Asylbewerber: nur fünf Prozent sind Frauen
Am Jahresende 2018 erhielten in Sachsen-Anhalt 8 745 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, war dies ein Rückgang von 1 406 Personen (-14 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Anspruchsberechtigten lag damit erstmals seit 2013 wieder unter 10 000 Personen. Der Rückgang liegt vor allem darin begründet, dass due Asylbewerber nach einer gewissen Zeit in die Zuständigkeit des normalen Hartz IV fallen.
Von den Antragstellerinnen und Antragstellern erhielten 7 180 (82 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 1 565 Empfängerinnen und Empfänger bekamen Leistungen analog der Hilfe zum Lebensunterhalt (18 %).
Ende 2018 betrug der Anteil der zugewanderten Männer an allen Empfängerinnen und Empfängern 70 % (6 119 Personen). Am 31.12.2017 waren es noch 72 % (7 302 Personen). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) betrug 2 210 (25 %) und stieg damit anteilmäßig im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozentpunkte an.
Mehr als die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2018 betrug ihr Anteil 57 % (4 992 Personen). 3 753 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.
Knapp die Hälfte der Migrantinnen und Migranten (48 %; 4 187 Personen) lebte vor der Einreise in Asien. 1 182 Personen kamen aus Indien, 803 aus Afghanistan und 872 von ihnen hatten die syrische Staatsbürgerschaft. Fast 32 % der Schutzsuchenden (2 768 Personen) kamen aus afrikanischen Staaten und knapp 18 % (1 544 Personen) aus europäischen Ländern.
Von den 8 745 Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern warteten zum Berichtszeitpunkt 519 auf ihre Ausreise, 4 871 waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 546 hatten den Status mitgereiste Familienangehörige, 2 569 erhielten eine Duldung, 88 waren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, 71 stellten einen Folge- oder Zweitantrag und von 81 Personen lagen keine Angaben vor oder sie verfügten über eine Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender (BÜMA).
Der Erwerbsstatus der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zeigte, dass 90 Personen am Jahresende 2018 vollzeiterwerbstätig waren, 170 teilzeiterwerbstätig und 8 485 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.
Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6 786 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Im Laufe des Berichtsjahres 2018 wurden 77 Mill. EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Damit sank die Summe der Ausgaben um fast 1/4 im Vergleich zu 2017 (77 %). Über die Hälfte der Zahlungen (52 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.
„Ende 2018 betrug der Anteil der zugewanderten Männer an allen Empfängerinnen und Empfängern 70 %.“
Nach allen bisherigen Erkenntnissen müssten dann 30 % Frauen dabei sein. Wie passt das zur Überschrift?
Nein, lies weiter… Weitere 25 Prozent sind unbegleitete Minderjährige. Bleiben also für Frauen noch 5 Prozent übrig
Das stimmt nicht, die genannten 25% sind minderjährige Familienangehörige, ausdrücklich „ohne unbegleitet Eingereiste“. Letztere erhalten ihre Leistungen vermutlich aus einem anderen Topf und tauchen deshalb in dieser Statistik nicht auf.
Natürlich kann man argumentieren, dass Minderjährige keine „Frauen“ sein können. Trotzdem ist die Überschrift irreführend, weil sie ein Geschlechterverhältnis von 95:5 nahelegt.
Was zur Hölle säufst Du? Hier geht es nicht um die Fördertöpfe. Zudem brauchen wir nicht darüber streiten ob Minderjährige Frauen sein können, es sind nach klassischer Definition Mädchen oder Jungen. Ob bei den Minderjährigen wie durch Wunderhand ein deutlich besseres Verhältnis vorliegt darf stark bezweifelt werden.
Es geht insoweit um die Fördertöpfe, als in dieser Statistik unbegleitete Minderjährige nicht auftauchen. Dass so wenige erwachsene Frauen dabei sind, hat auch mit dem stark beschränkten Familiennachzug zu tun. Innerhalb dieser Statistik sind die Minderjährigen Familienkinder. Da mir kein Land der Welt bekannt ist, wo Familien zu 95 % Jungs großziehen, darf deine Prognose stark bezweifelt werden und die Frage nach dem Konsum bewusstseinsverzerrender Substanzen geht an dich zurück.
„Der Erwerbsstatus der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zeigte, dass 90 Personen am Jahresende 2018 vollzeiterwerbstätig waren, 170 teilzeiterwerbstätig und 8 485 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.“ … von 8.745 Personen – so wird das nix mit der Integration. Da helfen auch keine Laberrunden und Namen tanzen.
Es handelt sich um Leistungsempfänger, somit werden all diejenigen nicht erfasst, die von ihrer Arbeit auskömmlich leben können.
Du wirst auch nicht besonders viele Vollzeiterwerbstätige unter den ALGII-Empfängern finden.
Wieder so ein Text, der doppelt so lang und total holprig zu lesen ist, weil man nicht das generische Maskulinum verwendet – und dann war die Verfasserin auch noch inkonsequent in der Anwendung. 🙄
Danke für deine Analyse. Leider hat das am Text nichts geändert. Keinen einzigen Buchstaben.
Das kann aber alles irgendwie nicht stimmen, es sind laut offiziellem Schaubild doch durchweg Mann/Frau/2Kinder 😉
mich interessiert noch, ob diese Verteilung der Menschen und Menschinnen von 95 zu 5% eine Auswirkung auf die künftige demographsche Entwicklung hat und ob dies bei der Stadtplanung der Stadtplaner und Stadtplanerinnen konzeptionell berücksichtigt wird. Wie sehen hier die Konzepte aus?
Woran denkst du? Mehr Bordelle zum Abbau von testosteroninduzierten Aggressionen bei den zugewanderten „Messermännern“?