Einigung vor dem Arbeitsgericht: doch kein Bahnstreik

Der geplante 50-Stunden-Bahnstreik der Eisenbahner- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist vom Tisch.

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Nach dem Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den Warnstreik haben sich die Gewerkschaft EVG und die Bahn geeinigt.

Es habe einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gegeben, berichtet die ARD.

Zum dem Vergleich, der heute vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt geschlossen wurde, erklärt EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch:

Schon die Androhung des Warnstreik hatte Erfolg. Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt. Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen. Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt.

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Wir fordern den Arbeitgeber auf, umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten. Das ist Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen. Sollte der Arbeitgeber wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen. Dass dies möglich und zulässig ist, ist heute vor Gericht noch mal deutlich geworden.

Der Streikaufruf gilt weiterhin für alle Unternehmen, in denen wir die Kolleginnen und Kollegen zur Arbeitsniederlegung aufgerufen haben, mit Ausnahme derer, mit denen wir in konstruktiven Verhandlungen stehen.

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Keine Antworten

  1. Detlef sagt:

    Neben der Technik wollen auch mal die Mitarbeiter streiken. Weiter so und stark bleiben. Der DB fehlen dieses Jahr angeblich 3 Milliarden Euro? Mir auch…

  2. Luisa sagt:

    Ich hätte auch gerne mehr Bürgergeld.

  3. Beförderungsfall sagt:

    Jetzt wäre nur zu klären, welche anderen NE Bahnen weiter bestreikt werden. (Transdev und Erfurter Bahn sollen dazugehören)

  4. PaulusHallenser sagt:

    Wäre ich Manager bei der Bahn, so hätte ich es auf einen knallharten Streik ankommen lassen. Den Gewerkschaften sollte man keinen Millimeter nachgeben, denn sonst stellen sie immer dreistere Forderungen.

    • Istvollkommenrichtig sagt:

      @paulushallenser
      Woher sollen sonst auch die schmalen Bounuszahlungen der Managementebene kommen?
      Bei einem Grundgehalt von teilweise x00.000 Euro kann man sich nochmal selbigen Betrag als Boni auszahlen lassen. Natürlich bei jährlichen Anpassungen. Alles kein Problem.

      Die operative Ebene müssen wir nicht betrachten, die können im Zweifel ja aufstocken. 🙂

      Bei einem Punkt stimme ich jedoch zu. Die Forderungen der Gewerkschaften müssen verhältnismäßig sein.

    • Diana sagt:

      …was für ein Sch…Kommentar. Ein Streik ist das einzig richtige Mittel.