Geiselnahme in der JVA Burg: Urteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig – weitere 7 Jahre Haft für Stephan B.

7 Antworten

  1. Buerger sagt:

    Es macht eh keinen Unterschied mehr. Nach dem was er angerichtet hat kommt er nie wieder raus.

    • Hallenserin1968 sagt:

      Irrtum; selbst anschließende Sicherungsverwahrung garantiert NICHT, dass er für immer weggeschlossen bleibt.

      • Hallunke2013 sagt:

        Selbst wenn es jährlich zum 9.Oktober ein Döner-
        Kebab-Menü mit Pommes, Ketchup, Majo und eine
        Coke inklusive Video geben würde, welches zeigt wie
        brav er jetzt das verspeist, dann würde er nicht wieder
        auf freien Fuß gesetzt werden. Der Zug ist abgefahren.

  2. Germanist sagt:

    Wie kann man etwas zu „lebenslang“ hinzurechnen? Grammatikalisch völliger Unsinn. Die Juristen sind schon ein wirklich komisches Volk.

  3. Jessi sagt:

    „Eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland bedeutet eine Haftstrafe, die grundsätzlich auf unbestimmte Zeit verhängt wird. Das bedeutet, dass der Verurteilte theoretisch bis zu seinem Lebensende im Gefängnis bleiben kann. Allerdings ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung einer bestimmten Mindestdauer, in der Regel 15 Jahre, möglich.“

  4. Tino sagt:

    Die Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von 8.000 und 15.000 Euro wird er nie bezahlen können.
    Im Knast bekommst du noch nicht einmal 5 Euro die Stunde.

  5. Martin C. sagt:

    Das Tatgericht hat seinerzeit fair und ausgewogen auch diesem Angeklagten gegenüber entschieden, insofern war das Erlangen von Rechtskraft zu erwarten. Selbst bei von nun an vorbildlichem Vollzugsverhalten wird der Mann, einzig allein aus Schuldschwere-Gründen, die nächsten 25 oder 30 Jahre in Haft verbringen müssen. Und danach wird man ganz genau prüfen, ob das Risiko für die Allgemeinheit wirklich derart gesunken ist, dass eine Entlassung verantwortet werden kann. Dazu müsste es aber im Vorwege Erprobungen wie Ausführungen, Hafturlaub und Freigang geben. Und bei einer derartigen Delinquenz ist das alles ferne Zukunftsmusik. Auf Sicht scheinen bei diesem Gefangenen nicht einmal begleitete Ausführungen verantwortbar zu sein.

    Alles in allem lässt sich feststellen, dass diese Person, wenn überhaupt, wohl erst im fortgeschrittenen Seniorenalter die JVA verlassen wird.