Fahrradbügel an Kreuzungen: Land ist dagegen

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69 Antworten

  1. Hans G. sagt:

    Natürlich halten Rebensdorf und Co es für richtig, man müsste halt einfach etwas fähiger sein. Ein Blick in die StVO hätte gereicht:
    „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
    (3) Das Parken ist unzulässig

    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“

    • Sagi sagt:

      Supi! Du bist jetzt auf Stand 1956. 👍

      Nun hol schnell noch die paar Jahre bis 2021 auf!

    • Mag sein, aber... sagt:

      Das weiß auch die Stadtverwaltung, nur hindert das einige Kfz-Fahrer*innen nicht daran, ihre Vehikel trotzdem dort abzustellen. Es gibt ein Vollzugsdefizit, was Parkverstöße in Halle anbelangt. Letztlich kann man sich doch ungefähr ausrechnen, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit das Ordnungsamt ab und zu mal kontrolliert

      • BR sagt:

        @Mag sein, aber
        Ordnungsamt, wer ist das denn??, was machen die denn??
        Beethovenstr., Sonntag Abend, 13 Parkende Fahrzeuge auf dem Fussweg!!
        Parkverstösse werden zu wenig!!!! geahndet

  2. Exilhallenser sagt:

    Also die Abstände zwischen den Fahrradbügeln sind so groß, die könnte man glatt als Parkbuchten benutzen. 🙂

  3. Robert sagt:

    Diese Ökospinner blockieren durch den Mist 16 Parkplätze. Abschrauben und verschrotten den Mist.

    • Genussradler sagt:

      Diese Autospinner blockieren 16 Parkplätze mit Blechmüll. Zerlegen und verschrotten den Mist.

    • Maik sagt:

      Man merkt wieder, du bist geistig nicht auf der Höhe. Im Bereich der Bügel befinden sich keine Parkplätze sondern lediglich ein Bereich, in dem das Parken verboten ist. Aber vermutlich bist du auch so ein Ignorant wie der Depp mit SK-DD-55. Der ist auch zu dumm, seine kack Karre mal ohne Behinderung abzustellen.

      • Malte sagt:

        Das genannte Zulassungskennzeichen ist nicht vergeben bzw. ungültig.

        • Carl Gustav sagt:

          Ach lass mal, der Maik ist dumm und geistig nicht auf der Höhe. Der kann nur andere beleidigen. Dafür reicht es gerade noch. Und außerdem wohnen doch im feinen Paulusviertel eh nur Radfahrer und Fußgänger, da kann man doch das parken auch gleich ganz verbieten 😜.

        • xxx sagt:

          „Das genannte Zulassungskennzeichen ist nicht vergeben bzw. ungültig.“

          Weil ein Bindestrich zuviel ist?

    • Bierflaschensammler sagt:

      Was für Parkplätze denn? Meinst du dort im Kreuzungsbereich?

  4. linksfliegende Friedenstaube sagt:

    Nun werden dort quer zur Straße Fahrräder statt längs zur Straße PKW`s geparkt. Wieviel cm macht das aus?

  5. geht gar nicht sagt:

    Durch diese Bügel gibt es weniger Ausweichmöglichkeiten für den Gegenverkehr.
    Eine Katastrophe diese Dinger.

    • Kampfradler9 sagt:

      Mimimimi. Ich bin ein Autofahrer. Mimimimi.

    • Sagi sagt:

      Na stell dir vor, wie wenig Platz erst ist, wenn da wie üblich Autos parken! 😲😲

      • Zentralinstitut für betreutes Denken sagt:

        Das ist für manche Menschen, sagen wir solche mit überschaubarer Begabungshöhe, unvorstellbar.

    • Klara sagt:

      Da ich diese Straßen sich als Autofahrerin kenne, weiß ich, dass es oft gut ist, im Kreuzungsbereich ein bisschen Platz zu haben, weil die Straßen schmal sind und man sich ausweichen muss.
      Aber wenn da Autos an den Ecken parken, hat man auch nicht so viel Platz.
      Das Beste wäre doch, wenn alle Autofahrer die Ecken respektieren und freilassen würden, denn freie Ecken machen Sinn. Denen die das nicht kapieren, muss das Ordnungsamt Druck machen.

  6. Hahahaha ... sagt:

    Schön rechtswidrig. Wie fast alles andere grün-rot Erschwurbelte … oder vom Fembotter-Genderismus initiierte! Weg mit dem Müll!!

    Abbauen, sofortsky!

    Blupp-blupp-blupp … suche mir jetzt andere bunte Fische … die es auch wirklich können … blupp-blupp-blupp!

    • Maik sagt:

      Als wenn du Ahnung hättest, was rechtswidrig ist. Ein Blick in die Anlagen zur StVO helfen hier. Ja, es gibt Anlagen zu Verordnungen und Gesetzen. Und nein, du hast keine Qualifikation rechtliche Sachverhalte zu beurteilen. Schuster bleib bei deinen Leisten.

      • Maik, der Erfahrungsträger aus der staatsanwaltlichen Praxis, der ... sagt:

        … hat mal wieder einen Klecks hinterlassen!

        Hahahaha … jaja, Anhänge gibt es auch. Da lob ich mir doch den Codex Hammurapi als fast ältestes „Gesetz“ der Menschheit. Damals war alles noch klar und einfach! Und einem wie dir, Maiky, hätten die mal fix dieses „Gesetzbuch“ um die Ohren gehauen (hihihih!) oder anderweitig eingebläut (hohohoho!) … aber heute versteckt man sich hinter Anhäng(sel)n von irgendwas und behauptet Rechtskundler zu sein!

        Letzteres sind die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts und der dortigen Oberen Verkehrsbehörde auch wirklich. Und die gehen übrigens aus anderer Rechtsauffassung gegen die Kreuzungsbebügelungen der Stadt Halle (Saale) vor. Die Privatmeinung von deren Pfortenmitarbeiter reicht dafür eben nicht, eine festgestellte Rechtswidrigkeit aber durchaus!

        Man beachte die Äusserung des Baudezernenten in der Sache!

        • xxx sagt:

          „Man beachte die Äusserung des Baudezernenten in der Sache!“

          Meinste die hier?
          „“Wir halten es weiterhin für Richtig”, meinte Baudezernent René Rebenstorf im Hauptausschuss. “Aber wird befinden uns noch in der Diskussion mit der oberen Verkehrsbehörde.” … “Wir arbeiten weiter daran, um uns zu einigen”, so Rebenstorf.“

          Das klingt alles wahrlich überzeugend, man könnte es auch schon Rückzugsgefecht nennen.

  7. marie sagt:

    die paulusleute versauen sich ihr eigenes Viertel mit den ganzen Karren. muss richtig schön sein, dorr zu wohnen

  8. Satire Friedhälm sagt:

    Die Grünen sind raus. Wenn die solche Bügel haben wollen, in die Tischlerei fahren und welche zusammen leimen lassen.

  9. Sinn oder Sinnlos sagt:

    Kann es mir mal bitte jemand erklären: Wo ist der Unterschied ob da nun Autos stehen oder die Straße trotzdem auf jeweils 2 Meter Breite nicht nutzbar ist, da kommen Rettungskräfte und Lkw’s doch nun auch nicht besser durch, ich verstehe den Sinn nicht.

    Noch dazu zählen Fahrräder laut StVO als Fahrzeuge und sind vom selben Verbot dort nicht Parken zu dürfen wie Pkw’s betroffen.

    • Sagi sagt:

      Du musst es nicht verstehen. Einfach nicht im Kreuzungsbereich parken würde schon reichen.

      • Bierflaschensammler sagt:

        Der Kreuzungsbereich bleibt durch die Bügel trotzdem blockiert, allein darum ging es.

        • Hammer sagt:

          Tomaten auf dem Augen oder was? Zu viel Bier? Da ist nichts blockiert. Alles ist frei und übersichtlich. Befreit vom Autodreck.

        • Sagi sagt:

          Dann warst du noch nie dort und kannst den Unterschied somit nicht ab- und einschätzen. Schade, dass du trotzdem so rumplärrst. 😥

          • Sinn oder Sinnlos sagt:

            Wieder die Creme de la Crema hier bei dbH.

            Oder Dumm und Dümmer, wie auch immer ihr lernt’s nimmer.

          • Bierflaschensammler sagt:

            Wer „plärrt“ hier denn rum? Es ging doch einzig um den Hinweis, dass auch die Radbügel den Weg für größere Fahrzeuge blockieren. Dies wird sicherlich auch vom Land bemängelt. Dass ansonsten im Kreuzungsbereich parkende Fahrzeuge noch schlimmer sind und auch die Fußgänger stören, steht außer Frage. Ich verstehe nicht, warum man sich hier immer so angegriffen fühlen muss und gleich ausfallend werden muss. Relax!

          • keinen Schimmer aber plärren sagt:

            Wo wird da was blockiert? Das Problem ist doch nicht die fehlende Ausweichmöglichkeit für Autos!

          • Sinn oder Sinnlos sagt:

            @kein Schimmer

            Hast du schonmal einen LKW gesehen? Der hat da durchaus Probleme beim abbiegen!

            Auch dienen diese Flächen dafür um kurzzeitig darauf auszuweichen und den Verkehrsfluss zu ermöglichen. Da oft nur ein Kraftfahrzeug in den engen Straßen Platz zum fahren hat.

          • Die Frage stellt sich nicht. sagt:

            Ja, die vielen, vielen Lkw im Paulusviertel, die da den ganzen Tag ihre Kreise ziehen.

            Ausweichen kannst du mit den Bügeln sehr viel besser als ohne. Einfach mal probieren vor dem Schwatzen. Oder noch besser: auf eine Fahrt ins Paulusviertel verzichten. Damit ist allen geholfen.

            Man sieht mal wieder, hier reden wieder die Blinden von Farbe respektive die Dorfbewohner vom Stadtleben und die Führerscheinlosen vom Autofahren. 🙂

          • Justitia sagt:

            „Ausweichen kannst du mit den Bügeln sehr viel besser als ohne“:
            natürlich, mit einem Smart könnte man – wenn da nicht noch Fahrräder rumstehen – wirklich in den Bereich zwischen den Bügeln reinfahren.

            „die vielen, vielen Lkw im Paulusviertel“ interessieren weniger, lies mal das hier:
            https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/wenn-falschparker-die-feuerwehr-behindern-69343

      • xxx sagt:

        „Du musst es nicht verstehen. Einfach nicht im Kreuzungsbereich parken würde schon reichen.“

        Du musst nicht passend antworten. Einfach keinen Kommentar schreiben würde schon reichen.

    • Bürger sagt:

      Nicht so eindimensional denken. „Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken von Kfz im Abstand von fünf Metern um Einmündungen und Knotenpunkte verboten. Dadurch soll allen Verkehrsteilnehmern freie Sicht ermöglicht werden. Viele Autofahrer ignorieren das jedoch. Kreuzungen sind oft vollständig zugeparkt (Abb. 1). Die Folge: Durch schlechtere Sichtbeziehungen wird die Kreuzung gefährlicher – besonders für Radfahrer und Fußgänger. Dazu kommen Probleme beim Queren der Straße. Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator können die engen Lücken zwischen den Autos nicht passieren oder abgesenkte Bordsteine nicht nutzen. Kinder werden nicht rechtzeitig gesehen, wenn sie zwischen den Autos hervortreten.“

      https://radzeit.de/gehwegvorstreckungen/

      • Sinn oder Sinnlos sagt:

        Nicht nur das Parken mit KFZ sondern im Allgemeinen mit Fahrzeugen was halt auch Fahrräder sind ist dort verboten!

        Okay gut steht da nun alles voll mit Fahrrädern wäre dies wieder ein Verstoß gegen die StVO, aber es wäre dennoch übersichtlicher an der Kreuzung. Alle anderen Argumente sind dann trotzdem zunichte weil auch dann die abgesenkten Bordsteine zu geparkt sind! Und Kinder auch zwischen Fahrrädern leicht übersehen werden können!

  10. Hajojo sagt:

    Wenn aber nun die Bügel mit Fahrrädern oder Rollern zu geparkt werden, haben Mütter mit Kinderwagen, Menschen mit Handicaps (Rollstuhl) und auch Kinder oder ältere Menschen nach wie vor Probleme beim überqueren der Straße. Man muss konsequenter kontrollieren. Ich erlebe es tagtäglich in unserer Straße. Die Kreuzungsbereiche sind immer zu geparkt, meistens von großen Transportern.

    • Sagi sagt:

      Visualier doch mal bitte für alle Interessierten, wie die Kreuzung mit den Bügeln „zu geparkt“ werden kann. Zum Beispiel anhand des obigen Bildes. Bin gespannt.

      Danach reden wir drüber, wie bzw. wo man eine Straße günstigenfalls überquert. 😉

  11. 🧐 sagt:

    Kann mir jemand bitte sagen warum die Radfahrer immer als erstes genannt werden und nach einer ganzen Zeit werde die Fußgänger genannt.
    Haben die Radfahrer hier den Vorrang vor alles???

  12. Uf sagt:

    Fahrrad Bügel sind viel zu gefährlich

  13. Echt sagt:

    Diese Metallbügel sind ein guter Ansatz. ABER an einer Kreuzung haben die nix zu suchen genauso wie parkenden Autos und abgestellten Fahrräder. Wenn ein Unfall passiert knallt das Auto in diese Bügel und Fahrräder. Da gibt’s nur eine Lösung. Ständig kontrollieren,Strafzettel verteilen oder gleich Abschleppen. Irgendwann lernt es auch der letzte Depp da es auf die Dauer teuer wird.

  14. Hmm sagt:

    Lernt man das nicht in der Fahrschule ,dass man in einer Kurve / Kreuzung nicht Parken darf? Oder irre ich mich jetzt? Eine Idee hätte ich da. Alle Falschparker müssen nach der 1 Verwarnung zu einer Nachschulung. Auf eigne Kosten. Und Fahrräder haben da auch nix zu suchen. Wie man an die Fahradhalter ran kommt weiß ich nicht. Aber da gibt es doch bestimmt auch ne Lösung.

  15. Wayne sagt:

    Bin tatsächlich auch kein Freund der grünen geschweige Wähler aber die Idee find ich vertretbar!
    Gibt halt so Deppen die selbst an engen Kreuzungen parken und man nicht mit dem Auto vorbeikommt ohne über den Bordstein zu fahren und sich dabei die Felge zu zerschießen 🤷🏼‍♂️

  16. Justitia sagt:

    Als Fußgänger quert man die Kreuzung nicht diagonal, das lernt man im Kindergarten, also werden Fußgänger und Radfahrer schon mal nicht wirklich behindert…
    Bleiben noch und vor allem die Rettungsfahrzeuge in Feuerwehr-Drehleitergröße, die in vielen Vierteln gar nicht um die Kreuzungsecken kommen, ohne sich einen Pkw im Radkasten festzuklemmen. Hätten wir ein funktionierendes Ordnungsamt, käme sowas gar nicht erst vor, aber wir sind ja in Halle, da wird Chaos gerne toleriert oder gefördert.
    Nun, die Metallbügel… Schauen wir das Foto hier oben an und übertragen das Prinzip auf viele andere Kreuzungen, die nicht dermaßen breit sind wie diese speziellere hier, dann stellen wir fest, dass dann die Rettungsfahrzeuge wieder nicht um die Ecke kommen. Dieser Bereich muss einfach nur frei bleiben: keine Autos, keine Metallbügel, keine Fahrräder, keine Freiluftsitze. Und ein williges Ordnungsamt könnte das auch mit Strafzetteln und ggf. Abschleppen problemlos regeln. Vor allem, wenn nicht mal mehr Rettungsfahrzeuge um die Ecke kommen – aber das wird in Halle seit Jahrzehnten hartnäckig ignoriert.

    • Browgas sagt:

      Dumm?
      Also ich kenne genug Kreuzungen im PV an welchen es egal ist ob man diese vertikal oder diagonal überquert da die Autos teilweiser so nah zusammen parken das man trotz einer engeren Gangart Spuren im Lack hinterlässt.
      Wie da ein Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen durchkommen soll ist eine berechtigte Frage.
      Die radbügel sind nicht optimal aber besser als wenn dort 12 Autos stehen bei denen keiner durch kommt, so sehe ich, selbst wenn an jedem Bügel 2 Bikes stehen, immer noch ein bequemes durchkommen für alle Beteiligten.
      Wer auf LKWs verweist den verweise ich darauf daß das PV generell nicht auf 40 Tonner ausgelegt ist.
      Zumal es generell so ein deutsches Unding ist mit der Grundeinstellung heran zu gehen das man seinen Privatbesitz sowieso und grundlegend ungestraft überall anderen im öffentlichen Raum in den Weg stellen darf.
      Aber es ist ja auch ziemlich deutsch andere für den eigenen Lebenswandel bezahlen zu lassen also wen wundert es

      • Justitia sagt:

        „Dumm?“: Ich weiß nicht, ob du dumm bist, stelle das bitte selbst fest.

        „PV generell nicht auf 40 Tonner ausgelegt ist“: also wenn es im PV mal brennt, lassen wir die Feuerwehrdrehleiter einfach draußen stehen. Super Idee. Und in den anderen Vierteln, wo man dank zugeparkter sehr enger Kreuzungen häufig nicht mal mit dem kleineren Löschfahrzeug rum kommt, brennt es einfach, bis die Fahrzeughalter irgendwann zu ihren Fahrzeugen kommen. Genial.

        „Rollstuhlfahrer“: die wechseln die Straßenseite idealerweise genau am Beginn der 5m-Zone im rechten Winkel zur Straße. Wenn das Ordnungsamt diese 5m-Zone planmäßig freihält, passt das sehr gut. Zwischen parkenden Autos kommt man zumindest als Fußgänger meist auch an anderer Stelle durch (da die Autos ja auch ausparken müssen), sofern man nicht über einen dreistelligen BodyMassIndex verfügt.

    • Klara sagt:

      Ob Du als Fußgänger oder Rollstuhlfahrer von parkenden Autos behindert wirst, hängt dich nicht davon ab, ob Du diagonal über die Kreuzung willst oder nicht. Das hängt von der Lücke zwischen den Autos ab und ob Du den abgesenkten Bordstein nutzen kannst oder eben nicht.

  17. Radfuchs sagt:

    Bedankt euch beim Bundesverkehrsminister, der es versäumt hat, die Bußgelder fürs Falschparken angemessen anzuheben.

  18. Tim Buktu sagt:

    „[…] insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, Ältere und Eltern mit Kinderwagen” könnten somit die Kreuzungsbereiche sicherer queren, heißt es in der Anregung der Grünen.“

    Müsste es nicht „sicherer queeren“ heißen?

  19. Haxe sagt:

    Öffentliche Parkplätze sollten generell für Privatfahrzeuge verboten sein. Für den Lieferverkehr, Handwerker, Dienstleistungen, Rettungskräfte und Polizei sind sie in Ordnung, aber andere Autos haben da nichts zu suchen. Wer parken will, der soll sich gefälligst auf seinem Privatgrund einen Parkplatz schaffen.

    • Justitia sagt:

      Da man mit Pkws ja auch nur Platzrunden fährt ohne irgendwo anzuhalten, würde das wohl gehen. Wahrscheinlich bin ich der einzige Mensch, der auch wirklich irgendwo anders anhält, dort parkt, um was zu erledigen. Also für mich müsste bitte ein einzelner öffentlicher Platz verfügbar sein (Örtlichkeit teile ich noch mit), damit ich nicht unverrichteter Dinge wieder umdrehen muss oder mit laufendem Motor auf der Straße halten muss. Dafür verfüge ich aber zumindest zuhause über einen Stellplatz auf Privatgrund. Okay so?

      • Sagi sagt:

        Nun noch analysieren, warum du das, was du da (wo du noch nicht weißt, wo das ist) ausgerechnet nur mit Pkw(s) erledigen kannst und ob es dazu nicht Alternativen gibt, vielleicht sogar bessere. Dann haben sich deine „Probleme“ bei der Inanspruchnahme der Allgemeinheit vermutlich schon alle selbst gelöst. 😉

  20. Wieder kaum Intelligenz hier sagt:

    Naja die dummheit hier mal wieder grenzenlos…

    Die Feuerwehr hat grosse LKW die da Probleme haben, also viel spass beim verbrennen ihr Lappen.

    Und es gibt auch so einiges was man Online bestellen kann und was per Spedition geliefert wird. Schon mit einem 7.5 Tonnen Lkw wird es verdammt eng. Aber gut die grossen Versandhäuser werden euch dann nichts mehr per Spedition liefen. Das könnt ihr Deppen dann alles selbst tragen.

    Dumm huckt bestimmt auch gut.