Asylbewerber: nur fünf Prozent sind Frauen

Am Jahresende 2018 erhielten in Sachsen-Anhalt 8 745 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, war dies ein Rückgang von 1 406 Personen (-14 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Anspruchsberechtigten lag damit erstmals seit 2013 wieder unter 10 000 Personen. Der Rückgang liegt vor allem darin begründet, dass due Asylbewerber nach einer gewissen Zeit in die Zuständigkeit des normalen Hartz IV fallen.

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Von den Antragstellerinnen und Antragstellern erhielten 7 180 (82 %) Grundleistungen in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen oder Geld. Weitere 1 565 Empfängerinnen und Empfänger bekamen Leistungen analog der Hilfe zum Lebensunterhalt (18 %).

Ende 2018 betrug der Anteil der zugewanderten Männer an allen Empfängerinnen und Empfängern 70 % (6 119 Personen). Am 31.12.2017 waren es noch 72 % (7 302 Personen). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) betrug 2 210 (25 %) und stieg damit anteilmäßig im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozentpunkte an.

Mehr als die Hälfte der Asylbewerberinnen und Asylbewerber waren in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2018 betrug ihr Anteil 57 % (4 992 Personen). 3 753 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Knapp die Hälfte der Migrantinnen und Migranten (48 %; 4 187 Personen) lebte vor der Einreise in Asien. 1 182 Personen kamen aus Indien, 803 aus Afghanistan und 872 von ihnen hatten die syrische Staatsbürgerschaft. Fast 32 % der Schutzsuchenden (2 768 Personen) kamen aus afrikanischen Staaten und knapp 18 % (1 544 Personen) aus europäischen Ländern.

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Von den 8 745 Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern warteten zum Berichtszeitpunkt 519 auf ihre Ausreise, 4 871 waren im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 546 hatten den Status mitgereiste Familienangehörige, 2 569 erhielten eine Duldung, 88 waren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, 71 stellten einen Folge- oder Zweitantrag und von 81 Personen lagen keine Angaben vor oder sie verfügten über eine Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender (BÜMA).

Der Erwerbsstatus der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zeigte, dass 90 Personen am Jahresende 2018 vollzeiterwerbstätig waren, 170 teilzeiterwerbstätig und 8 485 gingen keiner Erwerbstätigkeit nach.

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 6 786 Hilfesuchende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Im Laufe des Berichtsjahres 2018 wurden 77 Mill. EUR für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Damit sank die Summe der Ausgaben um fast 1/4 im Vergleich zu 2017 (77 %). Über die Hälfte der Zahlungen (52 %) erfolgte an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen.

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