Ladendieb im Kaufland-Center wehrt sich und flüchtet
Am Donnerstagabend hat sich ein ertappter Ladendieb im Kaufland-Center im Südstadtring heftig gewehrt und ist anschließend geflüchtet. Der junge Mann wollte gegen 21.50 Uhr den Kassenbereich verlassen und hat dabei Diebstahlsalarm ausgelöst. Daraufhin wollten Mitarbeiter seinen prall gefüllten Rucksack kontrollieren. Der Mann gab zunächst nur eine Flasche Schnaps heraus und wollte den restlichen Inhalt nicht herzeigen. Sicherheitsmitarbeiter haben ihn deshalb am Boden fixiert und den Rucksack geleert. Dabei entdeckten sie Diebesgut im Wert von mehr als 500 Euro, darunter einen Elektrorasierer, Lautsprecher, Kosmetik und Armbanduhren. Der Mann selbst hat sich während der gesamten Maßnahmen heftig gewehrt und nutzte einen günstigen Moment zur Flucht, stieg vorm Einkaufszentrum in eine Straßenbahn.
Es soll sich um einen deutschen jungen Mann handeln. Er hatte blonde Haare, war etwa 1.70m groß und hatte einen blauen Rucksack dabei.
Da zeigt sich wie feige Menschen sind. Applaus für den Dieb. Möge er nie geschnappt werden.
Dead City…was für ein kranker Kommentar….
Seit wann darf ein Sicherheitsdienst fixieren und durchsuchen? Das riecht nach einer Straftat!
Haha, ja klar. Der verhinderte Dieb geht jetzt bestimmt zur Polizei und zeigt den Sicherheitsdienst an. 😀
Rechtsauskennerei ist eine Kunst, die nur wenige beherrschen. Du gehörst nicht dazu.
Dein Studium der Rechte war hoffentlich nicht für umsonst:
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/taschenkontrolle-durch-ladendetektiv-25364/
„Ausnahmsweise, nämlich bei Gefahr im Verzug, können die Polizisten aber auch eigenmächtig kontrollieren. Das ist dann der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass das Diebesgut vernichtet oder versteckt wird.“
Ist ein Detektiv eine Polizist? Nein. Ergebnis: Kein Durchsuchungsrecht.
Da das Sicherheitspersonal vom Auftraggeber die Durchsetzung des Hausrechtes übertragen bekommen hat. Einschließlich der Diebstahl Prävention, darf das Sicherheitspersonal einen Täter der im Objekt einen Diebstahl begangen hat festsetzen und ihn an einem Fluchtversuch hindern. Das Durchsuchen der Tasche ist natürlich nicht erlaubt aber, die Tasche kann ja auch mal versehentlich umfallen 😉
Wenn es konkrete Hinweise auf einen Diebstahl gibt, so wie in diesem Fall, darf auch die Tasche durchsucht werden. Da muss nichts versehentlich umfallen.
Wenn alle Bürger Recht und Ordnung einhalten würden, wären sie die Verlierer dieser Gesellschaft. Ein bissel frech darf der Bürger schon sein.
Aber Fluchtverhindern darf auch ein Detektiv und Ladenmitarbeiter. Am Boden fixieren gehört dazu; Klebeband, Kabelbinder, auch Handschellen können dazu genutzt werden. dann wird es schwer, sich zu wehren. Und wenn die Polizei dann mal kommen sollte, gibt es auch eine fette Leibesvisitation…
Und nein, ein Einkaufsbehältnis muß nicht durchsucht werden, das fällt auch schon mal um und auf den Boden… dabei kullert natürlich der Inhalt heraus. Aber den muß man dann nicht wieder einräumen.