Corona: der Sachsen-Anhalt-Plan ist Geschichte – in zwei Wochen beraten die Ministerpräsidenten erneut, ob weitere Verschärfungen nötig sind
Noch am Montag und Dienstag hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff den Sachsen-Anhalt-Plan in der Corona-Krise verteidigt. Weil in Sachsen-Anhalt das Infektionsgeschehen geringer sei als in anderen Bundesländern, seien die Regelungen etwas lockerer.
Doch nachdem das Land schon die für November geplante Öffnung der Clubs und Diskotheken, sowie größere Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen ausgesetzt hat, schließt sich Sachsen-Anhalt nun dem „Lockdown Light“ auf Bundesebene an.
„Wir können jetzt nur national handeln“, sagte Haseloff in einem ARD Extra. Deshalb seien die Beschlüsse auch unter allen Ministerpräsidenten einstimmig gefasst worden. Es gehe um die Bewältigung eines nationalen Notstandes.
Der Sachsen-Anhalt-Plan ist nun erst einmal für vier Wochen ausgesetzt. Wegen der Virusgefahr müssten alle Bundesländer mitziehen, auch wenn hier die Fallzahlen niedrig sind, so Haseloff.
Kontakte sollen um 75 Prozent reduziert werden.
In zwei Wochen wollen die Ministerpräsidenten erneut beraten, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen oder eine weitere Verschärfung nötig ist.
Die Beschlüsse im Einzelnen:
Wichtigste Maßnahme, in der kommenden Zeit, wird es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen, außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, sowie der Betrieb von Kantinen.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetikstudios und Massagepraxen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygiene-Auflagen geöffnet.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet.
Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.
Der Bund wird die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen.
Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen.
Regelungen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.
Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
Der Ministerpräsident hat wieder mal nicht gemerkt wie alle anderen über ihn gelacht haben. Keine Strafen, meine Bürger sind einsichtig, von wegen, woher will er auch seine Bürger kennen?
Der soll morgens mal Straßenbahn fahren, die Hälfte trägt keine Maske lol
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, jedoch in jedem Fall mit maximal 10 Personen (Kontaktbeschränkungen).
Ab 2.11. oder ab sofort?
Je eher, umso besser.
Ab irgendwann. Wahrscheinlich erst ab dem 2. oder 4.11.
Wegen folgender Aussage stellt sich die Frage, der Glaubwürdigkeit und Kompetenz des Ministerpräsidenten: „In zwei Wochen wollen die Ministerpräsidenten erneut beraten, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen oder eine weitere Verschärfung nötig ist.“ Nun ja. Wenn unter Berücksichtigung der Inkubationszeit, der Zeit bis zur Testung und der Meldezeit ans RKI idR zwei Wochen vergehen, die nunmehr getroffenem Maßnahmen aber erst ab nächster Woche greifen sollen, wird man von heute an in zwei Wochen noch keine Effekt der Maßnahmen verzeichnen können. Will man dann in zwei Wochen noch härtere und genauso wenig effektive Maßnahmen treffen. Apropo treffen: es ist ein schlechter Scherz, dass das Zusammentreffen im Freien untersagt wird, in den Räumen aber nur elne Empfehlung gelten soll…
Ja, die „Regelstrecke“ ist dann noch nicht wirklich durchgelaufen.
Aber man kann ja Tendenzen auf Grund der zuvor getroffenen Landesbestimmungen feststellen.
Besser fände ich, wenn sich die Länder wöchentlich abstimmen, um die Ergebnisse zu beobachten, dafür dürften dann aber die Staatssekretäre (m/w/d) häufig ausreichen.
Ich stimme dir prinzipiell zu, dass die zwei Wochen zu knapp sind, um eine Tendenz abzusehen, aus den von dir genannten Gründen. Allerdings solltest du dich schon entscheiden: wenn du die Maßnahmen sowieso für „wenig effektiv“ hältst, wenn du also glaubst, dass sie die Infektionskurve kaum beeinflussen, dann ist es auch egal, ob die Minister sich in einer oder drei Wochen wieder treffen.
Genau das ist der Widerspruch in der Aussage der Ministerpräsidenten. Glauben sie auch nicht an deren Wirksamkeit? Vielleicht genügt es aber auch das Wort Lockdown zu nennen, damit ein tatsächliches Umdenken in den Köpfen der Kuschelpartygänger stattfindet.
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.
Das Interview gestern abend in Sachsen-Anhalt Heute mit Magdeburgs Oberbürgermeister Trümper zu den völlig überzogenen Coronamaßnahmen war für mich sehr aufschlußreich, machte es doch sehr deutlich, was der Magdeburger Oberbürgermeister dem hallischen Oberbürgermeister um Längen voraus hat: Empathie, Menschlichkeit, Fähigkeit zum kritischen Denken.
Genau, dafür ist die Inzidenzzahl in Magdeburg mit knapp über 100 dann auch etwa doppelt so hoch wie in Halle (knapp über 50).
Na weil, in MD ist halt alles besser und größer. Sogar der Fußballsport!
War ja klar das er einknickt. Was Berlin sagt ist Gesetz genau wie zu guten alten Zeiten. Immer ordentlich die Bürgerrechte einschränken, die Quittung kommt ganz bestimmt. Nur eine Frage der Zeit.
Welche Bürgerrechte sind eingeschränkt?
@ Zeitfrage – Ihnen das jetzt zu erklären würde voraussetzen das Sie wissen was Bürgerrechte sind. Ihre Frage dies ja bereits negativ beantwortet
Alle Maßnahmen sind zum Schutz des Rechtes auf Unversehrtheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 GG).
Das einzige Recht, was wirklich eingeschränkt ist, ist das zur freien Berufsausübung im Bereich (Artikel 12 Abs. 1 GG) und das wird für Gastronomen, Beherbergungsbetriebe und Kulturschaffende nur unzureichend bzw. gar nicht kompensiert.
Es kommt darauf an, ob die Versprechen erfüllt werden. 75% der Einnahmen von November 2019 sind eigentlich nicht so schlecht. Mehr hätten sie ohne Lockdown kaum erwirtschaften können.
Erst die große Klappe und nun Einknicken, das sind Führungskräfte
Stur an einer einmal festgelegten Meinung festhalten ist auch kein guter Führungsstil.
Kleiner Auszug aus einem Positionspapier von Ärzten und Virologen vorgetragen von Andreas Gassen Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Zum Ersten müsse man sich von der Kontaktpersonen-Nachverfolgung als führende Strategie verabschieden, um die bereits am Limit arbeitenden Gesundheitsämter nicht noch weiter zu belasten. Stattdessen solle man sich auf den Schutz der Risikopatienten konzentrieren. Dabei gelte es, vor allem Alten- und Pflegeheime mit einem „Schleusen-Modell“ und Schnelltests für Besucher zu schützen, da Infektionen in diesen Bereichen oft am verheerendsten seien. Zwar gebe es auch Fälle, bei denen junge Menschen schwer an SARS-CoV-2 erkrankten, aber dies sei „kein Massenphänomen“. Der Großteil der vulnerablen Gruppe gehöre zur älteren Bevölkerung.
Es sei auch falsch, nur „mit düsterer Miene apokalyptische Bedrohungsszenarien aufzuzeigen“. Man solle die Lage zwar nicht verharmlosen, so Gassen. Aber man müsse stattdessen auf Gebote statt Verbote und auf Eigenverantwortung statt auf Bevormundung setzen.
In diesem Zusammenhang sicher auch interessant, dass Gassen vor genau einem Monat noch für Lockerungen plädiert hat: https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/corona-klartext-man-kann-panikmodus-ausschalten-oberster-kassenarzt-spricht-sich-fuer-lockerungen-aus/
„Wichtig sei hinsichtlich der Ausbreitung zudem, ob es Corona-Hotspots gebe, die aus dem Ruder laufen. Davon sei man derzeit jedoch weit entfernt.“ Genau diese Situation haben wir ja inzwischen mit den „am Limit arbeitenden Gesundheitsämtern“. Aus dem Ruder laufen bedeutet ja nichts anderes, als dass eine Nachverfolgung nicht mehr möglich ist. Wie dieses Positionspapier gleichzeitig einen Notfallplan fordern und auf Gebote und Eigenverantwortung setzen kann, kann mir Namenlos vielleicht mal erklären. Der kennt sich ja mit logischer Wirklichkeit bestens aus.
@Achso: Nun, es scheint besser als du. Wenn du Artikel verlinkst, dann lies sie vorher. Wenn du das getan hast, zweifle ich tatsächlich an deinem Vermögen logische Zusammenhänge zu verstehen. Wenn ich natürlich nur aufbereitete Berichte lese, ohne selbst mal, auch beim RKI und angeschlossene Institutionen, selbst zu recherchieren, kommt dann sowas wie bei dir und auch vielen anderen raus.
Aufbereitete Berichte wie dein Artikel, aus dem du wörtlich zitierst, von Russia Today?
Und erklären konntest du es anscheinend selbst nicht.
Nein @Achso, nicht aufbereitet, markiert Strg. C und eingefügt. Es freut mich, dass du deinen Horizont erweitert hast. Keiner hat die Deutungshoheit über deine bzw. unsere Gedanken. Glaube nichts, hinterfrage alles. Akzeptiere, dass andere Menschen andere Meinungen haben, auch und gerade bei dem aktuellen Thema Pandemie.