Einnahmen aus Zweitwohnungssteuer gehen in Halle leicht zurück

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  1. PaulusHallenser sagt:

    Die Zweitwohnsitzsteuer gehört abgeschafft, denn sie ist übler Diebstahl an hart arbeitenden Menschen, die auf auf eine Zweitwohnung angewiesen sind.

    • wien 3000 sagt:

      Personen mit Zweitwohnsitz nutzen im Ort desselben die Infrastruktur, allerdings fließen die Kommunalanteile aus den Einkommensteuern dieser Personen an die Erstwohnsitzkommune. Folglich nutzen sie die kommunale Infrastruktur am Ort des Zweitwohnsitzes, ohne Steuern an diese Kommune zu entrichten. Ferner werden Personen mit Zweitwohnsitz meist beim kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt, so dass die Zweitwohnsitzkommune einen finanziellen Verlust erleidet. Zusätzlich verstopfen Zweitwohnsitze in Regionen mit anspantem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum. Im übrigen gibt es je nach Satzung auch bestimmte Ausnahmeregelungen.
      Die Zweitwohnsitzsteuer ist daher berechtigt.

      • Peter sagt:

        „Personen mit Zweitwohnsitz nutzen im Ort desselben die Infrastruktur, allerdings fließen die Kommunalanteile aus den Einkommensteuern dieser Personen an die Erstwohnsitzkommune. Folglich nutzen sie die kommunale Infrastruktur am Ort des Zweitwohnsitzes, ohne Steuern an diese Kommune zu entrichten. “

        Der Logik folgend müssten Bürger mit Zweitwohnsitz eine teilweise Rückzahlung der Steuern am Erstwohnsitz erhalten, da sie die dortige Infrastruktur aufgrund des zeitweisen Aufenthalts am Zweitwohnsitz weniger nutzen als jemand der zu 100% in der Stadt des Erstwohnsitzes wohnt. Passiert aber eigenartigerweise nicht.

    • Luft nach oben sagt:

      Ja, sie gehört abgeschafft. Sie trifft vor allem Studenten und Arbeitende, diees wegen der Trennung von der Familie eh schon schwer haben.
      Das,Argument mit der Nutzung der Infrastruktur zieht überhaupt nicht, denn eine Person nutzt das immer nur einmal, da müßte dann eher die Gemeinde des Erstwohnsitzes etwas an die fes Zweitwohnsitzees abdrücken, dennsie wird ja bei Abwesenheit entlastet. So ist es eine n.m.M. unzulässige Doppelbesteuerung.

      • Argumente prüfen sagt:

        Wer sich eine zweite Wohnung leisten kann, hat es nicht schwer.

        Eine Erstwohnungssteuer gibt es nicht, somit auch keine Doppelbesteuerung.

        • : sagt:

          Oh Junge. Eine Zweitwohnungssteuer heißt doch nicht automatisch das man zwei Wohnungen hat. Halle ist eine Uni Stadt. Von daher sind viele Studenten/Studentinnen noch als Erstwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet. Dann ist Halle logischerweise ihr Zweitwohnsitz. Da eine Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich von der Anzahl der Einwohnern mit Erstwohnsitz abhängig ist, wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben und das quasi „auszugleichen“.

  2. C'est la vie sagt:

    Tja, dann senkt mal die Ausgabenseite, so wie es jeder Bürger auch tun muss. Ein paar weniger Regenbogenbänke oder Faultiere in der Behörde fallen gar nicht auf.