Klimastreik: Linke dafür und CDU dagegen

Auch in Halle (Saale) haben Jugendliche auf dem Markt sich an der Aktion „Fridays for Future“ beteiligt. Mit ihrem Klimastreik fordern die Schüler einen konsequenten Klimaschutz, unter anderem durch einen schnellen Kohleausstieg. Doch über Sinn, Unsinn und Zulässigkeit ist auch in der Landespolitik ein Streit entbrannt.
„Das Engagement der jungen Leute, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen, verdient unseren ungeteilten Respekt und keine Maßregelung durch die Schulleitungen. Wenn sich Schüler*innen für wichtige Gegenwarts- und Zukunftsfragen interessieren und sich dafür organisieren, dann ist das ganz im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und für die pädagogische Arbeit ein Erfolg. Davor scheint sich in konservativen Politikerkreisen Angst breit zu machen“, sagt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher der Fraktion „Die Linke“ im Landtag, Thomas Lippmann. „Dass diese Proteste nicht erst nach dem Unterricht stattfinden können, versteht sich von selbst. Die erhoffte und erreichte Aufmerksamkeit wäre nicht halb so groß. Die Versuche des Bildungsministeriums, die Schüler*innen mit dem Hinweis auf die Schulpflicht und drohende Strafen zu disziplinieren und auf den Nachmittag zu verweisen, sind deshalb durchsichtig und untauglich. Nach einem langen Schultag, der für die Schüler*innen der oberen Klassen vielfach erst am Nachmittag zu Ende geht, ist die Organisation von Kundgebungen und Demos für Kinder und Jugendliche praktisch kaum noch möglich – und im Winterhalbjahr mit der frühen Dunkelheit auch kaum verantwortbar. Die Wahrnehmung demokratischer Rechte kann man nicht nur in Sonntagsreden anpreisen, man muss sie auch dann akzeptieren, wenn es weh tut, sonst hilft es nicht. Sinnvoller wäre es, die Aktivitäten zum schulischen Projekt zu machen, die Schüler*innen organisatorisch zu begleiten und ihre dabei gemachten Erfahrungen und die gewonnenen Erkenntnisse aktiv im Unterricht zu besprechen. Die Fraktion Die LINKE ist beeindruckt vom politischen Engagement dieser Jugendlichen und begrüßt die angekündigte Kundgebung am Freitag vor dem Landtag in Magdeburg. Unzweifelhaft ist auch die Schulpflicht ein hohes gesellschaftliches Gut, dass es zu verteidigen gilt. Dass dies wegen der verfehlten Personalpolitik im Bildungsministerium und den daraus folgenden massiven Unterrichtsausfällen mit jedem Tag immer weniger gelingt, muss im Kontext der Schülerproteste mit diskutiert werden. Die Erfüllung der Schulpflicht ist keine Einbahnstraße, die nur zu Lasten der Schüler*innen gesehen werden kann.“
„In respektloser Weise äußert sich der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Thomas Lippmann, in seiner heutigen Pressemitteilung gegenüber unserem Bildungsministerium“, meint die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr. „Seine Unterstellung, das Ministerium würde nicht abwägen zwischen Demonstrationsrecht und Schulpflicht entbehrt jeder Grundlage. Offensichtlich ist der Landtagsabgeordnete Herr Lippmann weiter in seiner ehemaligen Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär verhaftet. Als Politiker gelten auch für ihn die vom Landtag mehrheitlich verabschiedeten Gesetze als rechtlicher Rahmen. Dazu gehört, dass Schulpflichtverletzungen laut Schulgesetz Sachsen-Anhalt, § 84 Abs. 3, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und gegen Erziehungsberechtigte ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden kann. Gleichzeitig ist das Demonstrationsrecht ein grundgesetzlich verankertes demokratisches Recht, das den Schülerinnen und Schülern unseres Landes zusteht. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Diskussion zum Klimaschutz wollen wir unsere Jugendlichen dazu anregen, sich mit diesem Thema in der Schule und ebenso außerhalb des Unterrichts auseinanderzusetzen. Genau dieses passiert an unseren Schulen, wie man beispielsweise bei den derzeit überall stattfindenden Tagen der Offenen Tür feststellen kann. Der Umgang mit dem Zielkonflikt Schulpflicht und Demonstrationsrecht ist im Schreiben des Ministeriums für Bildung an die Schulleitungen, das Herr Lippmann seiner Pressemitteilung beigefügt hat, in verantwortungsvoller Weise aufbereitet worden. Aus meiner Sicht verbietet sich ein grundsätzlicher Aufruf zum ‚Schülerstreik‛, wie er durch die Aktionen von ‚Fridays for Future‛ in Gang gesetzt wurde. Dessen ungeachtet müssen sowohl die Schulen wie auch die Eltern und letztendlich auch die Schülerinnen und Schüler ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen und zu den Konsequenzen, wie Unterrichtsausfall, stehen.“
Kein Wunder. Im linken Phantasialand gibt’s ohnehin nach 3 Monaten keinen Arbeitsplatz mehr. Und Bildung ist bei der geplanten hemmungslosen Befolgung der staatlichen Doktrin und Agenda ohnehin nur ein sehr störender Faktor.
Alle ordnungswidrigkeitsanzeigen. Fertich der Lack! Die lassen das ganz schnell sein! Wetten?
„There is no Planet B.“ Ganz schön gewagt diese Aussage bei über 100 Milliarden Planeten. Noch kommen wir vielleicht nicht dort hin, aber bald…
Klar. Bald. Alle 10 Milliarden Menschen. In Überlichtgeschwindigkeitsraumschiffen, angetrieben mit einem alten Brotkanten und der letzten Bierdose.
Auf der wissenschaftlichen Ebene sind also die Relativierer des Treibhausproblems.
Die Linke lässt sich eben keine Möglichkeit entgehen, sich populistisch reinzuhängen.
Immer wieder lustig, diese Linken. Demonstrationpflicht statt Schulpflicht. So wird das nachhaltig was mit der neuen Steinzeit.
Was für ein populistischer Unsinn. Als ob eine Demo weniger wirkungsvoll wäre, wenn sie nach dem Unterricht stattfindet. Und ja liebe Populisten, die ihr auf deren Stimmen bei der nächsten Wahl hofft: Auch zu Beschulende haben das geltende Schulrecht zu respektieren! Das Demonstrationsrecht erlaubt nicht, andere Gesetze zu brechen. Ich würde im Übrigen gerne mal sehen, ob Samstags, wenn es noch hell ist, genau so viele demonstrieren.
Den vielen emotionalen Reaktionen nach zu urteilen (auch wenn klar erkennbar ist, dass viele Kommentare von ein und derselben Person stammen, die sich ängstlich hinter verschiedenen Namen versteckt) zeigt, dass die gewählte Zeit hocheffektiv ist.
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und steht damit grundsätzlich über einfachen Gesetzen, erlaubt also gerade, diese anderen Gesetze zu „brechen“. Wie und in welchem Umfang, ist wiederum gesetzlich geregelt. Das sind aber alles keine Neuigkeiten. Das lernt man, Achtung!, schon in der Schule. Als Querdenker sollte man wenigstens die Grundlagen drauf haben…
So ein Quatsch.
Wer entscheidet denn für was für eine Art von Demo ich Schule schwänzen darf?
Nur für’s Klima? Oder gilt auch Weltfrieden? Kinderrechte? Die schlimme Situation alter Menschen? Religionsfreiheit?
Hei, was für ein Spaß. Wer will entscheiden was erlaubt wird ohne Folgen und was nicht?
Du siehst – Schule schwänzen für Demos ist Bullshit. Einmal erlaubt, kann dann sich jeder arauf berufen…
Du musst noch viel lernen, bevor du anderen etwas beibringen kannst.
Die Schulpflicht resultiert aus Art. 7 GG. Dahinter folgt das Demonstrationsrecht in Art. 8 GG. Nix Normenhierarchie. Beides gleichrangig. Meine Justizwaagschale erwägt deshalb, beiden Normen gerecht zu werden. Es ist zumutbar, das eine zu tun ohne das andere zu lassen. Also Demo nach der Schule.
Artikel 2 Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Steht noch weiter vorn. Sportlehrer, was?
Demonstrationsrecht ist ein Recht. Stimmt. Jedoch haben Kinder und Jugendliche eine gesetzliche Schulpflicht. Wenn diese superschlauen unbedingt demonstrieren wollen, können Sie es in Ihrer Freizeit mache aber nicht während der regulären Schulzeit. Dann sollten Sie erstmal bei sich selbst anfangen Umweltschutz ( in vielen Formen) zu praktizieren. Dann könnte es glaubhaft sein. Aber nicht so.
Nun musst du abwägen, ob die Schulpflicht aus einem Landesgesetz schwerer wiegt als das Demonstrationsrecht aus der Verfassung. Das ist das Prinzip der Normenhierarchie. Dein Hass auf Schulkinder spielt bei dieser Abwägung überhaupt keine Rolle.
Wer lesen kann ist im Vorteil. Nach eigenem Bekunden „streiken“ sie . Und das unterliegt anderen Gesetzen als eine Demonstration. Sie verletzen ihre Schulpflicht. Ich kann kein Gesetz finden, welches dies gestattet,
Schüler sind keine Arbeitnehmer und der „Klimastreik“ ist kein Streik im Sinne des deutschen Kollektivarbeitsrechts. Du musst den Vorteil auch ausspielen, wenn du ihn schon erwähnst.
Wo belibt denn nun die Gesetzlichkeit, die es es erlaubt, die Schule zu schwänzen und zur Demo zu gehen ? Bring doch mal was Konkretes statt heißer Luft.
Wurde nun schon mehrfach erwähnt: Artikel 8 Grundgesetz.
Deine Schulzeit war also nicht von viel Erfolg gekrönt? Oder sollte es billige Propaganda sein? Genau dieses „Demonstrationsrecht“ hebelt die Schulpflicht nämlich nicht aus. Schüler können u.U. für eine Demo freigestellt werden. In den meisten Fällen bleibt es also ein Schwänzen. Auch das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt hat hier klar Position bezogen.
Dann ist ja alles klar und hat sich nur noch nicht rumgesprochen. Danke für deine wie immer sehr fundierte Analyse.
Ich hatte zu meiner Schulzeit einmal Schulfrei beantragt, um auf eine Demonstration zu gehen. Wurde mir genehmigt 🙂
Viele emotionale Reaktionen, aber alle von ein und derselben Person und deshalb ist die Zeit hocheffektiv? Ja nee, merkst Du selber oder? Und als in der Schule erklärt wurde, welche Gesetze ich brechen darf, wenn ich ein Grundrecht vorschiebe, hab ich gefehlt. Also erklär mal genauer, welche Gesetze ich brechen darf bei einer Demo und welche nicht. Ist ja gesetzlich geregelt, also bitte mit Quellenangabe. Ich hol derweil Popcorn…
Nicht alle Reaktionen sind von ein und derselben Person. Bitte genau lesen und nicht nur Popcorn mampfen! Die Welt besteht auch nicht nur aus der Kommentarspalte bei dubisthalle.de, wie auch nicht nur in Halle gestreikt wird. Schau über deinen Tellerand hinaus, du hast doch Internet!
Als Einstieg in die Gesellschaftskunde Mittelstufe habe ich diese Übersicht gefunden:
http://www.augustinus-gymnasium.de/www/wordpress/wp-content/uploads/2014/10/Grundwissen-Sozialkunde-10.-Jahrgangsstufe.pdf
Erster Punkt, zweiter Satz benennt den Vorrang der Verfassung vor anderen Gesetzen. Das Konzept der Normenhierarchie (google das ruhig mal) ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, selbst wenn man schon nach er 8. Klasse abgegangen ist.
Im Rahmen einer Demo darfst du zum Beispiel gegen Lärmschutzvorschriften verstoßen und dich mit einem Lautsprecher auf den Marktplatz stellen und dummes Zeug rufen. Das Versammlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält eine Reihe von Vorschriften, gegen die du wiederum nicht verstoßen darfst. Es gibt natürlich noch mehr, aber du hast erstmal genug nachzuholen.
Viel Erfolg beim „Nachdenken“!
Und nein, in deinem Link steht auch nicht, dass sie die Schule schwänzen dürfen, um zu einer Demo zu gehen,
Okay, aber trotz mehrfachem Lesen konnte ich nirgends etwas lesen, dass ich für eine Demo die Schule schwänzen darf. Was nun?
Falls du dir unsicher bist, geh einfach zum Unterricht, dann machst du nichts falsch. Das ist bei deinen Wissenslücken auch sinnvoller.
Weil Du die Antwort nicht weißt, soll ich zur Schule gehen? Nun komm schon, oben hast Du noch behauptet, das sei gesetzlich geregelt. Also raus damit, wo? Nicht wieder ausweichen. Gib alles!
Du wolltest wissen, ob du die für eine Demo die Schule schwänzen darfst. Davon rate ich dir ab. Kaum jemand profitiert mehr von der Schulpflicht als du!
Da mangelnde Bildung eine Grundvoraussetzung dafür ist ein Linker zu sein, verwundert mich deren Begeisterung für das Schule schwänzen so gar nicht.
Schleswig-Holstein stellt den Rechtsstaat wieder her.
„In einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Schulleiter in Schleswig-Holstein hieß es am Freitag, dass „die Teilnahme an den Demonstrationen ein unentschuldigtes Fehlen und damit ein konkret schulbezogenenes Fehlverhalten“ darstelle. Und weiter: „Stellt die Schule ein solches Fehlverhalten fest, müssen die Schülerinnen und Schüler darüber aufgeklärt werden. Im Falle eines erneuten Fehlverhaltens sind Maßnahmen gemäß Paragraph 25 Abs. 1 Schulgesetz geboten. Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und es sollte darauf hingewiesen werden, dass das gesellschaftliche Engagement – aber eben außerhalb der Unterrichtszeiten – zu begrüßen ist.““
Na bitte! Mit einem Schreiben wird der Rechtsstaat, der schon komplett und eigentlich unwiederbringlich verloren war, einfach mal so wieder hergestellt. Dann ist doch alles klar. Das Ministerium des Landes Schleswig-Holstein hat nicht nur immer und unanfechtbar Recht, es verfügt auch und vor allem über die Kompetenz für Schüler in Sachsen-Anhalt und insbesondere in Halle zu entscheiden. Fall geklärt.
Ein Pressemitteilung eines Amtsgerichtspräsidenten würde dem Ganzen noch vielmehr Nachdruck verleihen, aber man kann nicht alles haben. Vielleicht gibt es wenigstens noch irgendwo einen Tagebucheintrag in einem Blog. Sowas hat ja immer viel Gewicht.
Am besten wäre natürlich eine Strafe, wie der Ausschluss vom Unterricht für die Dauer von 2 Wochen. Das wäre auch gleich ein schönes Praxisbeispiel für Ironie. Und hoffentlich fragt niemand nach der Bedeutung von „Verhältnismäßigkeit“. Da kommen die Rechtsstaatwiederhersteller und Möchtegern-Sportlehrer hier aber ganz schnell ins Stottern…
Du meinst also, zwei Artikel aus dem GG sind stärker als einer? Langsam machst Du mir Spaß. Abgesehen davon dass Art. 8 GG im Grunde nur eine spezielle Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG darstellt, gilt auch dieser nur im Rahmen der Verfassung. Und dazu gehört auch Art. 7 GG. Es bleibt daher bei der Abwägung, wie die konkurrierenden Normen in Einklang gebracht werden können. In einem Punkt geb ich Dir sogar Recht, das ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Aber auch der Geeignetheit und Erforderlichkeit. Da ist es mitnichten so, dass Schüler zwingend während der Schulzeit demonstrieren müssen bzw. keine andere zumutbare Möglichkeit haben. Rechtlich ist Dein Ansatz zwar noch diskutabel, deswegen gibts von mir eine 4-. Verhältnismäßig ist der Ansatz aber kaum. In Mitarbeit geb ich Dir eine 1!
Art. 7 GG beschreibt aber nicht die Schulpflicht. Das Schulwesen ist Ländersache. Bei der Abwägung der einzelnen Grundrechte bleibt es natürlich immer. Einzige Ausnahme ist das Menschenwürde-Dogma aus Art. 1 GG. Allerdings wurde auch das schon umschifft.
Schüler müssen nicht zwingend während der Schulzeit demonstrieren, das ist richtig. Geeignet ist dieser Zeitpunkt aber. Effektiv auch, wie ich schon mehrfach anhand allein deiner Hyperventilation mehrfach belegt habe. Geeignetheit und Erforderlichkeit beziehen sich allerdings auf die (staatlichen) Gegenmaßnahmen beim sog. Grundrechtseingriff, nicht auf die Grundrechtsausübung durch den Bürger.
Nun hast du schon unter mindestens 5 verschiedenen Namen gezeigt, dass du das Mittelstufenniveau noch nicht erreicht hast. Wenn du wirklich mal Lehrer werden willst, musst unbedingt noch an dir arbeiten!
Art. 7 GG beschreibt nicht die Schulpflicht. Das ist nur Deine Meinung. Die Koniferen des Grundgesetzes haben da leider eine andere Meinung. Frag doch mal die Maus! Das die Schulen Ländersache sind, hat damit wenig zu tun. Und wenn ich und meine fünf anderen Ichs ventilieren, ist es deshalb erforderlich? Hieße im Umkehrschluss, wenn Dir keiner widerspricht, ist es nicht mehr so? Da weiß ich nicht, ob Dir die Maus noch helfen kann. Und mit Menschenwürde hat das auch herzlich wenig zu tun. Das Ergebnis der Auslegung passt Dir nicht, und deshalb sind alle anderen böse und ungebildet? Komm runter, hier ist das Gras grüner. Nur eins noch: Die Schulpflicht greift in Grundrechte ein, weißt Du ja selbst. Daher muss man sich schon mit der Geeignetheit auseinander setzen wenn die Grenze des Demonstrationsrechts abgesteckt werden soll. Lernt man im ersten Silvester an der Unität. Vielleicht kommst Du da noch hin, gib Dich nicht auf. Ich glaub an Dich!
Die Koniferen haben vor langer Zeit in Übereinstimmung mit der Maus bestätigt, dass (nur) die Länder über die Schulpflicht bestimmen dürfen. Die tun das auch (z.B. Art.25 Verf LSA; §36 SchulG LSA), nicht der Bund und nicht das Grundgesetz.
Gib dich nicht auf, Sagi! Das verstehen sogar ganz andere Kaliber.
Natürlich hat es Recht, wenn es sich auf das Recht beruft.Da kommen Möchtergern- Chaoten ins Schwitzen.
Seb hat jetzt Wochenende. Jetzt ist Chillen dran. Das Klima muss auch warten bis Montag, wenn die Schule anfängt. Immerhin wurde das Thema ausführlich diskutiert.
Man muss sich nur auf das Recht berufen und schon man hat Recht. Das wusste ich nicht. Berufen sich nicht auch einzelne Schüler auf ihr Recht? Wie löst man nun diesen Konflikt? Das Ministerium ist mächtiger, alle müssen machen, was das große Ministerium in einer Pressemitteilung veröffentlicht? Ist das deine Vorstellung von Rechtsstaat? Davon abgesehen hat das Ministerium in Kiel nicht die konkrete Rechtslage erörtert, sondern klargestellt, dass die Schulen zuständig sind. Das war aber bis dahin auch nicht unklar.
@ Seb Gorka,
taz Meldung 7 Stunden alt!
http://www.taz.de/Schuelerstreiks-fuers-Klima/!5569721/
Das in dem Artikel erwähnte Schreiben des Bildungsministeriums Sachsen Anhalt an die Schulleitungen konnte ich leider nicht recherchieren!
Und doch scheint ,, Alles“ eine ,, Ermessenssache“ zu sein, je nach Betrachtung, Ermessen und vor allen Dingen der persönlichen und politischen Einstellung!
Dazu war schon vor einigen Tagen hier zu lesen:
https://dubisthalle.de/klimastreik-schulen-sollen-demonstrierende-schueler-verpfeifen
Ermessensfragen sind in der Verwaltung an der Tagesordnung. Das ist ein Grund, warum die im Nachdenken eher wenig enthusiastischen Mitbürger oft zu dem Schluss kommen, „die da oben“ machen, was sie wollen. Paradoxerweise sind das dann auch die, die alles hinnehmen, selbst wenn sie leicht gegen eine ungenehme Entscheidung vorgehen könnten. Aber mit Halbwissen im Internet um sich werfen ist ja auch ein schönes Hobby.
Mit Ermessen kann das nicht funktionieren. Wer ermisst denn, wofür die Schüler schwanzen dürfen und wofür nicht? Ist das von der jeweiligen regierenden Partei abhängig?
Nein, nicht der Grund des Schwänzens ist Ermessensfrage, sondern die Reaktion auf einen solchen Verstoß.
Zuständig in Schleswig-Holstein ist laut Schulgesetz die jeweilige Schule. Die regierende Partei hat auf die gesetzliche Regelung in diesem Zusammenhang keinen Einfluss, die Bundesregierung erst recht nicht, selbst wenn die Regierung von nur einer Partei bestimmt wird (in Schleswig-Holstein sind es derer drei!).
Hast du deinen oben zitierten Text einfach nur kopiert und eingefügt? Gelesen hast du ihn offenbar nicht.
„Selbstverwaltung der Schule
(1) Die Schulen sind im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften selbständig in der Durchführung des Auftrages der Schule und in der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten.“
Du weißt schon was ein Rahmen ist? Du solltest vorher lesen, womit du um dich wirfst.
Du wolltest wissen, wer das Ermessen in diesen Fällen des Schwänzens ausübt. Es ist die jeweils zuständige Schule, wie du so schön zitiert hast, nicht das Ministerium in Kiel. Dessen Pressemitteilung, die du kopiert hast, weist lediglich auf diesen Umstand hin.
Es gibt keine Verpflichtung, Schwänzen zu bestrafen. Es liegt eben im Ermessen der jeweils zuständigen Schule, wie in solchen Fällen konkret verfahren wird.
„Es gibt keine Verpflichtung, Schwänzen zu bestrafen.“
Doch, es gibt Schulpflicht in Deutschland und die kann auch eine Schule nicht außer Kraft setzen.
Es gibt keine Verpflichtung, das Schwänzen zu bestrafen. Es kann bestraft werden, es sollte vielleicht auch bestraft werden, es muss aber nicht bestraft werden. Genau diese Wahlmöglichkeit ist die Beschreibung von „Ermessen“.
Es ist keine Frage des Ermessens, es ist eine Frage der Angst vor der Schülermenge. Die Schulen sind es nur gewöhnt, Einzelne zu disziplinieren.
Gewohnheit ist keine Frage des Ermessens.
Was woltest du eigentlich mitteilen?
Sicherlich wolltest du sagen, dass die Schulen eigentlich verpflichtet wären, disziplinarisch gegen streikende Schüler vorzugehen. Also gegen Kinder die zu Recht bis zum 17.Lebensjahr als eingeschränkt oder nicht schuldfähig gelten. Auf gut Deutsch:Denn sie wissen nicht was sie tun.
Die Schulen aber einfach Angst haben, sie könnten noch mehr auslösen.
Ich habe dir deine vielen, vielen Fragen zum Ermessen beantwortet. Bei einem dermaßen großen Wisssensrückstand dauert es sicher noch einige Zeit, bis deine Lücken einigermaßen gefüllt sind. Hab etwas Geduld, es ist wirklich nicht schwer zu verstehen.
Die Schulen sind nicht verpflichtet, disziplinarisch gegen streikende Schüler vorzugehen.
Die strafrechtliche Schuldfähigkeit beginnt grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres, §19 StGB.
Schulen handeln nach ihrem eigenen Ermessen. So schreiben es die Schulgesetze der Länder vor.
Irgendwie läuft bei dir immer was falsch:
„Jugendliche (also Personen von 14 bis 17 Jahren, § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz – JGG) sind gemäß § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. “ (wikipedia)
Und was ein Rahmen ist, in dem die Schulen nach eigenem Ermessen handeln dürfen, weißt du immer noch nicht. Das musst du dir wie einen Sandkasten vorstellen, dessen Ränden dIe Grenzen bilden.
Da ist dir aus Versehen etwas richtiges rausgerutscht. Die Schulen dürfen (nicht: müssen) handeln. Du kannst also in deinem Sandkasten eine Burg bauen, ein Loch graben oder auch einfach nichts tun.
Auch über 17-jährige können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die grundsätzliche Schuldfähigkeit beginnt trotzdem mit 14 Jahren. Das hat aber mit Disziplinarmaßnahmen im Ermessen der zuständigen Schule nichts zu tun. Deine große Schwierigkeit ist das Auseinanderhalten von verschiedenen Sachverhalten. Aber dabei ich helfe dir gern.
Manchmal bin ich es richtig leid dir zu helfen:
Heranwachsende
„Bei Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) muss im Einzelfall geprüft werden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird (§ 105 JGG).
Erwachsenenstrafrecht
Grundsätzlich wird bei erwachsenen Tätern die Schuldfähigkeit gesetzlich vermutet.“ (wikipedia)
Na?Schnallst du den Unterschied Zwischen Einzelfall und Grundsatz?
Ich schon. Der Grundsatz lautet: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Danach beginnt die Schuldfähigkeit. Auch über 21-jährige können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das ist ein Einzelfall.
Du hattest aber vor allem Probleme beim Thema Ermessen und Zuständigkeit der Schulen beim Umgang mit dem Schwänzen des Unterrichts. Bist du in diesem Problemkreis weiter voran gekommen?
Dass die Ministerien nur mitgeteilt haben, dass die Schulen zuständig sind, hast du inzwischen wohl akzeptiert. Dass die Schulen nicht bestrafen müssen, auch. Nun sollten eigentlich alle deine rechtsstaatlichen Bedenken zerstreut und deine Fragen dazu beantwortet sein.
https://www.lessingschule-halle.bildung-lsa.de/ueber-uns/unterrichtszeiten/
Schulschluss ist 13.40 Uhr und warum kann man die Kinder da nicht mehr auf die Strasse lassen fragte ich hier bei dubisthalle und wurde zensiert.