Fast 5.000 Verurteilungen in Sachsen-Anhalt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, 87 Prozent sind Männer

In Sachsen-Anhalt wurden 2023 insgesamt 2 087 Personen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit Trunkenheit im Straßenverkehr begangen wurden, verurteilt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 14,4 % weniger als in 2013.
2023 wurden in Sachsen-Anhalt 4 993 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr abgeurteilt. Abgeurteilte sind Angeklagte, bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil (Verurteilung oder Freispruch) oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen ist. Von den Abgeurteilten wurden 4 506 bzw. 90,2 % zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt bzw. mit einer Sanktion nach dem Jugendstrafrecht (Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel) geahndet. Bei der Verurteilung nach dem Verkehrsstrafrecht kommen insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zur Anwendung.
Bei nahezu der Hälfte (2 087) der Verurteilungen von Straftaten im Straßenverkehr handelte es sich um Trunkenheitsstraftaten nach dem StGB. Trunkenheit im Straßenverkehr bezeichnet den Tatbestand, dass eine Person ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führt. Insgesamt war bei den Verurteilungen im Zusammenhang mit Trunkenheit im Straßenverkehr ein rückläufiger Trend zu beobachten. Im Vergleich zu 2013 wurden 350 weniger Personen verurteilt.
Auffällig ist die unterschiedliche Entwicklung der Fallzahlen in Abhängigkeit davon, ob die Trunkenheitsstraftat mit einem Verkehrsunfall in Zusammenhang stand. 2023 wurden 614 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr mit und 1 473 ohne Zusammenhang zu einem Verkehrsunfall verurteilt. Damit gingen die Verurteilungen von Straftaten, bei denen es nicht zu einem Verkehrsunfall kam, um 514 bzw. 25,9 % gegenüber 2013 zurück. Anders entwickelten sich die Verurteilungen mit Verkehrsunfall. Hier stiegen die Fälle gegenüber 2013 um rund 1/3 an.
Die meisten Verurteilungen von Trunkenheitsstraftaten im Straßenverkehr betrafen Männer. Frauen wurden 2023 nur in 13,0 % der Fälle verurteilt, obschon ihr Anteil seit 2013 um rund 3,7 Prozentpunkte gestiegen ist.
Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2023. Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Sekundärerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden und wird als Vollerhebung durchgeführt.
Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur derjenige Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert als Abgeurteilter gezählt.
Immer müssen Männer negativ auffallen. Und außerdem sind Radfahrer, die sich an keine Regeln halten, viel gefährlicher. Vor allem wenn sie über den Marktplatz rasen.
Wieviel Menschen hat denn ein Radfahrer schon getötet?
Ein PKW-Fahrer hat erst kürzlich in Esslingen drei Menschen ‚auf einen Streich‘ getötet. Hat der wohl schon ohne Alk und Kiffen geschafft. Aber vielleicht macht der einen auf plemplem.
Kannst doch stolz sein auf so einen Kumpel, du Doppelpünktchenlein!
Männer. Hmm, seit dem Umschreiben könnten es auch Bäume oder Toaster sein.
Hmm, oder genau solche wie du.
Wirst wohl von Putin gesponsert?
Wenn, dann sollteste doch auch Deine Webadresse richtig angeben!
Na und?
Bist sicher Mitglied der DKP. Dann sollteste doch deine Web-Adresse richtig angeben! Frag mal deinen Partei-Sekretär. Vielleicht weiß der etwas mehr als DU!
Warum macht ihr die Preise für Alkohol nicht viel teurer?
Weil du dich dann am lautesten beschweren würdest.
Wer ist „ihr“ und warum wirst du nicht selbst tätig?
Weil du dann davon nicht profitierst.
Harte Strafen müssen her.Einmal mit Alkohol ,Fahrerlaubnis für immer weg.Das würde Wirkung zeigen.
Dann würde noch öfter wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ermittelt werden. Damit wäre nichts gekonnt.
Die Strafen sind nicht dem heutigen Verkehr angepasst.
Bei geringerer Überschreitung der Millegrenze sollte das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers an einem gesicherten Ort abgestellt werden, bei höherer versteigert.
Dir ist aber schon klar, dass zu Fahrzeugen auch Fahrräder zählen? Und Fahrrad darfst du auch ohne Fahrerlaubnis fahren, nur eben nicht betrunken.
Snarch. Copy and Paste ohne Zusammenhang.