Mann holt vergessenes Handy im Hauptbahnhof Halle und bekommt Strafanzeige wegen Betrugs – weil er Essen geschnorrt hat
Am Dienstag, den 7. Juni 2022 gegen 15:15 Uhr meldete sich ein polnischer Staatsangehöriger beim Bundespolizeirevier Halle und teilte mit, dass er mittags sein Handy in der Bahnhofshalle hatte liegen lassen. Er beschrieb das Mobiltelefon und hinterließ seinen Namen und das Geburtsdatum.
Da der 50-Jährige bereits am Vortag polizeilich in Erscheinung getreten war, konnten die restlichen Daten ermittelt werden. Nach Rücksprache mit einer Mitarbeiterin der Bahnhofslounge wurde bekannt, dass dort ein Handy, auf welches die Beschreibung passte, aufgefunden wurde. Sie teilte weiterhin mit, dass der Handybesitzer mittags mehrere Speisen zu sich genommen hatte, ohne diese zu bezahlen.
Die Bundespolizisten informierten den 50-Jährigen über den Handyfund. Dieser erschien in der Nacht auf der Dienststelle. Mit Übergabe seines Eigentums eröffneten die eingesetzten Beamten ihm zusätzlich, dass gegen ihn eine Strafanzeige wegen Betruges aufgrund seiner nicht bezahlten Mittagsverpflegung gefertigt wurde.
Von der eigenen Dummheit gefickt.
Einsperren!
Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort.
Nur dass so etwas keine kleine Sünde ist, sondern eine Straftat.
Wenn es hier um Mord, Totschlag oder Vergewaltigung ginge, könnte ich deine Einlassung ja verstehen. Aber so?
Ist Dir eigentlich auch schon mal die Idee gekommen, daß der sogenannte Gesetzgeber zu den viel größeren Kriminellen gehört als ein sogenannter Schorrer?
Der ist bestimmt bestellter Verkoster und vergibt Sterne.
Keine Erwähnung wert
Ich hätte das Handy als späte Bezahlung für das Essen einbehalten und dem Gastronomen übergeben. Die Differenz zum Essenspreis wäre die Strafe für den Betrug…
Da kann jeder essen , nur das Handy nicht vergessen .
Was soll dem polnischen Gast passiere? In Deutschland hat man bei Zechprellerei strafrechtlich nichts zu befürchten, wenn man nicht schon mit der Absicht bestellt hat, um später nicht zu bezahlen. Grundsätzlich kann man das Lokal verlassen und ggf. am nächsten Tag zahlen. Somit ist der Zahlungswille gegeben.
u.a. Quelle: https://www.wbs-law.de/allgemein/rechtliche-beurteilung-von-zechprellerei-13192/
Da man Weisheit nun Mal nicht mit Löffeln essen kann, wird das sicherlich nicht Bestandteil seiner Mittagsmahlzeit gewesen sein…
👍👍Sauber, wieder einer von der eigenen Dummheit eingeholt. Noch dümmer geht immer .
„bezahlte Mittagsverpflegung gefertigt“ – ich Koch, du Polente.