Einnahmen aus Zweitwohnungssteuer gehen in Halle leicht zurück
Bis zum 30.09.2023 nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 1 544 Tsd. EUR Zweitwohnungssteuer ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 42 Tsd. EUR mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Zeitraum (30.09.2019) verzeichneten die Kommunen einen Anstieg der Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer um 14 % bzw. 187 Tsd. EUR.
17 % bzw. 36 von 218 sachsen-anhaltischen Gemeinden erhoben in den ersten 3 Quartalen 2023 Zweitwohnungssteuer, das bedeutet 2 von 3 kreisfreien Städten und 34 von 215 Kommunen im Land. Die höchsten Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer flossen bis zum 30.09.2023 in die Kasse der Landeshauptstadt Magdeburg. Personen mit einer gemeldeten Zweitwohnung zahlten hier zusammen 393 Tsd. EUR (-13 Tsd. EUR Vorjahreszeitraum). Danach folgte die kreisfreie Stadt Halle (Saale) mit Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer von 325 Tsd. EUR (-13 Tsd. EUR). In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau wurden keine Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer gemeldet.
Die kreisangehörigen Gemeinden nahmen bis zum 30.09.2023 zusammen 825 Tsd. EUR Zweitwohnungssteuer ein. Das waren 9 % bzw. 69 Tsd. EUR mehr Einzahlungen als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Zeitraum (30.09.2019) verzeichneten die Gemeinden einen Anstieg der Einzahlungen aus Zweitwohnungssteuer um 11 % bzw. 82 Tsd. EUR.
Die höchsten Einzahlungen an Zweitwohnungssteuer im kreisangehörigen Raum flossen in den ersten 3 Quartalen 2023 in die Kassen der Städte: Schönebeck (Elbe) mit 106 Tsd. EUR (+1 Tsd. EUR), Kemberg mit 79 Tsd. EUR (+5 Tsd. EUR) und Oberharz am Brocken mit 51 Tsd. EUR (+2 Tsd. EUR).
Die Zweitwohnsitzsteuer gehört abgeschafft, denn sie ist übler Diebstahl an hart arbeitenden Menschen, die auf auf eine Zweitwohnung angewiesen sind.
Personen mit Zweitwohnsitz nutzen im Ort desselben die Infrastruktur, allerdings fließen die Kommunalanteile aus den Einkommensteuern dieser Personen an die Erstwohnsitzkommune. Folglich nutzen sie die kommunale Infrastruktur am Ort des Zweitwohnsitzes, ohne Steuern an diese Kommune zu entrichten. Ferner werden Personen mit Zweitwohnsitz meist beim kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt, so dass die Zweitwohnsitzkommune einen finanziellen Verlust erleidet. Zusätzlich verstopfen Zweitwohnsitze in Regionen mit anspantem Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum. Im übrigen gibt es je nach Satzung auch bestimmte Ausnahmeregelungen.
Die Zweitwohnsitzsteuer ist daher berechtigt.
„Personen mit Zweitwohnsitz nutzen im Ort desselben die Infrastruktur, allerdings fließen die Kommunalanteile aus den Einkommensteuern dieser Personen an die Erstwohnsitzkommune. Folglich nutzen sie die kommunale Infrastruktur am Ort des Zweitwohnsitzes, ohne Steuern an diese Kommune zu entrichten. “
Der Logik folgend müssten Bürger mit Zweitwohnsitz eine teilweise Rückzahlung der Steuern am Erstwohnsitz erhalten, da sie die dortige Infrastruktur aufgrund des zeitweisen Aufenthalts am Zweitwohnsitz weniger nutzen als jemand der zu 100% in der Stadt des Erstwohnsitzes wohnt. Passiert aber eigenartigerweise nicht.
Ja, sie gehört abgeschafft. Sie trifft vor allem Studenten und Arbeitende, diees wegen der Trennung von der Familie eh schon schwer haben.
Das,Argument mit der Nutzung der Infrastruktur zieht überhaupt nicht, denn eine Person nutzt das immer nur einmal, da müßte dann eher die Gemeinde des Erstwohnsitzes etwas an die fes Zweitwohnsitzees abdrücken, dennsie wird ja bei Abwesenheit entlastet. So ist es eine n.m.M. unzulässige Doppelbesteuerung.
Wer sich eine zweite Wohnung leisten kann, hat es nicht schwer.
Eine Erstwohnungssteuer gibt es nicht, somit auch keine Doppelbesteuerung.
Oh Junge. Eine Zweitwohnungssteuer heißt doch nicht automatisch das man zwei Wohnungen hat. Halle ist eine Uni Stadt. Von daher sind viele Studenten/Studentinnen noch als Erstwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet. Dann ist Halle logischerweise ihr Zweitwohnsitz. Da eine Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich von der Anzahl der Einwohnern mit Erstwohnsitz abhängig ist, wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben und das quasi „auszugleichen“.
Tja, dann senkt mal die Ausgabenseite, so wie es jeder Bürger auch tun muss. Ein paar weniger Regenbogenbänke oder Faultiere in der Behörde fallen gar nicht auf.