Halle bekommt eine Glücksspiel-Anstalt für Deutschland und für Sachsen-Anhalt
In der Stadt Halle (Saale) werden künftig gleich zwei Glücksspielbehörden angesiedelt. Zum 1. Juli geht die Bundesbehörde mit 110 Mitarbeitern an den Start. Die direkt für Sachsen-Anhalt geht es am 1. Januar 2023 ebenfalls in Halle los. Zuvor erfolgt dieser Aufbau beim Landesverwaltungsamt.
Nötig ist die Maßnahme wegen der Änderung des Glücksspielstaatsvertrag. Künftig sind in ganz Deutschland Online-Pokerspiele und andere Glücksspiele im Internet erlaubt. Dazu hat Sachsen-Anhalts Landesregierung den Entwurf eines Vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes als Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz zum „Glücksspielstaatsvertrag 2021“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2020 auf den Weg gebracht hatten, in Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz geht nun zur finalen Entscheidung an den Landtag. Der Glücksspielstaatvertrag 2021 soll nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den Länderparlamenten am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter:
„Im Mittelpunkt der Novellierung steht die Erhöhung des Spielerschutzes. Die Glücksspielangebote im Internet werden neu reguliert, um sie dadurch besser kontrollieren zu können. Der Staatsvertrag regelt auch die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Dadurch werden in Halle voraussichtlich rund 110 neue Behördenarbeitsplätze entstehen.“
Die wichtigsten Änderungen für Sachsen-Anhalt im Überblick:
Legale und sichere Alternativen zu bislang illegalen Angeboten:
Um die Ziele des Staatsvertrages künftig besser zu erreichen, sollen auch Erlaubnisse für die Veranstaltung von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden, welche ein inhaltlich begrenztes Angebot dieser Spielformen ermöglichen. Hierdurch soll spielwilligen Personen, eine weniger gefährliche Alternative zum bisherigen Schwarzmarkt geboten werden. Durch Schutzmaßnahmen gegen Spielsucht, gegen Manipulationen und andere betrügerische Aktivitäten, soll ein kontrolliertes Spiel in geordneten Bahnen ermöglicht werden.
Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes:
Spielerinnen und Spieler müssen (wie bisher auch) mindestens 18 Jahre alt sein.
Künftig soll ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit im Internet zum Schutz der angemeldeten Spielerinnen und Spieler bestehen. Dieses Limit soll für alle Anbieter gültig sein und grundsätzlich 1.000 Euro pro Monat/Person nicht überschreiten. Zur Überwachung soll eine zentrale Datei („Limitdatei“) eingeführt werden.
Das parallele Spielen von Glücksspielen, zum Beispiel bei verschiedenen Internetanbietern, soll unzulässig werden. Zur Kontrolle wird eine zentrale Datei geführt werden.
Die bisherige Spielersperrdatei wird erweitert und gilt künftig auch für Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten.
Die Werbemöglichkeiten der Anbieter werden reglementiert.
Bessere Kontrolle des Online-Glücksspiels:
Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet sollen verpflichtet werden auf eigene Kosten ein digitales Datensystem („Safe-Server“) zu betreiben. Dieses ermöglicht, dass alle erforderlichen Daten jederzeit zutreffend erfasst sind und für eine Kontrolle durch die Glücksspielaufsicht bereitgehalten werden.
Verbesserung des Vollzuges:
Künftig wird das Sperren von nicht erlaubnisfähigen Portalen (IP-Blocking) möglich sein. Die Glücksspielaufsichtsbehörde kann zudem Testkäufe bzw. Testspiele im Internet durchführen.
Abkehr vom staatlichen Veranstaltungsmonopol im Bereich der Sportwetten:
Das Veranstaltungsmonopol beschränkt sich künftig auf den Bereich der Lotterien.
Einrichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder:
Die Anstalt der Länder wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht, insbesondere im Bereich des Internets, zum 1. Juli 2021 mit Sitz in Halle errichtet. Der Übergang der Zuständigkeiten für die länderübergreifenden Aufgaben von den Ländern auf die Anstalt soll dann zum 1. Januar 2023 erfolgen.
Illegale Online-Casino-Betreiber und deren ausländische Lizengeber sollen nun für ihr jahrelange illegale Angebote in Deutschland belohnt werden. So etwas darf es in einem Rechtsstaat nicht geben! Hierbei kann man durchaus von einem Staatsversagen sprechen.
Die Kontrollen in den Spielhallen in Städte und Gemeinden lassen jetzt schon sehr zu wünschen übrig. Bei Onlinecasinos sind Kontrollen noch schwerer umzusetzen bzw. durchzuführen, wenn überhaupt. Zumal eine zentrale Kontrolbehörde erst 2023 ihre Arbeit aufnimmt. Zwei Jahre später nach dem geplanten in Kraft tretenden neuen Glücksspielstaatsvertrages.
In vielen Branchen liegt die Einkommensgrenze unter bzw. knapp über 1.000 €. Somit besteht die Gefahr, dass das gesamte Monatseinkommen verspielt wird!
Im Übrigen ist der Glücksspielstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt noch nicht beschlossen. Es gibt wohl noch andere Bundesländer wo die Ratifizierung noch ansteht.
Sorry, aber das Verspielen des Monatseinkommens ist doch freiwillig, oder kann man dazu gezwungen werden? Und wenn der verdienende da spielt, ist das doch eine freie Willensbekundung? Wenn er damit allerdings dann dem Staat auf der Tasche liegen will, muß man sein Einkommen pfänden.
Systemrelevant!
Zu früh gefreut. Als ich ›Glücksspiel-Anstalt‹ gelesen habe, dachte ich schon, Halle wird – wenn schon nicht zur Kulturhauptstadt dann wenigstens – zu einem Klein-Las-Vegas. Doch Begriffe wie ›Glücksspielrechtsänderungsgesetz‹ im Text, der sich eher wie ›allgemeine Geschäftsbedingungen‹ liest belehrten mich schnell eines besseren. Wir bekommen einen Tempel der anderen Art…
Hier mal richtige Industrie anzusiedeln würde der Stadt besser zu Gesicht stehen! Doch das nur am Rande.
Gab es schon mal. Was glaubst du, warum Halle so einen miesen Ruf hat. Mitleidige Blicke bei der gesamten Ostverwandtschaft: « Halle, da war ich 1984. Ich habe es gehasst. Potthaesslich, stinkt und überall nur grau. » Die Westverwandschaft hingegen: « Halle: quoi? » Ist schon ganz gut, dass die Industrie woanders ist. Macht die Stadt lebenswert.
Schon komisch! Wir alle wollen lebenswerte Städte und dort auch gute (Massen)Produkte kaufen können. Nur die Industrie, die sie herstellt, will so gut wie niemand in der Nähe haben. Darf ich Stadtflucht empfehlen!? Einfach raus auf’s Land ziehen.
Nur gut, daß die Industrieländer ihre (noch) billige Werkbank im fernen Osten haben…
Meinen Wunsch nach richtiger Industrie als Reanimation des Industriemuseums der 20er und 30er Jahre zu interpretieren halte ich übrigens für sportlich. Industrie geht ohne potthäßlich, stinkt und alles grau in grau.
Dieser Artikel dürfte mehr unsere ausländischen Gäste interessieren,da das Glücksspielmonopol fest ihrer Hand liegt,zumindest bisher.
Da wird’s auch bleiben 🙈
So ein Quatsch! Das Glücksspielmonopol liegt beim Staat bzw. den Bundesländer. Diese vergeben die Lizenzen. Ausgenommen Schleswig-Holstein, gibt es in keinem weiteren Bundesland eine Lizenz für Online-Glücksspiel und Sportwetten. Was im Internet und in der Werbung angeboten wird, ist illegal. Das Problem ist, der Staat sieht tatenlos zu und schreitet nicht ein.
Die meisten Spielhallen in Deutschland betreibt die Gauselmann-Gruppe mit den Merkur-Spielhallen.
das passt zu Halle….wenn man sonst nix zu bieten hat😅
Das ist genau die Behörde, die Halle noch gebraucht hat. Was für ein Irrsinn, wofür alles Geld verballert wird in dieser schlechten Zeit, eine Glücksspielbehörde gibt’s jetzt, das hat noch gefehlt. Seid ihr noch bei Trost?
Glücksspiel ist doch die ganze Politik schon längst, da brauchen wir keine neue Behörde