Keine Augenklinik-Erweiterung im Paulusviertel
Die Erweiterung der Augenklinik im Paulusviertel bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen, durch die die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt worden war.
An der Ludwig-Büchner-Straße / Ecke Steffenstraße sollen eigentlich ein drei- und ein viergeschossiges Gebäude entstehen. Unter anderem soll das Augen-Laser-Zentrum in den Neubau einziehen. Aber auch Wohnungen sind vorgesehen, zudem eine Tiefgarage.
Anwohner waren gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die nähere Umgebung des Baugrundstücks im Paulusviertel entspricht laut Gericht einem allgemeinen Wohngebiet. Damit ist die geplante Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Die Berufsausübung von Ärzten sei in einem allgemeinen Wohngebiet auf „Räume“ beschränkt. Diese Regelung solle sicherstellen, dass die Wohnnutzung nicht von anderen Nutzungen verdrängt werde. Dies habe gelte auch für das Institut für Augenheilkunde, da es sich hierbei um eine Arztpraxis handele. Dessen geplante Erweiterung übersteige wegen laut Gericht ihrer Größe den zulässigen Umfang.
Der Saalekreis müste doch genügend Platz auf der grünen Wiese haben.
Bruckdorf reicht schon – ist noch in Halle !
Wenn der Globus Markt raus muss machen wir aus dem HEP wieder eine Poliklinik ?? !
Und wenn sich die Sehstärke unserer Abgeordneten in den Rathausetagen weiter verschlechtert, werden wohl solche Bauvorhaben mit kurzer Erreichbarkeit in Zukunft doch genehmigt ? …
Ehemalige Kasernengrundstücke sind vorhanden
Daran verdient aber Papenburg nicht.
ja alles schön weit von ÖPNV weg.. wirklich top Vorschläge …
Mittlerweile muss man sich wirklich fragen, ob in diesem Land jeder gegen jeden arbeitet und natürlich auch in Halle! Egal welche vernünftigen Vorschläge eingebracht werden, Hauptsache parteipolitisch dagegen sein! Wie Lange müssen betroffene Bürger in Halle auf einen Augenarzttermin warten? Es ist doch großartig, wenn solch eine qualitativ kompetente Augenklinik sich erweitert! Aber nein, hoch lebe der Amtsschimmel!
Vielleicht sollten die Inhaber der Augenklinik mal die Steuern veröffentlichen, die sie selbst und deren Mitarbeiter entrichten!
Ich verbleibe mit großem Kopfschütteln!
Steffi Retzlaff
… sagt eine Immobilienmaklerin, die vielleicht etwas Ahnung vom Baurecht haben sollte und dies aus welchen Eigeninteressen heraus vergessen hat.
Außer dem parteipolitischen Blablabla des Glücklichen, gibt es eigentlich auch einen Verstandesgrund, warum es eine Institut für Augenheilkunde nicht in einem Wohngebiet befinden darf?
Da es sich wohl nicht um eine simple Augenarzt-Praxis handelt, sondern um eine Klinik, kann der Bürger das vielleicht nachvollziehen.
Gibt es eigentlich in der näheren Umgebung auch eine Klink für Kleintiere oder eine Kleintier-Veterinärpraxis?
Nein, aber es gibt ein Tierheim.
Es gibt in weiterer Umgebung mit dem Elisabeth-Krankenhaus einen Riesenklops von Gesundheitsfabrik. Wenn es um Missionierung geht, ist wahrscheinlich jedes Mittel recht.
Im Elisabeth-Krankenhaus wird nicht missioniert. Bei einer Missionierung ist nicht jedes Mittel recht. Mit der Erweiterung der Augenklinik hat das alles nichts zu tun.
Sehe ich da nicht ein Kreuz an der Wand?
http://geburtshilfe-halle.de/uploads/pics/geburtshilfe-zimmer.jpg
Und warum hat das nichts mit der Augenklinik zu tun?
Ein Kreuz an der Wand ist keine Missionierung. Das Elisabeth-Krankenhaus steht nicht im Paulusviertel, soll nicht erweitert werden und erhält auch keinen Neubau.
Natürlich ist da ein Kreuz! Ist ja auch ein kirchliches Krankenhaus. Dass darin „missioniert“ wird, entspringt wieder nur deiner wilden Fantasie. In erster Linie werden dort Krankheiten geheilt und Leben gerettet. Wenn das für dich Missionieren ist, dann meide am besten diese Einrichtung. Wäre sehr schade, wenn du missioniert wirst.
Und ein Tierheim ist keine Veterienärpraxis. Wer lesen kann…
Tibor weiß das nicht, das wissen nur Hallenser:
„Finanziert aus Landesmitteln, wurde der 1. Bauabschnitt des Neubaus nach dreijähriger Bauzeit am 8.9.1997 eingeweiht. Der Neubau des 2. Bauabschnittes wurde am 4.12.2001 fertig gestellt.“
https://www.krankenhaus-halle-saale.de/unser-krankenhaus/historie/
@Bollwerk: Die Behandlung der Patienten wird nicht von der Kirche sondern von den jeweiligen Krankenkassen bezahlt. Also müssen die Krankenzimmer ideologiefrei sein.
Dein Kalender geht etwas nach. Wir haben bereits 2018.
Was bei dir so alles muss.
Öffentliche Gebäude in Bayern sind dann in der Regel schon mal nicht „ideologiefrei“.
Die Patienten werden durch Ärzte behandelt. Die allein sind für die Genesung zuständig. Alles andere steht nicht zur Debatte. Du versuchst wieder mal eine Endlosdisskussion anzustrengen, die völlig sinnlos ist. Ob das Krankenhaus nun kirchlich ist oder nicht, hast du nicht infrage zu stellen. Wenn dir das alles nicht passt, musst du es meiden. Punkt.
Sind sie auch nicht. Es ist eine Konterkarierung des Rechts.
Das Aufhängen der Kreuze wird nicht aus religlösen Gründen begründet.
„Die „Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ erhält einen neuen Paragrafen. Er lautet: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ „
Ja und? Wo ist da für dich das Problem? Daß Ärzte und Schwestern/Pfleger ihr Engagement aus einem christlich geprägten Ethos am Patienten vollziehen?
So bescheuert war man noch nicht mal in der DDR…
„Daß Ärzte und Schwestern/Pfleger ihr Engagement aus einem christlich geprägten Ethos am Patienten vollziehen?“
Was hat das jetzt mit dem Kreuz im Patientenzimmer zu tun? Müssen Ärzte, Schwestern und Pfleger, das immer als Druckmittel über sich schweben sehen?
Was hat nun dein Feldzug gegen abendländisch-christliche Tradition mit der Augenklinik im Paulusviertel (benannt nach der dortigen Pauluskirche) zu tun? Wirklich nur Endlosdiskussion als Selbstzweck?
Was beides miteinenader zu tun hat, erkennst du nicht?
Dass man einerseits einen monumentalen Bau genehmigt, aber andererseits einen bedeutend kleineren nicht?
Warum, weshalb und wieso dieser Bau abgelehnt wurde, kannst du oben dem Text entnehmen.
Wenn ihm schon 25 Jahre Abstand nicht auffallen, wird er sich an auf- und ausgeschriebenen Argumenten erst recht nicht stören. Dass er die (unterschiedliche) Lage der beiden Objekte nicht kennt, sei ihm als Auswärtigen dabei noch verziehen.
Auch wenn es für den Fall völlig egal ist, hat er durchaus recht, beim Elisabethkrankenhaus, wie auch beim Bergmannstrost, ist auch nicht alles so rechtens gelaufen.
Wer sich – zuvorderst als unmittelbar Betroffener – ungerecht behandelt vorkommt, kann den Rechtsweg beschreiten. Der ist genau dazu da. Oftmals ist das „nicht alles so rechtens“ jedoch nur gefühlt, überwiegend von Außenstehenden mit wenig oder gar keinem Einblick in die Materie. Dabei ist das Baurecht eine ziemlich übersichtliche Materie, noch dazu fast lückenlos durchdekliniert.
Die beiden Bauvorhaben unterscheiden sich in derart vielerlei Hinsicht, dass ein direkter Vergleich schon schwierig und fernliegend, ein Gleichsetzen aber gänzlich ausgeschlossen ist.
„Die beiden Bauvorhaben unterscheiden sich in derart vielerlei Hinsicht, dass ein direkter Vergleich schon schwierig und fernliegend, “
“ Dabei ist das Baurecht eine ziemlich übersichtliche Materie,“