Diebstahl, Körperverletzung, Raub: 25-Jähriger wegen diverser Straftaten vorm Landgericht

Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten werden sechs Straftaten eine gefährliche Körperverletzung, ein Diebstahl mit Waffen, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, ein versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer räuberischer Diebstahl zur Last gelegt.
An einem Abend im November 2023 soll sich der Angeklagte in seiner Wohnung in Halle mit einem Bekannten getroffen haben, um gemeinsam Alkohol zu trinken. Dabei soll der Bekannte im Laufe des Abends eingeschlafen sein. Der Angeklagte habe seine Wohnung verlassen und sei später mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter zurückgekehrt. Aus Verärgerung darüber, dass der eingeschlafene Bekannte das Klingeln und Klopfen des Angeklagten nicht gehört habe, hätten der Angeklagte sowie der Mittäter wechselseitig auf den Kopf und den Körper des Bekannten eingeschlagen und eingetreten. Zudem habe entweder der Angeklagte oder der Mittäter dem Bekannten mit einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen. Durch die Schläge und Tritte habe der Bekannte schwere Verletzungen erlitten, die einer stationären Behandlung bedurft hätten.
Im März 2024 soll der Angeklagte ein Kaufhaus am Marktplatz in Halle betreten und dabei unter seiner Jacke ein Cuttermesser und eine Gartenschere mit sich geführt haben. Er habe sodann aus den Regalen diverse Waren im Gesamtwert von etwa 599,- Euro entnommen und diese in seinem Rucksack und unter seiner Jacke versteckt. Im Anschluss habe er das Kaufhaus verlassen, um die Waren unbezahlt mitzunehmen.
Im April 2024 soll der Angeklagte mit einem Bolzenschneider am Faltschloss eines vor einem Café in Halle abgestellten Fahrrades manipuliert haben, um das Fahrrad mitzunehmen und für sich zu verwenden. Bevor es ihm gelungen sei, das Fahrrad mitzunehmen, sei er von einer Frau angesprochen worden und habe sich vom Tatort entfernt.
Im Juni 2024 soll der Angeklagte über den Gartenzaun eines Grundstücks in Halle gestiegen sein und dort ein Fahrrad entwendet haben, das unverschlossen an der Hauswand gelehnt habe, um dieses für sich zu verwenden. Nachdem der Angeklagte noch am selben Abend in der Innenstadt von Halle mit dem entwendeten Fahrrad von Polizeibeamten angetroffen worden sei, habe er während der Sachverhaltsaufnahme mindestens zwei Mal in Richtung eines der Polizeibeamten gespuckt, um diesem gegenüber seine Nichtachtung zum Ausdruck zu bringen. Dabei habe er mit seinem Speichel die Schutzweste des Polizeibeamten getroffen.
Im Juli 2024 soll der Angeklagte eine Supermarktfiliale in Halle betreten und dort diverse Getränkedosen und -flaschen im Gesamtwert von 117,60 Euro in einen Leergutsack, einen Rucksack, eine Bauchtasche und in seine Hosentaschen gepackt haben, um die Waren ohne Bezahlung mitzunehmen. Beim Verlassen des Supermarktes habe eine Mitarbeiterin den Leergutsack festgehalten. Ein Kunde sowie zwei weitere Mitarbeiterinnen seien zu Hilfe geeilt und hätten den Angeklagten festgehalten. Um sich im Besitz der gestohlenen Waren zu halten, habe der Angeklagte, der in seiner Bauchtasche ein Cuttermesser und ein Reizgasspray zugriffsbereit mit sich geführt habe, dem Kunden einen Faustschlag in die Magengegend versetzt. Nachdem die Mitarbeiterinnen und der Kunde dem Angeklagten den Großteil der entwendeten Waren wieder abgenommen hätten, habe sich dieser losgerissen und sei mit einer Getränkedose, die sich in seiner Hosentasche befunden habe, geflohen.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Mein Gott,was sagt uns das? Haben wahrlich andere Probleme 😁
Das schlafende Opfer hat nicht die besten Bekannten.
Na hoffentlich leidet er nicht an psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie und ist zudem noch drogenabhängig!
Genau! Das wäre ja vollkommen irre, wenn jemand der sich psychisch krank verhält nicht auch psychisch krank ist.