Gutachten rät von Eigenbetrieb Rettungsdienst ab
Ein Gutachten der Stadtverwaltung rät von einem Eigenbetrieb Rettungsdienst aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen ab. In der vergangenen Woche war den Stadträten das Gutachten zugestellt worden.
Das Gutachten der Firma Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die Personalkosten bei der Organisation in städtischer Hand steigen würden. Je nach Einstellungsform, also Angestellte oder Beamte, würden die Personalkosten um bis zu ein Drittel höher liegen. Allerdings war dies durchaus ein Grund, warum viele Stadträte einen Eigenbetrieb favorisiert haben. Sie sind der Meinung, dass die Verdienste bei den externen Anbietern – in Halle sind dies Ambulance, DRK und ASB – zu gering sind und deshalb qualifiziertes Fachpersonal zu anderen Anbietern in andere Kreise abwandert. Mitarbeiter beklagen, dass es seit 2005 so gut wie keine Lohnerhöhungen gab und die Verdienste unter denen einer Kassierin bei LIDL liegen. Etliche Mitarbeiter sind bereits von Halle in den Kreis Mansfeld-Südharz gewechselt. Dort gibt es einen solchen Eigenbetrieb. Dagegen haben die halleschen Organisationen mit Personalnot zu kämpfen. Wie zu erfahren war, hat es von Seiten der Stadt das Angebot gegeben, Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr an die Rettungsdienstorganisationen „auszuleihen“. Die Stadt selbst bestreitet dies aber auf Nachfrage.
Auch ein höheres finanzielles Risiko würde auf die Stadt zu rollen. Dagegen werden Vorteile bei der Beschaffung von Material angemerkt, da in dem Fall nicht mehr vier verschiedene Organisationen Bestellungen aufgeben würden, sondern nur noch der Eigenbetrieb, dem dadurch eine größere Marktmacht attestiert wird. Rettungsfahrzeuge, die meisten Rettungswachen und die medizinischen Geräte gehören bereits der Stadt, weshalb hier auch im Gutachten mit keinen Synergieeffekten zu rechnen ist. Zudem, so mahnt das Gutachten, könnten die Kassen möglicherweise einige Leistungen nicht mehr finanziell übernehmen wollen, weil es keine Ausschreibungen der Rettungsleistungen bei einem Eigenbetrieb mehr geben würde. Dann müsste hier die Stadt finanziell gerade stehen. Bisher wird der Rettungsdienst kostendeckend von den Krankenkassen getragen.
Doch das Gutachten bestätigt auch die von Oberbürgermeister Bernd Wiegand vorgetragenen rechtlichen Bedenken. Denn ein Eigenbetrieb würde eine „vollständige Monopolisierung“ beim Träger des Rettungsdienstes, also der Stadt, bedeuten. Und dies verstößt laut Gutachten gegen die Verfassung. Außerdem könnte es durch die Gründung eines Eigenbetriebs bei den bestehenden Rettungsdienstangestellten zu Kündigungen kommen, weil sich in den Bewerbungen um die Jobs externe Bewerber durchsetzen könnten. Eine Befürchtung, die angesichts des schon jetzt existierenden Mangels an Fachkräften illusorisch erscheint.
Aber ohnehin könnte ein solcher Eigenbetrieb frühestens in vier Jahren entstehen. Ab Mitte kommenden Jahres werden die Rettungsdienstleistungen zunächst für vier Jahre nach dem Konzessionsmodell vergeben, dazu wird derzeit die Ausschreibung vorbereitet. Auf Antrag der Stadträte waren die Zuschlagskriterien angepasst worden. Diese sind qualitative und soziale Kriterien, wie die Ortskunde, die Beteiligung am Katastrophenschutz, die Qualifizierung bzw. Fortbildung von Mitarbeitern und die Bindung an angemessene Tarife. Diese sollen sich am Tarif des öffentlichen Dienstes orientieren. Eine Änderung zu jetzt, denn eine Tarifbindung ist bisher nicht vorgesehen.
In einem ersten Artikel wurde das Gutachten der Firma „Forplan Schmiedel“ aus Bonn zugeordnet, erstellt wurde es jedoch von „Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft“ aus Bonn.
Warum verstößt ein Eigenbetrieb Rettungsdienst gegen die Verfassung und ein Eigenbetrieb Kita nicht?
In dem Gutachten geht es nicht um einen Eigenbetrieb Kita. Zu dessen Verfassungsmäßigkeit wird dort dementsprechend keine Stellung genommen.
Frage nicht beantwortet. Weiteres Beispiel der im Eigentum der Stadt befindlichen Abfallwirtschaft Halle GmbH.
Es wird sich wohl wieder um ein Gefälligkeitsgutachten handeln, das mit einem vorgegebenen Ergebnis beauftragt wurde.
Frage nicht beantwortbar. Auch die Verfassungsmäßigkeit der Abfallwirtschaft Halle GmbH wird im Gutachten zum Eigenbetrieb Rettungsdienst nicht erörtert. Warum auch, ging es doch um letzteren und nicht die anderen.
Immer fein glauben; nur nicht hinterfragen. So wünscht sich die Obrigkeit das gemeine Volk.
Bitte erst nachdenken und nochmal überleben, ob durch den Eigenbetrieb Kita eine vollständige Monopolisierung vorliegt. Wohl kaum, denn andernfalls gäbe es keine freien Kita-Träger.
Die Fördermittel für Kita werden nicht im Wettbewerb vergeben und gerade letztlich hat der Saalekreis für den nördlichen Teil die Abfallentsorgung wieder seinem kommunalen Monopol einverleibt.
Warum also ein Verstoß gegen die Verfassung beim Rettungsdienst und bei Kita und Abfall nicht?
Vielleicht kommen Sie mit Nachdenken und Überlegen auf eine plausible Antwort auf die Frage.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8. Juni 2010 (Az.: 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07) entschieden, dass die Eingliederung des privaten in die Trägerschaft des öffentlichen Rettungsdienstes als Eingriff in die Berufsfreiheit jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn diese Neuordnung nach Einschätzung des Gesetzgebers Verbesserungen bei dem Schutz der Bevölkerung, der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sowie in Bezug auf Transparenz und Chancengleichheit im Verfahren zur Auswahl der Leistungserbringer erwarten lässt.
Ob es dafür ausreicht, dass die privaten Rettungsdienstunternehmen und Hilfsorganisationen Ausbeuter sind, ist eine gute Frage. Dafür ist eigentlich Frau Nahles zuständig.
Steht doch da: Die Eingliederung von privaten ist gerechtfertigt, wenn…
Hier zum Nachlesen und Nachdenken 🙂 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/06/rs20100608_1bvr201107.html
Behaupte ja nicht das Gegenteil. Aber wissen wir, ob die Voraussetzungen nach dem „wenn“ gegeben sind?
Naja, irgendwie liest sich das, als ob der Auftraggeber auch gleich das Ergebnis mit vorgegeben hat. Der Gutachter musste nur noch Begründungen suchen.
Gutachten dienen dazu, gegen die vernünftigen Vorschläge der eigenen Fachleute vorzugehen.
Schade um unsere Steuergelder.
Apropos Gutgläubigkeit: Ohne das Gutachten überhaupt gelesen zu haben, lohnt es sich gar nicht, über dessen Inhalt – und vor allem über das was NICHT enthalten ist – zu philosophieren.
Bevor also von „Obrigkeit“ und „gemeinem Volk“ geschnattert wird, erstmal umfassend informieren.
„Doch das Gutachten bestätigt auch die von Oberbürgermeister Bernd Wiegand vorgetragenen rechtlichen Bedenken. Denn ein Eigenbetrieb würde eine „vollständige Monopolisierung“ beim Träger des Rettungsdienstes, also der Stadt, bedeuten.“
Aha. Die Bedeutung des Wortes „umfassend“ lässt sich ganz einfach nachschlagen. Nur keine Furcht.
Warum umfassend? Die wichtige Aussage ist im Artikel getroffen und mit ein wenig Lebenserfahrung lässt sich das Thema bewerten.
Na zum Beispiel ist ein Punkt, wie viel Kita-Träger es neben dem Eigenbetrieb Kita noch gibt und wie viel Betreiber eines Rettungsdienstes es neben einem etwaigen Eigenbetrieb Rettungsdienst gäbe. Die ERwähnung des Worts „Monopol“ gibt da vielleicht Hinweise.
Weiterhin: Wenn schon alles klar aus dem Artikel (wohlgemerkt: OHNE das Gutachten auszugsweise oder gar in seiner Gänze gelesen zu haben) hervorgeht, lässt die eingangs gestellte Frage zum Verständnis nur einen Schluss zu – du bist auch nur ein Troll.
Troll, das letzte Argument der Ahnungslosen!
Immerhin ein Argument mehr als von dir im gesamten Gesprächsverlauf kam.
Gute Besserung!
An Trollereien scheint es hier ja keinen Mangel zu geben. Postfaktisch halt.