Bei Kontrollen am Hauptbahnhof Haftbefehle vollstreckt
Am Mittwoch, den 16. August 2023 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei gegen 08:45 Uhr eine 34-Jährige auf dem Hauptbahnhof Halle/Saale. Bei der anschließenden Überprüfung ihrer Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass sie seit dem 23. Juni dieses Jahres durch das Amtsgericht Halle/Saale per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde.
Gegen die Frau wird wegen diverser Diebstahlsdelikte ermittelt. Sie verfügt aktuell über keinen festen Wohnsitz. Trotz vorheriger ordnungsgemäßer Ladung blieb sie ihrer Hauptverhandlung unentschuldigt fern. Demnach erging der Untersuchungshaftbefehl. Dieser wurde der Gesuchten eröffnet. Gegen 14:00 Uhr erfolgte die Vorführung vor dem Amtsgericht Halle/Saale. Der zuständige Richter bestätigte jenen Haftbefehl. Die deutsche Staatsangehörige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Einem 29-Jährigen erging es gegen 21:15 Uhr ähnlich. Die Überprüfung seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte weitere Folgemaßnahmen für die Einsatzkräfte mit sich. Jener Mann wurde durch das Amtsgericht Mainz bereits im Oktober 2021 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen verurteilt. Da der Deutsche die offene Geldstrafe bisher nicht beglichen hatte und sich dem Strafantritt, trotz vorher ergangener Ladung nicht stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Mainz am 11. Juli 2023 den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Mann fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Den geforderten Betrag konnte er abermals nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Halle/Saale überstellt. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert.
Unser Bahnhof, das ist wie Angeln im Zuchtbecken, Angel reinhalten und Fisch rausziehen. Für die letzten Streifenpolizisten ein Ort von Erfolgserlebnissen.
Was sind denn Streifenpolizisten?
Was anderes als Streifenhörnchen. Mehr musst du nicht wissen, sonst bist du überfordert.
Der Streifendienst („Streife“) ist das einsatzunabhängige, beruflich oder ehrenamtlich veranlasste Begehen, Befahren und das Überfliegen eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Sicherheitskräfte, um einen (General-)Auftrag zu erfüllen.
Der Streifendienst gilt als Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Er soll Gefahren abwehren und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verhindern. Die Hauptaufgabe ist die Bewältigung von Einzeldienstlagen, z. B. durch Polizeieinsätze.
(Quelle: Wikipedia)
„Hauptaufgabe der Schutzpolizei“
Aha.
Jetzt wär noch zu klären, was „die letzten Streifenpolizisten“ sein sollen. Muss ja dann noch (mehrheitlich) andere Polizisten geben.
Es gibt noch die Abwimmler, die Kaffeemaschinenbewacher, die Wichtigtuer, die Bäckerei-/ Fleischereibesucher, die Bussitzer…
Nach den anderen war nicht gefragt.
Der Hauptbahnhof ist ein Quell für Verhaftungen. Dabei sind das nur Stichproben. Gute Arbeit
Das sind nicht nur Stichproben.
Willst du damit sagen, dass am Hauptbahnhof Rasterfahndung betrieben wird?
Damit will ich nicht sagen, dass am Hauptbahnhof Rasterfahndung betrieben wird.
Du hast allerdings zum Ausdruck gebracht, dass du keinen Schimmer hast, was Rasterfahdnung ist.
Hat jemand Ahnung?
Wie ergeht eine ordnungsgemäße Ladung zur Hauptverhandlung, wenn die Frau über keinen festen Wohnsitz verfügt?
Öffentlich.
Wer über keinen festen Wohnsitz verfügt, ist verpflichtet, sich alle 4 Wochen bei einem Antsgericht zu erkundigen, ob etwas gegen ihn vorliegt.
Woher hast du das?