Mann holt vergessenes Handy im Hauptbahnhof Halle und bekommt Strafanzeige wegen Betrugs – weil er Essen geschnorrt hat

Keine Antworten

  1. Dummbatz sagt:

    Von der eigenen Dummheit gefickt.

  2. Kerkermeister sagt:

    Einsperren!

  3. Blindschleiche sagt:

    Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort.

    • As sagt:

      Nur dass so etwas keine kleine Sünde ist, sondern eine Straftat.

      • Oberlehrer sagt:

        Wenn es hier um Mord, Totschlag oder Vergewaltigung ginge, könnte ich deine Einlassung ja verstehen. Aber so?

      • Ass sagt:

        Ist Dir eigentlich auch schon mal die Idee gekommen, daß der sogenannte Gesetzgeber zu den viel größeren Kriminellen gehört als ein sogenannter Schorrer?

  4. Oberkoch sagt:

    Der ist bestimmt bestellter Verkoster und vergibt Sterne.

  5. Ralph Gäbler sagt:

    Keine Erwähnung wert

  6. Realist sagt:

    Ich hätte das Handy als späte Bezahlung für das Essen einbehalten und dem Gastronomen übergeben. Die Differenz zum Essenspreis wäre die Strafe für den Betrug…

  7. Jim Knopf sagt:

    Da kann jeder essen , nur das Handy nicht vergessen .

  8. theduke sagt:

    Was soll dem polnischen Gast passiere? In Deutschland hat man bei Zechprellerei strafrechtlich nichts zu befürchten, wenn man nicht schon mit der Absicht bestellt hat, um später nicht zu bezahlen. Grundsätzlich kann man das Lokal verlassen und ggf. am nächsten Tag zahlen. Somit ist der Zahlungswille gegeben.
    u.a. Quelle: https://www.wbs-law.de/allgemein/rechtliche-beurteilung-von-zechprellerei-13192/

  9. Der wahre Exilhallenser sagt:

    Da man Weisheit nun Mal nicht mit Löffeln essen kann, wird das sicherlich nicht Bestandteil seiner Mittagsmahlzeit gewesen sein…

  10. BR sagt:

    👍👍Sauber, wieder einer von der eigenen Dummheit eingeholt. Noch dümmer geht immer .

  11. aka electric sagt:

    „bezahlte Mittagsverpflegung gefertigt“ – ich Koch, du Polente.