Mehr Abschlüsse, mehr Chancen – dank besonderer 10. Klasse an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen

Zum Schuljahr 2024/25 wurde an elf Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine besondere 10. Klasse eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme war es, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen.
Insgesamt 132 Schülerinnen und Schüler nahmen das Angebot wahr. Davon erwarben 123 (93 %) erfolgreich den Hauptschulabschluss durch den Besuch der besonderen 10. Klasse. Die Rückmeldungen der Schulleiterinnen und Schulleiter zeigen, dass 93 Schülerinnen und Schüler bereits eine berufliche Anschlussperspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.
Bildungsminister Jan Riedel: „Mit der besonderen 10. Klasse bieten wir Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine gezielte Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erreichen – und das in einem vertrauten, fördernden Umfeld. Es ist eine wichtige Maßnahme, die wirkt: Mehr junge Menschen erhalten damit einen anerkannten Schulabschluss und echte Perspektiven für ihren weiteren Weg. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt gerechte Bildungschancen eröffnen – unabhängig von ihren Startbedingungen.“
Aufgrund der positiven Erfahrungen werden im kommenden Schuljahr 2025/2026 insgesamt 18 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen eine besondere 10. Klasse einrichten.
Hintergrund:
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen werden unterhalb der Lehrplananforderungen der allgemeinen Schule unterrichtet. Grundsätzlich erreichen sie keinen von der Kultusministerkonferenz anerkannten, allgemeinbildenden normorientierten Schulabschluss, sondern sie erhalten ein auf die Schulform bezogenes Abgangszeugnis. Es können aber nach landessrechtlichen Vorgaben eigene Abschlüsse dafür vergeben und schulische Anschlussmöglichkeiten geregelt werden.
Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen bieten sich derzeit verschiedene Möglichkeiten zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an: Sie können entweder in den auf den hauptschulabschlussbezogenen Unterricht an der allgemeinen Schule wechseln, im Rahmen des Besuchs des Berufsvorbereitungsjahres den Hauptschulabschluss erwerben oder eine Kooperationsklasse besuchen.
Sofern die Schülerinnen und Schüler eine Kooperationsklasse besuchen, werden sie in den Kooperationsklassen nach dem Lehrplan der Sekundarschulen für den hauptschulabschlussbezogenen Unterricht beschult. Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen erlangen den Hauptschulabschluss über die Kooperationsklasse auf dem Wege des Besuchs eines freiwilligen 10. Schulbesuchsjahres unter den inhaltlich gleichen Bedingungen. Sie erhalten den Hauptschulabschluss nach dem erfolgreichen Besuch einer Kooperationsklasse also nach insgesamt zehn Schulbesuchsjahren.
Seit dem Schuljahr 2024/2025 kann am Lernort der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen das freiwillige 10. Schulbesuchsjahr zum Erwerb des Hauptschulabschlusses eingerichtet werden, wodurch den Schülerinnen und Schülern eine weitere Möglichkeit geboten wird, zum ersten anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) zu gelangen.
Schön, dass man wieder die besondere 10. Klasse in den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingeführt hat. Die daraus resultierenden Abschlüsse verbessern die Chancen für diese Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt.
Diese besonderen 10. Klassen gab es bereits für mehrere Schuljahre in den 2000er Jahren. Leider war das Bildungsministerium damals der Meinung, dass nur inklusive Beschulung in den Sekundarschulen das Allheilmittel für die Erlangung des Hauptschulabschlusses ist und schaffte diese 10. Klasse nach wenigen Jahren wieder ab.
Ein Trugschluss, wie man heute sieht, denn die damaligen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer guten Leistungen einen Hauptschulabschluss hätten erreichen können, sollten nach der 9. Klasse an der Förderschule nochmals für ein Schuljahr an die Sekundarschule wechseln und somit ihr vertrautes Lernumfeld verlassen. Ergebnis war, dass viele dieser Schülerinnen und Schüler diesen Weg nicht gehen wollten und somit nach der 9. Klasse die Förderschule ohne Schulabschluss verlassen haben.
Die positiven Erfahrungen der Förderschullehrkräfte und Schulleitungen mit dieser besonderen 10. Klasse wurden damals im Bildungsministerium nicht erhört und man hat wieder von „oben herab“ entschieden. Somit wurde in den nachfolgenden Jahren vielen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit genommen, in ihrem vertrauten Umfeld der Förderschule den Hauptschulabschluss zu erlangen. Im Nachgang stellte man „verwundert“ fest, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in Sachsen-Anhalt jährlich stieg.
Nun feiert man die Wiedereinführung dieser besonderen 10. Klasse als Erfolg und vergisst dabei zu erwähnen, dass es dieses Projekt schon einmal recht erfolgreich gab.
Bleibt zu hoffen, dass den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Erlangung des Hauptschulabschlusses an der Förderschulen lang erhalten bleibt.
Nein, die Schüler gehen nach der 9. Klasse ins BVJ; zur Schulpflichterfüllung und können bestenfalls den HSA dort erwerben.
Was vorher an Klassen geschafft wurde, ist dort unerheblich.
Sie verlassen nicht die Förderschule einfach so.
Eben wegen der Schulpflicht.
Ohne HSA verlassen jene das BVJ, die ihn nicht schaffen.
Nur die hoffnungsvolleren Schüler
dürfen die 10. Klasse ausprobieren.
Es lag völlig freiwillig bei den Schulen, das überhaupt anzubieten. Seither wurde dort ergebnisoffen gearbeitet.
Sekundarschule- sogenannte H- Klassen und BVJ waren/ sind die Alternativen.
HSA, BVJ, WFBM – lernt man so zu sprechen an einer Förderschule? 🙄
Das sind durchaus gängige Bezeichnungen im Schulsystem.
BVJ = Berufsvorbereitungsjahr
HSA = Hauptschulabschluss
Warum sollte ich die Förderschule besucht haben?
WFMN = Könnte weiterführende Maßnahme heißen. Hat aber Ingmar angeführt.
„Nein, die Schüler gehen nach der 9. Klasse ins BVJ; zur Schulpflichterfüllung und können bestenfalls den HSA dort erwerben.“
Meine Aussagen bezogen sich ausschließlich auf die wieder eingeführte besondere 10. Klasse. Die Erlangung des Hauptschulabschlusses ist auf verschiedenen Wegen möglich.
Es ist jedoch unbestritten, dass gerade ein sicheres, über mehrere Schuljahre geschaffenes gleichbleibendes Lernumfeld für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen von immenser Bedeutung ist. Somit bietet der Verbleib an der Förderschule die besten Voraussetzungen einen schulischen Abschluss zu erreichen.
„Nur die hoffnungsvolleren Schüler dürfen die 10. Klasse ausprobieren.“
In der 10. Klasse geht es nicht um ein „Ausprobieren“. Es gibt Zulassungsvoraussetzungen (mindestens gute/befriedigende Leistungen je nach Fach sowie eine entsprechende positive Lerneinstellung), um die besondere 10. Klasse absolvieren zu dürfen.
„Es lag völlig freiwillig bei den Schulen, das überhaupt anzubieten.“
Die Schulen konnten die besondere 10. Klasse nie freiwillig anbieten. Die Einrichtung einer solchen Klasse ist an Mindestschülerzahlen, an die oben genannten Lernvoraussetzungen und die Genehmigung durch das Landesschulamt gebunden.
„Die Einrichtung einer solchen Klasse ist an Mindestschülerzahlen, an die oben genannten Lernvoraussetzungen und die Genehmigung durch das Landesschulamt gebunden“
Alles richtig, was Sie schreiben.
Die Schulen (Förder-) hatten die letzten Jahre schon die Möglichkeit, diese besondere 10. Klasse aufzustellen, haben das aber nicht forciert/ wahrgenommen. Dafür braucht es Konzepte. Deshalb „freiwillig“.
O-Ton: „Ihr könnt/ geht ins BVJ.“
Da bekommt !!! Ihr den Hauptschulabschluss
Ich berichte aus der Praxis.
Sonst würde ich mich hier nicht einmischen, wenn ichs nicht wüsste. Isso.
Schön das man heutzutage schon in manchen Förderschulen einen Abschluss erreichen kann.
Leider war oder ist dies in meiner Förderschule, wo ich zuletzt drauf ging bis heute leider nicht der Fall
Und man wird ohne zufragen in eine WFBM gesteckt. Ob man möchte oder nicht.