenieur ist nix zu schwör😉😇😂es sind halt auch nur Menschen, die Fehler machen😉(sie meistens aber nie zugeben), is wie mit Politikern,am realen Leben vorbei, Steuern kommen immer 😉😉🙊🙈

      • H. sagt:

        Die einzigste Provinzposse, die ich sehe, ist, dass Politiker und auch Presseleute Aussagen hinter vorgehaltener Hand Glauben schenken und diese ungestraft in die Öffentlichkeit geben dürfen, ohne die Richtigkeit überprüft zu haben. Und alles schreit: Empörung!

        Für einen noch halbwegs logische Denkenden ist die Begründung der falschen Neigung schlicht falsch, wenn die seitlichen Anschlusshöhen und die Höhe der mittig angeordneten Entwässerungsrinne nicht verändert werden und man dann glauben soll, mit einem neuen Asphalt fließt das Wasser anders herum. Nur mal darüber nachdenken!

        Zur Erklärung: Entweder die Anschlusshöhe vom Asphalt am Gebäude war vorher deutlich tiefer (tat sie nicht, dann hätte die Feuerwehr ja über eine halbe Bordsteinhöhe in oder aus dem Gebäude fahren müssen – das war nicht der Fall) oder die Anschlusshöhe müsste jetzt deutlich höher liegen, dann gäbe es jetzt ein Problem beim Hineinfahren in das Gebäude oder die Rinne in der Mitte hätte heruntergesetzt werden müssen (wurde sie nicht). Folglich ist dies nicht die Begründung für den neuen Asphalt, den es augenscheinlich wirklich gegeben hat.

        Es ist aber erschreckend, wenn die Presse Aussagen hinter der vorgehaltenen Hand ohne Überprüfung der Richtigkeit an die Öffentlichkeit gibt und jeder dahergelaufene Politiker, der ein Mikrofon und damit neue Publicity für sich und seine Partei sieht, ein Statement absetzen darf. Empörung! Genau, Empörung ruft es aus allen Winkeln. Steuerverschwendung, dumme Leute, keiner macht es richtig! …

        Aber mit einem Kommentar haben Sie recht: am realen Leben vorbei… ja ja an der Wirklichkeit vorbei!

        • bla sagt:

          Letztlich ist es aber auch egal, WARUM man erneuern muss. Irgendwas wurde gepfuscht, soviel steht fest, sondt müsste man ja nicht noch mal ran.

    • Gork-vom-Ork sagt:

      Es werden wohl etwas mehr als 4 cm abgetragen werden. Im Allgemeinen besteht der Aufbau aus der Asphalttragschicht, Asphaltbinderschicht und Asphaltdeckschicht. Mindestdicken: 8 cm + 5 cm + 8 cm. Auch möglich ist eine Aphalttragschicht + kombinierte Asphalttragdeckschicht mit 8 cm + 8 – 10 cm. Wenn man auf dem Foto schaut, stehen die freigelegten Kanaldeckel auch etwas heraus. Wobei die Hastra nun auch nicht bei ihren Flickschustereien im Stadtgebiet für mustergültige und langlebige Arbeit steht. Wenn man sieht, wie bei denen eine Schlaglochreparatur erfolgt, kann man nur den Kopf schütteln.

      • H. sagt:

        @Gork-vom-Ork: Okay, Sie versuchen es zumindest, aber vielleicht nehmen wir lieber Fakten: Ihre Aussage “ Im Allgemeinen besteht der Aufbau aus der Asphalttragschicht, Asphaltbinderschicht und Asphaltdeckschicht. Mindestdicken: 8 cm + 5 cm + 8 cm. ….“ ist schon lustig. Woher haben Sie das denn? Ich hoffe, Sie arbeiten nicht in einem Planungsbüro für die Stadt Halle, ansonsten empfehle ich Ihnen die RStO 12 – die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen zu lesen. Bei einem Aufbau mindestens für BK3,2 oder 10 ist die Asphalttragschicht 8-14cm, die Asphaltbinderschicht 6-8cm je nach Unterbau und die Asphaltdeckschicht 4cm. Fräst man mehr als 4cm herunter, minimiert man die Unterbauschichten, was wiederum blöd wäre für die Standfestigkeit der Verkehrsanlage. Eine Asphalttragdeckschicht ist wohl bei einer Feuerwehr wohl nicht zu erwarten. Und egal, welchen Aufbau man heranzieht, es ändert nichts an den Randbedingungen (gleiche Anschlusshöhen Gebäude, Radweg, Rinne), die sich nicht geändert haben. Die Neigung ändert sich dabei einfach nicht.

    • Bauigel sagt:

      Das mit den Höhen ist mir auch nicht klar. Ich habe 3 fixe Höhen, an die ich anbinden muss: Gebäude, Entwässerungsrinne, Straße. Die Neigung des Asphaltes ergibt sich aus den fixen Höhen.

      Was ich auch nicht verstehe, dass man diese Probleme überhaupt hat. Man sollte doch ein neues Gebäude so anordnen, dass das Wasser AUF JEDEN FALL vom Gebäude wegläuft. Also Oberkante Fussboden EG lieber 10-20 cm zu hoch, als zu tief.

      Von wem stammt der obige Text und wer zahlt die Reparatur?

    • @H. sagt:

      Wo steht was von 4cm?

      • H. sagt:

        Nirgendwo steht das… aber wenn man nur 4cm Asphaltdeckschicht aufbringt (ist laut Regelwerk so), dann kann bzw. sollte man nur 4cm abfräsen. Alles andere wäre ein Eingriff in die darunterliegende Binderschicht und damit würde man diese verringern, was den Gesamtaufbau der Verkehrsanlage stören würde. Aber es ist egal, ob die 3 oder 4cm abfräsen, es ändert nichts an der Thematik, dass der Grund dafür nicht die Entwässerung der Verkehrsanlage sein kann. Es ist schlicht falsch und keine Begründung für den Asphaltwechsel.