Landschaftsbauer aus Sachsen-Anhalt sind enttäuscht: Bundesverkehrsministerium verweigert „Handwerkerausnahme“ für Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen-Anhalt e. V. (GaLaBau) nennt eine Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur LKW-Maut „enttäuschend, ärgerlich und wettbewerbsverzerrend!“ Trotz intensiver Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) schließt das BMDV den GaLaBau weiterhin von der sogenannten „Handwerkerausnahme“ aus.
Obwohl es eine breite Unterstützung durch Bundestagsabgeordnet, auch aus Sachsen- Anhalt sowie der Landtage, wirtschaftlicher Argumente und eines fundierten Rechtsgutachtens, habe das Bundesministerium seinen bisherigen Ansatz zur Umsetzung der Handwerkerregelung nicht zu ändern, kritisiert der Verband.
„Diese Weigerung, auf unsere einleuchtenden Argumente einzugehen, ist sehr enttäuschend und ärgerlich. Wir konnten gutachterlich nachweisen, dass die jetzt geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform ist. Dem zuständigen Bundesamt droht nun eine Klagewelle gegen Mautnacherhebungen und Bußgelder. Dies alles hätten wir gerne unseren Betrieben erspart“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf.
Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks seien vergleichbar. Das für die Baustellen benötigte Material und die Arbeitskräfte werden – wie im Handwerk – an Ort und Stelle gebracht. Dieser Werkverkehr sei nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden. Dass er im GaLaBau künftig dennoch mit einer Maut belastet werden soll, führe nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, sondern verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, heißt es vom Verband.
Dies stütze ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff (Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV), das zu dem eindeutigen Ergebnis gelangt, erklärt man von GaLaBau: Die Formulierung im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bezieht den GaLaBau in die Handwerkerregelung mit ein. Doch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verfolgt mit der publizierten Liste handwerksähnlicher Berufe eine entgegengesetzte Rechtsanwendung.
Dann geht die Auftragslage halt ein wenig zurück. Was soll’s?
Seien wir mal ehrlich:
Bei dem extrem megakrassen Fachkräftemangel hätten die die Aufträge sowieso nicht abarbeiten können. 👎
Was hat Fachkräftemangel mit Gleichbehandlung zu tun? Dein Kommentar geht am Thema vorbei.
…am besten auch noch Rettungsfahrten weg. Kliniken sind wegen Fachkräftemangel eh alle überlastet.
Das bezahlen sowieso diejenigen, die auch dein Bürgergeld finanzieren. Also bleib ruhig!
…, deshalb Danke das Du etwas dafür tust, Unwissender!
Denke nicht, dass diese Branche mit ihren extrem hohen Gewinnmargen vergleichbar ist. Das hat einen guten Grund, warum sie von der Ausnahme ausgenommen sind.
… extrem hohe Gewinnmargen…?
In welchem Artikel kam das denn bitte?
Die Landschaftsbauer sollen die Mautzahlungen einfach auf die Produkte und Dienstleistungen aufschlagen, denn die Nachfrage am Markt ist noch immer höher als das Angebot.
Eben!
Dann haben sie vielleicht ein paar weniger Aufträge, die sind aber lukrativer! 👍
Abgesehen davon bleibe ich dabei, dass die Gala-Bauer den Mund wieder viel zu voll nehmen!👎
Pflasterer, Gärtner, Baggerfahrer, selbst Hilfskräfte … der ganze Arbeitsmarkt ist KOMPLETT leergefegt, wie uns seit Jahren mitgeteilt wird.
Wer also bitte, soll die Aufträge denn ausführen, wenn gar kein Personal da ist?
*gespanntlausch*