Gericht bestätigt Dienstenthebung von Professor Kekulé: Medizinprofessor an der Uni Halle hat Vorlesungen zu oft nicht selbst gehalten
Der deutschlandweit bekannte Virologe Alexander Kekulé ist seinen Posten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg definitiv los. Die Uni hatte ihn bereits im Dezember 2021 des Dienstes enthoben, nun hat auch das Verwaltungsgericht Magdeburg den Rauswurf bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Professor hatte im Vorfeld von einem „politischen Verfahren“ gesprochen.
Die Uni hatte argumentiert, er habe seine Lehrverpflichtungen nicht beziehungsweise unzureichend erfüllt. Laut Gericht sei mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe.“ Dies rechtfertige die Prognose, dass er aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde. Weiter heißt es: „So ließen die den disziplinarrechtlichen Ermittlungen zugrundeliegenden Unterlagen den Schluss zu, dass er, obgleich die Lehrverpflichtung von Professoren eine Kernaufgabe ihres Dienstverhältnisses darstelle, dieser Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen „delegiert“ habe.“
Konkret schreibt das Gericht:
Der Antragsteller, u. a. Inhaber einer Professur an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, war im Dezember 2021 durch die Universität vorläufig des Dienstes enthoben worden. Daneben hatte die Universität im April 2022 den Einbehalt von 20 % der Dienstbezüge ausgesprochen. Sie warf dem Antragsteller u. a. die Nichterfüllung bzw. unzureichende Erfüllung seiner Lehrverpflichtung vor.
Hiergegen wandte sich der Antragsteller vor dem Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg mit seinem Begehren auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz.
Das Gericht hat die Anträge des Antragstellers abgelehnt, da keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Antragsgegnerin ausgesprochenen Maßnahmen bestünden.
Es sei gegenwärtig mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe, welches die Prognose rechtfertige, dass der Antragsteller wahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde. So ließen die den disziplinarrechtlichen Ermittlungen zugrundeliegenden Unterlagen den Schluss zu, dass er, obgleich die Lehrverpflichtung von Professoren eine Kernaufgabe ihres Dienstverhältnisses darstelle, dieser Lehrverpflichtung im Sommersemester 2020 nicht selbst nachgekommen sei, sondern die Durchführung der Vorlesungen „delegiert“ habe.
Ferner ließen die Unterlagen den Schluss zu, dass der Antragsteller seiner Lehrverpflichtung im Wintersemester 2020/21 nur unzureichend nachgekommen sei.
Zu dieser Zeit seien aufgrund der bestehenden Pandemiebedingungen Vorlesungen digital durchzuführen gewesen. Der Antragsteller habe jedoch erst nach dem Ende der Vorlesungszeit entsprechende Präsentationen zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang sei kritisch zu beleuchten, dass der Antragsteller aus einem zeitweiligen Krankenstand heraus zwar an der Erstellung verschiedener Podcast-Folgen mitgewirkt, aber eine Vorbereitung digitaler Vorlesungen unterlassen habe. Eine Lehrveranstaltung im Sommersemester 2021 habe der Antragsteller unberechtigt abgesagt.
Auch die Einbehaltung von 20 % der Dienstbezüge erachtete das Gericht aufgrund der zu erwartenden Entfernung aus dem Beamtenverhältnis für rechtmäßig. Da der Antragsteller keinen Dienst leiste, habe er eine gewisse Einschränkung seiner Lebenshaltung hinzunehmen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Az.: 15 B 36/22 MD
Was für ein Idiot… Die Entfernung aus einem Professorenverhältnis ist quasi unmöglich, und der Depp hat es geschafft.
Und ja, ich kenne mich damit aus. Mein Papa hat als Prof. einen Ruf an die Uni Leipzig erhalten, er möge doch bitte mindestens ein Semester rumänische Linguistik lehren. Mit 83!
mit welchem recht erdreistest gerade du dich, jemanden zu beleidigen?
was für ein mieser charakter du bist, widerlich
Der Mann ist eine verkrachte Existenz, die einfach nicht anders kann. Als der mittlerweile zurückgekehrte Thomas Schied 2015 aus „Die Partei“ ausschied, wurde er von B. massiv beschimpft und beleidigt und zwar öffentlich. Fragmente dieser Zeit können bei der MZ noch immer online gelesen werden. B. ist maßgeblich für das sinkende Niveau des Stadtrates verantwortlich, dennoch hoffe ich, dass er nicht eines Tages an die falsche Person gerät, die seine Beleidigen mit körperlichem Einsatz goutiert.
@Saulushallenser Du bist einfach leicht vertrottelt, kann das sein? Macht Deine Lügen aber auch nicht glaubhafter.
Du wirst doch die MZ nicht als Lügenmedium bezeichnen wollen?
@ tja…
Häh, warum sollte ich das tun? Und ein einziges Zitat würde mir ja schon reichen, aber irgendwie kam da noch gar nix. Erstaunlich.
Spinner. Mit Wissen erdreiste ich mich.
Seit wann ermächtigt Wissen dazu, andere Personen zu beleidigen?
Seit 1630.
Warum nicht. Es gibt sogar Deppen die Stadtrat werden und andere als Idioten bezeichnen.
Das zeugt von echter Professionalität.
Nein, man kann schon mit 68 keinen Ruf mehr an eine dt. Hochschule bekommen.
B. lügt doch sobald er das Maul aufmacht..
Den kekule haben sie kaltgestellt weil er die Corona Maßnahmen kritisiert hat.
Nein. Er war schon lange vor Corona ein Problemfall. Mit Corona hat er noch weniger Zeit an der Uni und noch mehr beim Radio verbracht. Er war schon immer kaum gesehen, hat in München gewohnt ( obwohl für Professoren normalerweise Dienstortwohnnähe im Vertrag steht). Er hat die Lehre geschwänzt und in der Forschung nichts auf die Reihe gebracht ( Für Laien hier gut zusammengefasst:
https://m.youtube.com/watch?v=u439pm8uYSk ). Er war schon vor Corona intern eine Witzfigur. Aber er konnte sich mit sonorer Stimme gut in der Öffentlichkeit verkaufen, hat da auch keinen Blödsinn erzählt ( meistens) und man fragt sich, warum er nicht ganz zum Fernsehen gegangen ist wie der Lesch und andere seiner Laberqualität ohne wissenschaftlichen Tiefgang. Corona spielte da inhaltlich keine Rolle, zumal er meist ordentlich argumentiert hat. Aber er hat noch mehr seine Dienstpflichten vernachlässigt. Es ist in der Tat fast unmöglich, als Professor gefeuert zu werden, inhaltlich kann man da fast alles machen, von links ( Linke und Co) bis rechts (AfD – sogar von Profs gegründet). Das hat der Gesetzgeber bewußt so gestaltet, damit Forschung und Lehre von der Politik unabhängig sein können – wasder Politik oft nicht paßt, z.B. den Grünen bei der ungefährlichen Gentechnik, oder der Landesregierung bei der Übersubvention für Intel. Aber man darf nicht die Minimalpflichten dauerhaft und grundlos vernachlässigen – und da reichen ein paar Semester nicht aus, da muß man wirklich lange Mist bauen und mehrere Verwarnungen übergehen, bis man fliegt. Und natürlich bekommt er Übergangsgeld und eine Rentennachzahlung. Die Differenz kann er ja beim Radio verdienen.
Wollte gerade sagen – das ein oder andere Semester alle Lehrveranstaltungen zu delegieren, das kenne ich auch von anderen Professoren.
Fein zusammengefasst. Danke, erspart mir Arbeit.
Muhahahahaaaaa…Mailab…ahhahahahh…das kannste nich ernst meinen! Die Dame ist längst der Lüge überführt…Nebenwirkungsfreie Impfung…lol
„Das hat der Gesetzgeber bewußt so gestaltet, damit Forschung und Lehre von der Politik unabhängig sein können“
Sieht man ja, wie „unabhängig“ Forschung und Lehre mittlerweile sind.
Honorarprofessor?
….mit Leerstuhl.
Jepp. Geld ist ihm egal. Mit einer C4-Professur ist die Pension gesichert
68 ist tatsächlich die Obergrenze zum Ruf an eine Hochschule in Deutschland.
Der pöbelnde Stadtrat will offenbar seine Person durch den eigenen Vater aufwerten, weil er selbst nichts vorzuweisen hat.
Du bist echt so blöd, dass die Wasserhähne krähen.
Doch.
‚Martin‘ ist auch so’n Name, den die Mobbing-Opfer früher oft hatten. Tut es noch sehr weh?
Hihi, zu meiner Schnade muss ich gestehen, dass ich als Teenie eher selber gemobbt habe, Aber nur ein bißchen, und selten gewalttätig.
„Schande“ natürlich.Egal, der Inhalt sollte angekommen sein.
Wer liest deinen Mist eigentlich und glaubt auch nur ein Wort?
Der Text ist weder lustig noch informativ. Der Text ist der Versuch, sich selbst was zu beweisen, was die Außenwelt längst widerlegt hat und es Dir auch so spiegelt.
Verstehe dein Kommentar nicht was du wie meinst
Wer nicht will der hat.
Wer unbequem ist , wird heute entfernt.
Was genau wollen Sie denn damit unterstellen? Die Entfernung aus dem Dienst kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Das alles ist gesetzlich geregelt und der suspendierte Prof. kann alles vor Gericht (auch noch im Hauptsacheverfahren) vorbringen.
Schmarn.
Glaube auch nicht an Recht und Gesetz.
In der Coronazeit wurde schon so Mancher gerichtlich entfernt, weil er sich nicht der öffentlichen Meinung angeschlossen hat.
Hast du das auch in der MZ gelesen. 😉
Was du heute kannst entsorgen…..
„Mein Papa hat als Prof. einen Ruf an die Uni Leipzig erhalten“
Der Vater hat es im Gegensatz zu seinem Sohn zu etwas gebracht, was wohl auch am Sozialverhalten liegt und er von daher nicht gleich jeden beschimpft und beleidigt, der nicht seiner Meinung ist. Es muss schon recht bitter sein, sehen zu müssen, wie der eigene Sohn beruflich und zwischenmenschlich nichts auf die Reihe bekommt.
Ja, mit dem beruflich und zwischenmenschlich sieht man am Deutlichsten bei dir… Also mal ans Glashaus denken…
@ Umgeschaut, wie pflegte man früher zu sagen“was Häns’chen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr !!!!😂😂 Heute sind solche Deppen in der Regierung!! Oder im Stadtrat!!!🙈🙈🙈 Nix gelernt, nie etwas vollbracht, nie ein Abschluss vorgewiesen, nie mit eigenen Händen je etwas errichtet!!
Sorry, ganz allgemein: beide sind von ihren Wählern gewählte und vorher von ihren Vereinigungen aufgestellte Personen. Da weiß man also, was man bekommt und greift nicht ins Trübe. Mach also gefälligst erstmal den Vereinigungen den Vorwurf und dann noch den Wählern. Und ja, Unvermögen zieht sich leider durch ALLE Parteien. Aber das ist hinlänglich bekannt…
Ja nee, ist klar. Hab einen Audio Engineer-Abschluss, war jahrelang mit meinem Musikladen Arbeitgeber, hab tonnenweise Lautsprecherboxen geschleppt und habe also nix gelernt, keinen Abschluss und hab „nie mit eigenen Händen gearbeitet.“
Jag mal lieber noch ein Bier, vielleicht bist Du da erfolgreicher.
@ Bochi, immer noch nicht begriffen! Werte schaffen! Dauerhaftes! Auch für die Allgemeinheit! Die EAV schrieb mit nem Augenzwinkern nen Song über die „Kunst“ ! Soweit bist du nie gekommen! Wie mit allem anderen! Andere beleidigen,weil man sein eigenes Unvermögen nicht erträgt! Da bisde der Größte!! Darauf ein lecker Augustiner 😂
@bierjäger
Sorry , Bierjöger hab mich verklickt. Kommt in den besten.Familien vor.
„Kunst“ war eines der ersten beschissenen Alben der EAV, die von der Urbesetzung nur noch Eberhartinger und Thomas Spitzer hatte. Die anderen (wirklich guten!) Musiker hatten die Combo längst verlassen. Im Streit.
Und, Säufer,
wenn mir 17 Jahre, nachdem ich meinen Laden dicht gemacht hab, immer noch Leute mit Gitarrentaschen über den Weg laufen, auf denen mein Logo zu sehen ist und andere mir sagen, wie super die Gitarre ist, die ich verkauft hab (das war wohl vor etwa 20 Jahren), dann sind das bleibende Werte.
Und einem bekannten Musiker hier hab ich eine Jazzgitarre auf der Musikmesse in Ffm besorgt, mit 2000€ Rabatt. Es ist seine Hauptgitarre und er liebt sie innig.
Wenn das alles nicht nachhaltig sein soll, na dann Prost auf das nächste Bier, was Du gejagt hast.
„Es sei gegenwärtig mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe, welches die Prognose rechtfertige, dass der Antragsteller wahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde.“
Was ist denn das für eine schwammige Formulierung (überwiegende Wahrscheinlichkeit)? Soll das die Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung sein?
Nochmal zum Mitmeißeln: Das ist eine gerichtliche Entscheidung, eine Überprüfung des Verwaltungsaktes. Wenn es dem sauberen Herrn Prof. nicht schmeckt, kann er gern noch gerichtlich dagegen vorgehen. Dann wird im Hauptsacheverfahren entschieden, und da kommt meist noch viel dreckigere Wäsche zum Vorschein…
Es handelt sich ganz einfach um eine Entscheidung (Beschluss) im Eilverfahren, indem die Suspendierung (vorläufige Entfernung aus dem Dienst) bestätigt wurde. Da kann das Gericht nur eine Prognose treffen, ob im Hauptsacheverfahren auf Entfernung entschieden werden würde.
Ob Prof Varwick dies mitbekommen hat?
Der kommt ob der vielen Parallelen gar nicht mehr hinterher.