Maskenpflicht, Schließung von Wochenmärkten, Ballsportplätzen und Skateanlagen: das ist die neue Eindämmungsverordnung für Halle
Mit dem morgigen 25. Dezember tritt in Halle eine Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Sie ist die Erweiterung der schon bisher gültigen Allgemeinverfügung. Deshalb sind die meisten Punkte dort auch bereits geregelt.
Die Maskenpflicht in der Altstadt bleibt bestehen, auch auf Spielplätzen gilt mit Ausnahme der Kinder unter 6 Jahren eine Maskenpflicht. Der Wochenmarkt wird verboten, es gibt sprachliche Klarstellungen zur Quarantäne nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Nutzung von Ballsportplätzen und Skateanlagen bleibt verboten.
Erste Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale)
Aufgrund des § 13 Abs. 1 der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 9. SARS-CoV-2-EindV) vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 696) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.12.2020 (GVBl. LSA S. 723) i.V.m. §§ 32, 28 Abs. 1, 28a Abs. 3, 25, 29, 30, Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) wird verordnet:
§ 1 Feststellung der Rate der Neuinfektionen
Die Stadt Halle (Saale) stellt gemäß § 13 Abs. 1 der 9. SARS-CoV-2-EindV für ihr Stadtgebiet fest, dass seit mehr als sieben Tagen, und zwar mindestens seit dem 19. Oktober 2020, die Rate der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kumulativ den Wert von 35 je 100.000 Einwohner erreicht hat.
§ 2 Geltungsbereich, Ziele und Begriffsbestimmungen
- Ziel dieser Verordnung ist die effektive Eindämmung der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19 durch Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen.
- Einwohner ist, wer in der Stadt Halle (Saale) wohnt.
- Als Mund-Nasen-Bedeckung nach dieser Verordnung gilt jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie (ausreichend sind daher auch aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches).
- Veranstaltungen sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen, planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, die nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig einem Ablaufprogramm folgen.
- Schulen sind alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft i.S. des § 2 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
- Infizierte sind Personen, bei denen aufgrund eines PCR-Tests oder eines PoC-Antigen-Schnelltests von einem Gesundheitsamt oder einem Arzt ein positives Ergebnis festgestellt wurde.
- Kontaktpersonen sind alle Personen, die nach geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (höheres Infektionsrisiko) einzustufen sind. Hierfür ist ein enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 15 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Quellfall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder MNB [Mund-Nasen-Bedeckung) zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 Voraussetzung oder unabhängig vom Abstand eine wahrscheinlich hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten erforderlich.
§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung
- In allen Bereichen des öffentlichen Raums außerhalb von Gebäuden a) im Innenstadtring b) der Leipziger Straße und c) des Hans-Dietrich-Genscher-Platzes ist von Personen im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zum Innenstadtring gehören folgende Straßen, Wege und Plätze, soweit sie Teil des Innenstadtrings sind. Der Umriss des Innenstadtrings ist in roter Farbe kenntlich gemacht der Anlage 1 dieser Verordnung zu entnehmen:
Alter Markt, Am Bauhof, An der Marienkirche, An der Moritzkirche, An der Schwemme, Barfüßerstraße, Bärgasse, Bechershof, Bergstraße, Bölbergasse, Bornknechtstraße, Brüderstraße, Brunoswarte, Christian-Wolff-Straße, Dachritzstraße, Domplatz, Domstraße, Dreyhauptstraße, Flutgasse, Friedemann-Bach-Platz, Gerberstraße, Graseweg, Große Brauhausstraße, Große Klausstraße, Große Märkerstraße, Große Nikolaistraße, Großer Berlin, Großer Sandberg, Große Schlossgasse, Große Steinstraße, Große Ulrichstraße, Gustav-Anlauf-Straße, Gutjahrstraße, Hackebornstraße, Hallmarkt, Hallorenring, Hansering, Jägergasse, Jerusalemer Platz, Joliot-Curie-Platz, Kanzleigasse, Karzerplan, Kaulenberg, Kellnerstraße, Kleine Brauhausstraße, Kleine Klausstraße, Kleine Märkerstraße, Kleine Marktstraße, Kleiner Berlin, Kleiner Sandberg, Kleine Schlossgasse, Kleine Steinstraße, Kleine Ulrichstraße, Kleinschmieden, Kuhgasse, Kühler Brunnen, Kutschgasse, Leipziger Straße, Marktplatz, Mittelstraße, Moritzburgring, Moritzkirchhof, Mühlberg, Mühlgasse, Mühlpforte, Neunhäuser, Oleariusstraße, Rannische Straße, Rathausstraße, Robert-Franz-Ring, Salzgrafenplatz, Salzgrafenstraße, Salzstraße, Schlossberg, Schmeerstraße, Schülershof, Schulstraße, Spiegelstraße, Spitze, Steinbockgasse, Sternstraße, Talamtstraße, Universitätsplatz, Universitätsring, Waisenhausring, Zapfenstraße, Zenkerstraße
- Darüber hinaus ist auch in allen Bereichen des öffentlichen Raumes im Stadtgebiet außerhalb von Gebäuden von Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht durchgehend eingehalten werden kann. Angehörige des eigenen Hausstandes sowie eigene Ehe- und eingetragene Lebenspartner gelten nicht als andere Personen.
- Die Pflichten nach Abs. 1 und 2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gelten nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- und Rollerfahrende und Joggende.
- Bei Veranstaltungen ist in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- In Schulen ist auf dem Außengelände und im Gebäude außerhalb des eigenen Klassenraums von allen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Jeder Nutzer von allgemein zugänglichen Kleinkinder- und Gerätespielplätzen, die für Kinder sowie Jugendliche bis 16 Jahre vorgesehen und im Eigentum der Stadt Halle (Saale) sind, ist verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- An allen Haltestellenbereichen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet ist zu jeder Zeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
- Die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung nach dieser Verordnung besteht nicht für folgende Personen:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie
- Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitperson und im Bedarfsfall für Personen, die mit diesen kommunizieren,
- Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist in geeigneter Weise (z. B. durch plausible mündliche Erklärung, Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung) glaubhaft zu machen.
- Personen, die innerhalb eines hierfür angemessenen Zeitraums Speisen oder Getränke einnehmen, wenn sie hierbei sitzen oder stehenbleiben.
Zur Überwachung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzte Personen sind über die Ausnahmen in geeigneter Weise zu unterrichten.
§ 4 Absonderung in die sogenannte häusliche Quarantäne
- Infizierte haben sich unverzüglich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne vom Zeitpunkt des Tests an zu begeben. Infizierte erhalten darüber unverzüglich vom Fachbereich Gesundheit eine Bescheinigung. Bei Infizierten, bei denen aufgrund eines PCR-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde, findet nach frühestens 9 Tagen ein weiterer PCR-Test nach Terminabsprache durch den Fachbereich Gesundheit statt; im Falle eines negativen Testergebnisses endet die Quarantäne. Bei Infizierten, bei denen aufgrund eines PoC-Antigen-Schnelltests ein positives Ergebnis festgestellt
wurde, findet zeitnah ein PCR-Test nach Terminabsprache durch den Fachbereich Gesundheit statt.
Im Falle eines negativen Testergebnisses endet die Quarantäne.
- Infizierte sind verpflichtet, unverzüglich ihre Kontaktpersonen zu unterrichten und diese dem Fachbereich Gesundheit zu benennen. Hierzu ist die in der Anlage 2 beigefügte Liste unverzüglich – mit den personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen ausgefüllt – dem Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) zu übermitteln.
- Einwohner, die im infektiösen Zeitintervall engen Kontakt zu einem Infizierten hatten und daher Kontaktpersonen i. S. des § 2 Abs. 7 sind, haben sich unverzüglich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne vom Zeitpunkt des Kontakts an zu begeben. Zudem haben sie sich umgehend mit dem Fachbereich Gesundheit in Verbindung zu setzen. Im Falle eines positiven Tests gelten Absätze 1 und 2. Das infektiöse Zeitintervall beginnt bei Infizierten mit Covid-19-Symptomen 2 Tage vor Auftreten der ersten Symptome und endet 10 Tage nach Symptombeginn; bei länger andauernder Symptomatik endet das infektiöse Zeitintervall erst wenn keine Covid-19-Symptome mehr vorhanden sind. Das infektiöse Zeitintervall beginnt bei Infizierten ohne Covid-19-Symptome 2 Tage vor dem Tag der Durchführung des SARS-CoV-2-Tests und endet 10 Tage nach dem Tag der Durchführung des SARS-CoV-2-Tests.
- Ist ein Infizierter Mitglied einer Kohorte in Schulen, Horten und Kindergärten (=Gemeinschaftseinrichtungen), so haben sich ab dem Tag der Durchführung des SARS-CoV-2-Tests alle Mitglieder der Kohorte unverzüglich in eine 5-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Hat ein Mitglied der Kohorte Covid-19-Symptome, hat sich diese Person umgehend mit dem Fachbereich Gesundheit in Verbindung zu setzen. Die erforderliche Testung der betroffenen Person wird in der häuslichen Quarantäne erfolgen. Die Mitglieder der Kohorte erhalten eine Bescheinigung vom Fachbereich Gesundheit über die Zeitdauer der Quarantäne. Bei Auftreten von Covid-19-Symptomen beginnt eine häusliche Quarantäne auch für alle Haushaltsmitglieder.
Ab dem 5. Tag der Verdachtsquarantäne kann eine Entscheidungstestung mit einem Antigen-Schnelltest durch den Fachbereich Gesundheit erfolgen. Ist das Mitglied der Kohorte symptomfrei, so erfolgt die Testung grundsätzlich in der Gemeinschaftseinrichtung. Bei negativer Testung wird die Quarantäne des Mitglieds der Kohorte sofort beendet. Wird das Mitglied der Kohorte positiv getestet, so wird die Quarantäne um weitere 5 Tage verlängert. Danach erfolgt die Entscheidung zur Beendigung der Quarantäne durch einen PCR-Test. Lehrpersonal gehört wegen des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts nicht zur Kohorte; bei Covid-19-Symptomen haben sie sich unverzüglich an den Fachbereich Gesundheit zu wenden.
- Die Quarantäne hat in einer Wohnung oder einem anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines Gebäudes zu erfolgen. In der gesamten Zeit der Quarantäne soll eine räumliche oder zeitliche Trennung von anderen im Haushalt nicht infizierten Personen beachtet werden. Infizierte und Kontaktpersonen dürfen während der Zeit der Quarantäne die Wohnung nicht verlassen. Der zeitweise alleinige Aufenthalt in einem zu der Wohnung gehörenden Garten, einer Terrasse oder eines Balkons ist gestattet. Während der Quarantäne dürfen Infizierte oder Kontaktpersonen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum selben Haushalt gehören.
- Während der Zeit der Quarantäne unterliegen die abgesonderten Personen der Beobachtung nach § 29 IfSG. Ihnen wird empfohlen ein Tagebuch zu führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich (mit einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden zwischen den Messungen) die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Erkrankungszeichen sowie allgemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Personen festgehalten wird. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes sind dem Fachbereich Gesundheit unverzüglich mitzuteilen.
Kontaktdaten des Fachbereichs Gesundheit: Niemeyerstraße 1, 06110 Halle (Saale)
E-Mail: corona@halle.de Telefon: 0345-2213238
- Die Hinweise des Robert-Koch-Instituts zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen während der Absonderung sind zu beachten.
- Einwohner erhalten unverzüglich vom Fachbereich Gesundheit zu Beginn der Quarantäne eine schriftliche Bestätigung über deren voraussichtliche Dauer.
§ 5 Verhalten in öffentlichen Anlagen
Die Nutzung von Bolzplätzen (z. B. für Bolzen, Streetball, Basketball, Volleyball) und Skateranlagen (z. B. Skateboard, Inlineskater), die Eigentum der Stadt Halle (Saale) sind, ist ganztägig untersagt.
§ 6 Wochenmärkte und Vertrieb von Lebensmitteln im Reisegewerbe
Wochenmärkte i.S. des § 12 der Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) finden nicht statt. Der Vertrieb von Lebensmitteln im Reisegewerbe wird untersagt.
§ 7 Ausnahmen
In begründeten Fällen kann die Stadt Halle (Saale) Ausnahmen oder Abweichungen von dieser Verordnung bei Vorliegen eines triftigen Grundes zulassen.
§ 8 Sprachliche Gleichstellung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils für alle Geschlechter. § 9 Bußgeld- und Strafvorschriften
Auf die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 73 bis 75 IfSG wird hingewiesen. Insbesondere nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG handelt ordnungswidrig, wer einer nach §§ 3, 4, 5 oder 6 bestehenden Pflicht dieser Verordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 25. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.
das ist doch mal ein schönes Weihnachtsgeschenk vom OB an seine Bürger
Und dieses Elaborat hält jetzt … wieviel Tage? So wie die letzte – bis zur ersten Klage? Ach so!
Kürzer. Bis zur 7-Tage-Inzidenz von 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.
Sehr gut.
Macht da jemand Stimmung gegen den OB? Ach ja ein CDU Mann, ganz klar.
Was, bitte, ist daran gut?
„Ziel dieser Verordnung ist die effektive Eindämmung der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19“
. . . Und wer definiert welche Symptome auf Covid-19 Infektion hinweisen? Wenn ich mich nach dieser Symptomatik entsprechend verhalten soll, muss mir jemand klar definiert sagen können, auf was ich achten müsste.
Die Verordnung erwähnt Symptome nur in Zusammenhang mit Infizierten, deren Infektion durch Test nachgewiesen wurde. Du musst dich nicht als Kontaktperson zu jedem Huster in Quarantäne begeben, weil er vielleicht infiziert sein könnte, sondern nur als Kontaktperson zu einem nachweislich Infizierten. Nun bleibt noch die Frage, in welchem Zeitraum du den Kontakt zum nachweislich Infizierten hattest. Und um hier den kritischen Zeitraum zu bestimmen, kommen die Symptome ins Spiel – wobei auch bei symptomlos Infizierten ein Zeitraum definiert ist, für den man als Kontaktperson gilt. Die Stadtverwaltung hält dich für intelligent genug, über die gängigen Covid-Symptome Bescheid zu wissen. Wirst du sie enttäuschen?
Dieses ganze bla bla bla an Heilig Abend. Manch armes Würstchen hat scheinbar nichts anderes im Sinn als eine Verordnung nach der Anderen rauszuhauen.
…und zu lesen.
der Unsinn hört nicht auf unds alle Deppen machen auch noch mit
Der OB macht doch nur das, was von Magdeburg oder Berlin verlangt wird.
Er ist eben ein Systemling ,der gehorcht.
Nehmt den OB als Vorbild und fragt niemals nach. Hahaha .
Ja. Die Stadt braucht jemanden wie Trump.
Einen der sich mit Händen und Füßen zu wehren weiß.
Du wünschst dir also so viele Coronatote wie in amerikanischen Städten.
Welche Toten? Hab keine gesehen. Auch in Italien bekam man lediglich LKW-Konvois zu sehen aber Tote hab ich keine gesehen. Ohne Leiche gibt es auch keinen Toten!
Ich habe „in echt“ auch noch nie einen Toten gesehen. Können Menschen überhaupt sterben? Bitte teste das doch mal für uns aus. Ich glaube nämlich die veräppeln uns bloß. Man kann nicht sterben!!!
Maskenmuffel von AfD hat plötzlich auch Corona. haha Aber eigenartigerweise lebt er noch während andere angeblich qualvoll verenden..Hat vermutlich einige Scheinchen bekommen um zu Schauspielern.
Ich glaube den Herrschaften dort Oben kein Wort und nicht erst seit gestern sondern von Geburt an. Ich bin ein „Kind der Wende“ und diese Herrschaften haben uns alle über Jahrzehnte nur vereimert. Weshalb sollte ich denen dort Oben nach über 40 Jahren auch nur ein Wort glauben?
Stellst du dir die Frage bei Anderen auch? Warum solltest du irgendwelchen Krakeelern auf dem Marktplatz glauben, die nur dein Geld wollen? Warum solltest du deinem Arzt glauben? Warum solltest du der Polizei glauben? Warum dem Gericht? Warum solltest du dem JVA-Beamten glauben, der hinter dir die Zellentür zuschließt?
Klar mache ich das! Ich hinterfrage alles!
Aber glaubst am Ende trotzdem nichts?
Hauptsache, die Überweisung von den Herrschaften dort Oben kommt pünktlich bei dir an…
…wenn man in diesem Staat mal etwas
überwiesen bekommen würde aber heutzutage
muss man ja alles gerichtlich einklagen!
Gerichten glaubst du doch aber nicht!?
„Doomsday – Tag der Rache“ ist nix gegen diesen Film der sich hier abspielt und irgendwo muss ja eine Vorlage für diese Virus–Neuverfilmung 2019/2020/2021 in Hollywood gelagert sein.
Ich hab einen Kopf zum eigenständigen denken und nicht zum programmieren. Ich bin keine Maschine die man steuern und lenken kann wie es einem gerade passt. Werfen Sie die BILD Zeitung in den Müll und beginnen Sie zu denken! Sie werden staunen wie viele Fragen Sie sich plötzlich stellen werden…
Ist die Erde wirklich rund oder doch eine Scheibe? Beide Varianten sind verkehrt! Die Erde ist ovalförmig. Ähnlich wie ein Ei (ohne Spitze). Im Grunde wie ein Kreisel der sich um sich selbst dreht. Wenn man diese Frage beantwortet hat ist schon einmal ein Anfang gemacht. 😉
Ein Virus kündigt sich nicht an. Ein Virus kommt aus dem Nichts und wütet global auf dem Planeten Erde. Hunde und Katzen aber insbesondere Menschen werden – nach zig Millionen Jahren Bestehens des Planeten Erde – von dem Virus befallen. Für einen Virus gibt es keine Erklärung. Ein Virus ist dann vorhanden wenn es die globale Weltelite verkündet. Also, für mich klingt das zu sehr nach Science-Fiction aus Hollywood. Weshalb sollte ein Virus nach zig Millionen Jahren plötzlich den Planeten Erde überfallen? Wenn man so etwas glaubt dann glaubt man auch an eine Invasion von grünen Marsmännchen die den Planeten Erde eines Tages erobern werden. Die melden sich natürlich auch nicht vorher an und sind plötzlich präsent – und obwohl sie zig Millionen Jahre Zeit für eine Invasion hatten greifen sie ausgerechnet im Jahre 2019/2020/2021 unseren Planeten an!
Gibt es in deiner Vorstellung nur „Systemlinge“ und „Trumps“? Nicht noch irgendeine Alternative? (damit ist nicht AfD gemeint)
Eine Alternative zum System? Das dürfte schwierig werden wenn die Menschen sich bevorzugt programmieren lassen statt selbst zu denken. Mal davon abgesehen: Auch Präsident Trump gehört zum System. Letztlich gehört jeder einzelne zum System. Ich denke nicht das man das System abschalten kann aber man kann es durchaus verändern. Das hat die Geschichte belegt. Dazu braucht es jedoch Verstand. Ich denke die Vereinigten Staaten haben durchaus in ihrem Wahlkampf belegt das sich Menschen aus unterschiedlichen Nationen eben nicht ausschließlich im sozialistischen und komministischen sondern auch im konservativen und patriotischen Block solidarisch verbrüdern können. Noch niemals zuvor hat ein Präsident der Republikanischen Partei so viele Stimmen von nicht europäisch stämmigen US-Amerikanern erhalten wie Präsident Trump im US-Wahlkampf 2020. Wenn man bedenkt das Biden insgesamt lediglich 4% Stimmen mehr verbuchen konnte dann hat Präsident Trump eigentlich überhaupt nicht verloren sondern jede Menge an Zuspruch für sich gewonnen. Trump hat gezeigt das es auch anders geht und das sollte Europa ein Beispiel sein!
Wenn ein US-Präsident abgewählt wird obwohl in seinen 4 Amtsjahren statt kriegerischen US-Feldzügen Peace-Deals ausgehandelt wurden, obwohl sich unabhängig von Herkunft Menschen solidarisch verbrüderten, obwohl er Recht und Ordnung gegen Anarchie und Chaos durchsetzen wollte, obwohl er sich als Präsident stets für Gerechtigkeit eingesetzt hatte etc. etc. etc. Dann weiß man wie diese Gesellschaft in ihrem Zwiespalt aufgeteilt ist: Die einen wollen Freiheit und Frieden – Die anderen wollen Unterdrückung und Krieg! – Letztere bilden eine Mehrheit von 4%
Das eigentliche gefährliche an diesem Phantom-Virus ist seine Religion. Wenn die Menschen beginnen diesen Virus wie eine Gott-König zu vergöttern dann wird es gefährlich. Man nehme einmal den IS als Beispiel: Den Koran entsprechend anpassen und den Menschen etwas eintrichtern was ihnen die Köpfe wäscht. Täglich den Kopf waschen und jeglichen Funken Verstand mit Desinfektionsmitteln beseitigen. Dann hat man über kurz oder lang eine programmierte Masse die man nach belieben steuern, lenken und kontrollieren kann. Das so etwas besonders gut in Europa funktioniert erkennt man daran das die Mehrheit dieses Spiel mit Begeisterung spielt. Da staunen selbst so manche IS-Extremisten wie fix man die westliche Welt manipulieren kann. Ein bisschen Kopf waschen, Masken aufsetzen, desinfizieren und schon kann man die westliche Welt voll und ganz kontrollieren.
Wie ich schon sagte: Glauben ist nicht Wissen.
Ich vertraue ausschließlich den Fakten!
Die Plätze wo Geld verdient wird sind allerdings offen.
Ja klar. Sonst kommen die Killerkommandos!
Fürn Arsch. Interessiert keine Sau. Die nächsten Tage geht es um den Braten.
„Fürn Arsch.“
die Impfung erfolgt über den Arm/die Schulter vielleicht kannst du aber die medizinische Fachkraft überreden denk an frischen Schlüppi
Frage: Gilt die Maskenpflicht auch bei essen / trinken / rauchen? 🙂
Mach ich dann einfach draußen immer, joa, Quarantäne kann er gerne verhängen, aber eben nicht für mich – Tagträumer.
Du bist sehr mutig und aufgeweckt.
Was ist mit Kontakt überhaupt gemeint? Auch Bezahlung an der Tanke z. B.?
Ein Infizierter könnte etwas behaupten, was nicht stimmt,
Es könnte auch jemand abhauen, ohne zu bezahlen.
Was verstehst du an „Kontakt“ nicht?
Es steht sogar drin, was damit gemeint ist (§2):
Kontaktpersonen sind alle Personen, die nach geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (höheres Infektionsrisiko) einzustufen sind. Hierfür ist ein enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 15 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Quellfall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder MNB [Mund-Nasen-Bedeckung) zu einem bestätigten Fall von SARS-CoV-2 Voraussetzung oder unabhängig vom Abstand eine wahrscheinlich hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten erforderlich.
Phantom-Virus – Ich habe bis heute keinen Beweis für dessen Existenz präsentiert bekommen. Glauben und erzählen kann man vieles. Man kann das ganze auch in Wort, Schrift und Bild durch die Medien verbreiten und schon glauben es die Massen. Ich glaube es jedoch nicht denn glauben ist nicht wissen und wenn ich diesen ollen Mundschutz trage dann lediglich weil ich diese Geschichten nicht auch noch finanziell sponsoren will indem man mich zur Kasse bittet. Die Welt hat vieles zu hören und zu sehen bekommen. Damals wurden die Massen mit dem HIV Virus verrückt gemacht. Das gleiche Spiel wie mit dem heutigen Corona-Virus. Einen Beweis für die Existenz des HIV-Virus hat bis heute jedoch niemand präsentiert bekommen. Genau so schaut es auch mit dem Corona-Virus aus. Wenn sich jemand gegen den Phantom-Virus impfen lassen will dann bitteschön aber ich werde mich garantiert nicht impfen lassen. Da muss man mich schon fesseln und knebeln und mich gegen meinen Willen spritzen. Weshalb sollte ich mich gegen etwas impfen lassen für dessen Existenz es keinen Beweis gibt bzw. kein Beweis vorgelegt wird? Filmchen drehen kann jeder und schon glaubt es auch beinahe jeder aber ich bin kein Mann des Glaubens sondern ein Mann des Wissens und was ich nicht weiß das macht mich entsprechend auch nicht heiss…
Wenn du die Augen zumachst, existiert es auch nicht.
„Ich habe bis heute keinen Beweis für dessen Existenz präsentiert bekommen. Glauben und erzählen kann man vieles. Man kann das ganze auch in Wort, Schrift und Bild durch die Medien verbreiten und schon glauben es die Massen.“
Dich KANN man gar nicht überzeugen – wie denn auch?
Aber immerhin hast du mir bewiesen, dass es tatsächlich Corona-Leugner gibt, deren Existenz ich bis heute immer bestritten hatte.
Ich glaube nicht das es Silberfüchse gibt. Wenn doch würden die wohl bellen. Wenn ein Silberfuchs schreiben kann ist er demnacht irgendwie nicht ganz echt.
Solche Schimmelfüchse gibt es nur auf dem kreiselnden Ei ohne Spitze! 😂😆