Falscher Goldschmuck, mangelhafte Fassadenarbeiten: Landgericht Halle macht mutmaßlicher Betrügerbande den Prozess
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Dem im Januar 2001 geborenen Angeklagten W. wird gewerbsmäßiger Betrug in sieben Fällen, dem im Juli 1992 geborenen Angeklagten S. gewerbsmäßiger Betrug in 16 Fällen, davon in vier Fällen als Versuch, und dem im Januar 1986 geborenen Angeklagten G. gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen zur Last gelegt.
Die Angeklagten W., S. und G. sollen einer Tätergruppierung angehört haben, deren Ziel es gewesen sei, das Interesse vorwiegend älterer Kunden über einen als Beilage zur Mitteldeutschen Zeitung verteilten Flyer zu wecken und für die Durchführung von Steinreinigungs- und Fassadenarbeiten zu gewinnen. Nach Abschluss entsprechender Verträge mit Garantieversprechen im Jahr 2020 seien dann aber lediglich oberflächliche und teilweise grob mangelhafte Arbeiten durchgeführt worden. Die Vertragspartner seien dazu veranlasst worden, den gesamten Werklohn im Voraus zu zahlen. Nachdem der Werklohn gezahlt worden sei, hätten die Arbeiter planmäßig den jeweiligen Einsatzort verlassen und seien nicht wieder zurückgekehrt, um weitere Arbeiten zu verrichten. Für die Kunden sei kein Ansprechpartner mehr erreichbar gewesen, da die Anschriften und Telefonnummern auf den Flyern nur ausgedacht gewesen seien.
Die Angeklagten S. und G. sollen durch die ihnen zur Last gelegten Taten einen Geldbetrag in Höhe von 15.150 Euro, der Angeklagte W. soll einen Geldbetrag in Höhe von 26.180 Euro erlangt haben.
Der Angeklagte S. soll sich darüber hinaus im September und Oktober 2020 in 10 Fällen minderwertigen Goldschmuck beschafft haben. Tatsächlich habe es sich um Armbänder gehandelt, die nur außen eine Goldlegierung aufgewiesen hätten. Punziert seien die Armbänder dennoch als 585-er Goldketten gewesen. Die Ketten hätten daher nicht einen Wert zwischen 600 und 700 Euro, sondern lediglich einen Wert zwischen 50 und 70 Euro gehabt, was der Angeklagte auch gewusst habe. Entsprechend ihrem zuvor gemeinschaftlich gefassten Tatentschluss habe der Angeklagte S. mit der gesondert verfolgten J. diese minderwertigen Ketten als reine 585-er Goldketten in diversen Juweliergeschäften verkauft, um sich so eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.
Durch diese ihm zur Last gelegten Taten soll der Angeklagte S. einen weiteren Betrag in Höhe von 4.496,26 Euro erlangt haben.
Die Angeklagten haben die Tatvorwürfe teilweise eingeräumt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der Angeklagte W. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.
Das müssen aber auch schlechte Juweliere sein, die sowas nicht erkennen.
Wie erkennt man sowas als guter Juwelier?
Ich bin kein Fachmann, kann mir aber vorstellen, dass es da wirkungsvolle Methoden gibt, um sowas festzustellen. Wenn ein Blick unter der Lupe nicht hilft, dann eventuell mit chemischen Mitteln feststellen, ob es sich nur um eine Galvanisierung handelt, oder mit Ultraschallmessungen die Dichte des Materials feststellen oder sowas.
Oder mit Elektronenmikroskop die atomare Struktur analysieren.
Bloß nicht auf die Goldwaage legen.
Die zeigt 8,6g an. Wie entscheidest du?
Was hätte den Archimedes gemacht? Volumen gemessen, Masse gemessen und dann die Dichte ausgerechnet. Und dann mal schauen, ob es annähernd zu 585er Gold passt.
585er Gold hat „annähernd“ 13 bis 15 g/cm³
375er Gold hat „annähernd“ 12 g/cm³
333er Gold hat „annähernd“ 11 g/cm³
Beschreibe mal bitte den Versuchausfbau für die Volumenmessung für ein Armband von 10 g Gewicht.
4.496,26 Euro sind in Rumänien schon ein ordentlicher Betrag bei knapp 900 Euro im Monat
Ich hoffe,dass die Kriminellen sehr lange in der Zelle ihr vieles Geld zählen dürfen.
Das heißt Haftraum, Trollo!