Gimritzer Damm: LHW muss die Kläger gegen den Deichbau entschädigen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat die Klagen von zwei Grundstückseigentümern aus Halle zum Thema Deichneubau des Gimritzer Damms bestätigt: Zwar wurde die Verpflichtung zum Schutz der Kläger und damit aller Bürger im Rahmen des Deichbaus abgewiesen, dennoch hat es den LHW als Vorhabensträger gerügt und verpflichtet, das Planfeststellungsverfahren zu ergänzen und Kläger zu entschädigen.
Aufgrund behelfsmäßiger Forderungen, die Bestandteil vieler Klageformulierungen sind, wurde aber in der Presse berichtet, die Klagen seien gescheitert. So wurde beispielsweise auf Schutzmaßnahmen zum Ausgleich der negativen Auswirkungen des Deichbaus geklagt und im Falle einer Ablehnung dieser Forderung, auf eine Entschädigung usw. Während das Gericht eine Verpflichtung zum Schutz der Kläger und damit aller Bürger im Rahmen des Deichbaus abwies, hat es den LHW als Vorhabensträger durchaus verpflichtet, das Planfeststellungsverfahren zu ergänzen und die Kläger zu entschädigen.
Der LHW kam im Vorfeld des Dammbaus seinen Pflichten nicht nach, die tatsächlichen Auswirkungen des Deichbaus zu modellieren. Nun beziffert das Amt aufgrund seiner Rechenmodelle die Auswirkungen im Stadtgebiet bei HQ 100 mit ca. fünf Zentimeter mehr Wasserstand. Berechnungsgrundlagen oder die Datenreihe zur Berechnung des HQ 100 wurde aber nicht offengelegt. Die Kläger kritisierten dies, wie auch andere Details, Fehlerbetrachtungen oder die Interpretation als geringfügig. Denn die als geringfügig erachteten Abweichungen können konkrete Nachteile nach sich ziehen: Ihr Schutz durch die gewählte höhere Wohnlage schmilzt dahin und bedeutet, dass sie bei Hochwasser direkt betroffen sein werden.
Allerdings wies das OVG alle Beweisanträge ab und ließ auch keine Revision zu. Die IG Hochwasserschutz bedauert, dass damit faktisch Bürger gegenüber der Verwaltung benachteiligt werden. Vor allem bleibt fraglich, warum offensichtliche Fehler vor Gericht einklagt werden müssen, statt diese bereits in Abwägungsverfahren anzuerkennen. Der beklagte und nun zugestandene Abwägungsmangel wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vielfach thematisiert.
Trotz des Erfolgs vor Gericht sieht die IG Hochwasserschutz Altstadt das Verfahren kritisch, denn gescheitert ist vor allem das Anliegen, auch der Altstadtseite mehr Schutzrechte und vor allem tatsächlichen Hochwasserschutz zu verleihen. Man kann der Auffassung sein, fünf Zentimeter mehr Hochwasser sind geringfügig. Wer
je ein Hochwasser erlebt hat, weiß allerdings, dass jeder Zentimeter zählt. Vor allem, weil die Modellierungen des LHWs auch gezeigt haben, dass es neue Betroffenheiten in der Stadt durch genau diese fünf Zentimeter gibt: So etwa rund um das neue, mit vielen Hochwassermitteln errichtete Planetarium! Die IG bedauert deshalb, dass es keine Gesamtlösung für die Stadt durch mehr Retentionsraum gibt. Für Anfragen interessierter Bürger und Bürgerinnen steht die Interessengemeinschaft aber gern zur Verfügung.
„Die IG Hochwasserschutz bedauert, dass damit faktisch Bürger gegenüber der Verwaltung benachteiligt werden. Vor allem bleibt fraglich, warum offensichtliche Fehler vor Gericht einklagt werden müssen, statt diese bereits in Abwägungsverfahren anzuerkennen.“
Typisch Bananenrepublik eben.
Und nun will Halle am Sophienhafen bauen und noch mehr Retentionsraum wegnehmen. Irrwitzig.
Klara,
wenn Sie mit der derzeitigen Lokalpolitik nicht zufrieden sind, kandidieren Sie doch für den halleschen Stadtrat. Dort werden immer aktive Menschen gesucht. Außerdem könnten Sie bei den geplanten zustimmungspflichtigen Bauvorhaben mitstimmen.
Hier im Forum nur zu meckern und andere als „irrwitzig“ zu bezeichnen, bringt rein gar nichts.
Du „meckerst“ hier doch auch ständig…
Ich kritisiere, ja. Jedoch bin ich auch in der Lage, positive Entwicklungen anzuerkennen. Ein Beispiel wäre da die Sanierung der Otfried-Preußler-Grundschule.
Klara war bereits Stadtratsmitglied*In, mehrfach.
Wirklich und wenn ja, in welcher Form?
Wie gesagt, Mitarbeit im Stadtrat statt einfach nur Gemotze ist wichtig und notwendig.
Entschädigen für die Sanierung eines Damms den es schon seit über 80 Jahren an gleicher Stelle gibt.
…aber eben nicht mit dieser Höhenlage. Sonst hätte der Neubau ja auch keine negativen Auswirkungen für die östlich gelegenen Stadtteile. Und die Argumente waren die ganze Zeit da und wurden nun durch das Gericht bestätigt.
Man kann nur hoffen, dass die Politik (ganz offensichtlich) berechtigte Einwände künftig ernster nimmt und versuchen wird, mit solchen Themen sensibler umzugehen. So richtig dran glauben kann ich daran jedoch noch nicht…
Der Deich war vorher, wenn überhaupt, nicht wesentlich flacher und beim letzten HW 2013 wurde sogar mit einem mobilen Element noch draufgesattelt, damit ein Überlaufen in Ri. Ha-Neu vermieden wird.
Willkommen in der KHD (Klagehansel Republik Deutschland)! Das wird hier immer närrischer.
Närrisch ist, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die eindeutige Beeinträchtigung bestimmter Regionen konsequent zu ignorieren und die Betroffenen ins Klageverfahren zu treiben.
War wohl die einzige Möglichkeit hinsichtlich des Deichs überhaupt zu Potte zu kommen.
Ja, das stimmt wohl. Besser so einen Führer, der alles und für jeden entscheidet, Widerspruch im Keim erstickt und ggf. Gegner (ob tatsächlich oder vermeintlich) einsperrt und später oder gleich ermorden lässt.
Ironie aus.
Deichbau ist rechtens, aber trotzdem wird… .Macht absolut Sinn. Genau wir die Tage in Meck-Pomm, wo wieder einmal die Arbeit der Polizei per Urteil torpediert wurde, aber andererseits über steigende Kriminalität jammern. In weiser Voraussicht befasste sich schon „Karat“ vor langer Zeit mit „Das Narrenschiff“. Willkommen an Bord, den Anker gelichtet, die Segel gesetzt-Chaos wir kommen!
Den Klägerinnen ging es von Anfang an nur ums Geld. Zum Glück hat das Gericht entschieden, dass eine Entschädigung nur im tatsächlichen Schadensfall zu zahlen ist.
Ist immer amüsant was Kommentatoren in Foren zu wissen glauben.
Jepp, deshalb heißt es ja Entschädigung, kommt von Schaden.
Nein, Tom Koch! Den Klägern ging es vor allem um Gerechtigkeit und ihr Zuhause bzw. Eigentum. Wenn die Klagerei nicht so nervenzehrend, frustrierend und vor allem langwierig und kostenintensiv gewesen wäre, hätten mit Sicherheit weitaus mehr Betroffene aus dem Altstadtgebiet geklagt. Und das, was diese Stadtverwaltung jetzt macht, nämlich wiederum neue großvolumige Bebauungen in genau solchen Risikobereichen zu befördern, befeuert das ganze Dilemma stark.
Paniert das Stückchen Stadt, was da absaufen kann, pflanzt Bäume und wir haben der Natur wieder verdichteten Raum zurück gegeben.
Wer braucht schon die Hütten an der Saale? Sollen nach Neustadt ziehen, hinter den Deich. Wer am Wasser wohnt, weiß worauf er sich ggf einlässt.
Hoffentlich spült das nächste Hochwasser die Buden da weg und nach ihrer Entschädigung, darf da nicht neu gebaut werden. Ökologisch richtig wäre es.
Es ist also so, dass ein „Schaden“ entsteht, weil die Neustadt geschützt wird. Seltsam.
Nein, Mmh, das habe ich so nicht geschrieben. Es geht um Schäden an dem eigenen Zuhause dieser Menschen und um Schäden an ihrem Eigentum. Die Altstadtseite war in der Schadenbegrenzung und Minderung der Schadenhöhe damals schlechter gestellt als die Neustadtseite und viele haben das bis heute nicht emotional und finanziell kompensiert. Mit Inbetriebnahme des neuen Deiches, Erhöhung und mobilem Aufbau wäre nun offenbar bei einem vergleichbaren Ereignis der Schaden noch größer. Es bingt in der Diskussion jedoch gar nichts, die Bedürfnisse von Neustadt und Altstadt gegeneinander zu aufzuhetzen. Letztlich haben alle Anwohner ein gleiches Sicherheitsbedürfnis. Und das meine ich u.a. mit „Gerechtigkeit“. Dass Bestandsimmobilien auf Altstadtseite im Wasser standen, das war zum Ereigniszeitpunkt nicht zu ändern, da das eine „alte“ und historisch gewachsene Stadtentwicklung war. Den Sophienhafen jetzt weiter städtebaulich zu entwickeln, nach den Erfahrungen die zuletzt gemacht wurden, halte ich für ein falsches Signal und eine Entscheidung. Im Notfall sind von dort nicht einmal die Wege für den Katastrophenschutz genügend.