Katastrophenfall in Halle nicht rechtens? Anwalt klagt

Ein Rechtsanwalt hat am Verwaltungsgericht in Halle Klage gegen den von Oberbürgermeister Bernd Wiegand ausgerufenen Katastrophenfall eingelegt. Dieser sei ohne Not und ohne Vorliegen des Tatbestands, sagte Rechtsanwalt Jens Stiehler auf Nachfrage von dubisthalle.de. Ziel sei es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Wiegands Entscheidung rechtswidrig war. Wiegand mache von einem Mittel Gebrauch, dass ihm weitreichende Kompetenzen erlaubt. Über die Verfügungen und Anordnungen des Landes hinaus könne Wiegand nun beispielsweise Sperrgebiete ausrufen.
„Es liegt kein Notstand vor, wo das Leben, die Gesundheit oder Sachgüter einer großen Vielzahl von Menschen gefährdet oder beeinträchtig sind, so Stiehler. Zwar herrsche eine besondere Situation mit dem Corona-Virus. Doch es gebe in Halle eine überschaubare Größe an Betroffenen.
Wiegand selbst begründet die Ausrufung das Katastrophenfalls damit, dass es in Halle zu einer dramatischen Lage kommen könnte. „Genau das ist das Problem“, so Stiehler. „Einen Katastrophenfall kann man nicht präventiv ausrufen.“ Beispielhaft für einen Katastrophenfall nannte Stiehler, dass die Saale fünf Meter über die Ufer getreten ist oder der Ätna kurz vor der Explosion steht. Stiehler empfiehlt hier einen Blick ins Gesetz. „Ein Katastrophenfall ist ein Notstand und nicht wenn ein Notstand zu befürchten ist.“
Stiehler selbst hat eine „Feststellungsklage“ beim Verwaltungsgericht eingelegt. Diese werde sich wohl irgendwann von selbst erledigen, weil der Katastrophenfall nicht mehr da ist. Mit seiner Klage will Stiehler einfach deutlich machen: „So geht’s nicht.“
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