Keine Augenklinik-Erweiterung im Paulusviertel

Die Erweiterung der Augenklinik im Paulusviertel bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen, durch die die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt worden war.
An der Ludwig-Büchner-Straße / Ecke Steffenstraße sollen eigentlich ein drei- und ein viergeschossiges Gebäude entstehen. Unter anderem soll das Augen-Laser-Zentrum in den Neubau einziehen. Aber auch Wohnungen sind vorgesehen, zudem eine Tiefgarage.
Anwohner waren gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die nähere Umgebung des Baugrundstücks im Paulusviertel entspricht laut Gericht einem allgemeinen Wohngebiet. Damit ist die geplante Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Die Berufsausübung von Ärzten sei in einem allgemeinen Wohngebiet auf „Räume“ beschränkt. Diese Regelung solle sicherstellen, dass die Wohnnutzung nicht von anderen Nutzungen verdrängt werde. Dies habe gelte auch für das Institut für Augenheilkunde, da es sich hierbei um eine Arztpraxis handele. Dessen geplante Erweiterung übersteige wegen laut Gericht ihrer Größe den zulässigen Umfang.
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