Landesrechnungshof: HWG-Beteiligung am Wohnpark Paulusviertel rechtswidrig

Derzeit entsteht im ehemaligen Regierungspräsidium und dem benachbarten Gelände der „Wohnpark Paulusviertel“. Dafür haben das städtische Unternehmen Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) und das Bauunternehmen Papenburg eine gemeinsame Gesellschaft gegründet, die HGWS – die Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung.
Doch nun übt der Landesrechnungshof heftig Kritik an dem gemeinsamen Projekt. Zweck der Gesellschaft sei es, die Immobilie zu erwerben, hochwertig zu sanieren und hochpreisig zu vermarkten. Dies sei eine „unzulässige wirtschaftliche Betätigung“ der Stadt. Damit sei die Beteiligung der HWG an dem Projekt rechtswidrig. Eine mittelbare Beteilgiung der Stadt stehe nicht im Einklang mit kommunalrechtlichen Regelungen.
Zudem werde der Unternehmenszweck, nämlich die Sicherung von Wohnungsbestand, nicht erfüllt. Außerdem weichen der Entwurf des Gesellschaftervertrags, der dem Landesverwaltungsamt vorgelegt wurde, und der tatsächliche Entwurf voneinander ab. So fehlt die Auskunftspflicht der Geschäftsführer der HGWS an den Beirat. Auch wurde als Bekanntmachungsorgan der Bundesanzeiger festgelegt, im Entwurf war es noch das Amtsblatt. „Nach Auffassung des Landesrechnungshofes verringern diese Änderungen im Gesellschaftsvertrag in erheblichem Maß die Transparenz der Geschäfts- und Wirtschaftsführung der HGWS“, heißt es im Prüfbericht. Zudem darf der Landesrechnungshof die Geschäftsdaten der Gesellschaft nicht prüfen. Aus diesem Grund solle die HWG als Gesellschafter daraufhin wirken, dass der Landesrechnungshof die HGWS prüfen darf. Verwundert sind die Prüfer zudem, warum sich die HWG mit 2 Millionen Euro an der Gesellschaft beteiligt, obwohl laut Gesellschaftsvertrag nur 1 Million Euro zu zahlen wäre.
Insgesamt kostet der Wohnpark 25 Millionen Euro. 113 Wohnungen entstehen, eine Tiefgarage, eine Kita und Arztpraxen.
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