Betrunkene randaliert im ICE, beleidigt und leistet Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Am Samstag, den 26. Oktober 2019 erhielt die Bundespolizei über die Notfallleitstelle der Bahn die Mitteilung über eine randalierende Frau in einem Intercity-Express auf der Strecke von München nach Berlin. So soll die 33-Jährige Gegenstände durch den Zug geworfen und andere Mitreisende im ICE lautstark belästigt haben. Daraufhin schloss der Zugbegleiter die Frau von der Weiterfahrt aus. Am Hauptbahnhof Halle nahm eine Streife der Bundespolizei die 33-Jährige in Empfang. Sie war stark alkoholisiert und musste durch die Beamten auf den Weg zur Dienststelle gestützt werden. Plötzlich riss sie sich von den Bundespolizisten los und holte zum Faustschlag gegen die Streife aus. Dieser wurde durch die Beamten abgewehrt. Doch die 33-Jährige schlug weiter um sich und wurde daraufhin gefesselt. Auf der Dienststelle folgten weiterhin zahllose Beleidigungen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Da die Täterin unter anderem derzeit keinen festen Wohnsitz hat, riefen die Beamten die zuständige Staatsanwaltschaft an und schlugen die Durchführung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens vor. Dieses wurde jedoch abgelehnt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die kenianische Staatsangehörige von einer Familienangehörigen von der Dienststelle abgeholt. Die 33-Jährige erhält Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.
ist bekannt, warum das beschleunigte Verfahren von der StA abgelehnt wurde? Es spricht bei diesem Verhalten dieser Straftäterin Dritten und vor allen Vollstreckungsbeamten gegenüber und aufgrund der Tatsache, dass sie keinen festen Wohnsitz hat (warum eigentlich nicht?) einiges dafür, dass sie zur Verhandlung oder zur ggf. ausgesprochenen Haftstrafe gar nicht erscheint.
Eine schnelle Verurteilung hätte ihr möglicherweise zur rechten Zeit das richtige Signal gesendet.
Warum die StA diesem sachkundigen Impuls der Polizei nicht folgt, würde ich gerne verstehen.
Aha, „sachkundiger Impuls“ also. Ich bin schon sehr dafür, dass unsere Justiz sachgerechte Entscheidungen fällt und nicht „Impulsen“ folgt.
Nun bin ich kein Jurist und war auch nicht dabei, daher kann ich nur vermuten, dass eben der Sachverhalt so einfach nicht ist, wie für ein beschleunigtes Verfahren (ich habe mal Wikipedia dazu konsultiert) erforderlich. Da wären zum einen die Vorgänge im Zug, also mehrere. Ich nehme nicht an, dass man alle Zeugen dazu bereits vernommen hat, meistens sind die Zugpassagiere ja an einer Weiterfahrt interessiert. Ich hätte auch keinen Bock, wegen so einer Tussi meinen Zug zu verpassen
Dann kommen dazu noch die Vorgänge (auch mehrere) im Bahnhof und gegenüber der Polizei, also noch weitere Straftaten. Und ich glaube (habe ich mal gehört), dass der vor Ort festgestellte Atemalkoholwert nicht ausreicht. Leider steht nicht da, dass eine Blutprobe genommen wurde, das wird ja bei Autofahrern unter Alkohol regelmäßig durchgeführt, um es gerichtsfest zu machen. Und es geht auch aus dem Bericht nicht hervor, warum sie keinen festen Wohnsitz hier hat, vielleicht ist sie ja Touristin? Nur zu Besuch bei Verwandten? Auf einer Tagung? Auf der Durchreise? Alles Spekulation, die Angaben im Bericht oben sind unvollständig.
Vielleicht war auch das der Grund der Ablehnung?
Wie gesagt, alles spekulativ.
Aber wenn „Hornisse“ behauptet, dass hier wieder (!) mit zweierlei Maß gemessen wird, dann muss er/sie auch gleichgelagerte Fälle zitieren, in denen ein Deutscher (oder welche Personen auch immer gemeint sind…), der genau das alles auch gemacht hat, mittels beschleunigtem Verfahren verurteilt wurde.
Das kein „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt wird, bedeutet ja nicht, dass kein Verfahren durchgeführt wird. Aber zum Schluss noch ein Zitat aus Wikipedia, um die Bedeutung beschleunigter Verfahren aufzuzeigen:
„Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 819.048 Strafverfahren vor dem Amtsgericht erledigt (ohne Jugendschutzsachen, Privatklagen und beschleunigte Verfahren), dagegen nur 24.085 Verfahren, die nach §§ 417 ff. StPO eingeleitet worden waren.“
Offensichtlich ist es nicht so einfach, wie es dem Laien erscheint.
Aktuellere Zahlen habe ich nicht.
aha, der Möchtegern-Jurist „Kronprinz“, der Hinweise der Polizei an die Staatsanwaltschaft ablehnt, sich aber sein „Expertenwissen“ über Wikipedia holt? Ich fall vor lachen hintenrunter…
Hey, „Wahrsager“ (nomen est omen), wenn Sie richtig gelesen hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass ich ausdrücklich geschrieben habe, dass ich kein Jurist bin. Wenn Sie diese deutliche Aussage zum Anlass nehmen, mich als „Möchtegern – Juristen“ zu bezeichnen, stimmt etwas gehörig mit Ihrer Wahrnehmung nicht.
Über Ihr fehlendes Wahrnehmungsvermögen dürfen Sie von nun an lachen. Die anderen, mich eingeschlossen, tun es bereits ???
oh man … ich werde es wohl nicht mehr erleben das sie keine Entschuldigungen für das verhalten solcher sozialbetrüger finden .
selbst bei Mord und Totschlag sind sie argumentativ sicher ganz weit vorn.
ich gratuliere
Hey Lügner! Auch wieder da? Na, schon Beweise für den Drogenhandel des Afrikaners gefunden? Soll ich den Link zu Ihrer Lüge noch mal einstellen oder finden Sie ihn selbst?
Und auch für Sie: Wenn Sie meinen Kommentar richtig lesen würden, dann könnten Sie leicht erkennen, dass ich sein Verhalten als eindeutig kriminell bezeichnet habe. Da ist Null Entschuldigung drin. Drogenhandel war jedenfalls nicht dabei.
Auch hier habe ich wohl deutlich geschrieben, was ich von der Frau halte.
Dass Sie jetzt schon wieder daraus Schlussfolgern, dass ich bei „Mord und Totschlag“ argumentativ ganz weit vorne sein würde, ist nunmehr Ihre dritte Erfindung, das heißt nichts anderes als noch eine Lüge.
Keine Argumente, aber den anderen etwas unterstellen. Ganz großes Kino.
Da wird ja wieder mit zweierlei Maß gemessen.Kaum ein normal denkender deutscher hat für so eine Kuscheljustiz Verständnis.
Sind das dieselben normal denkenden Deutschen, die auch kein Verständnis für den Artenschutz von Hornissen haben?