Mehr Geld für ARD & ZDF: Stimmen aus Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat die Forderung des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages in der neuen Beitragsperiode ab 2021 zurückgewiesen. „Die Erwartungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nach weiteren Einsparungen mit dem Ziel der Sicherung der Beitragsstabilität stehen unverändert im Raum. Insofern sind die Äußerungen des ARD-Vorsitzenden nicht nur voreilig, sondern unklug. Die ARD muss ihre Hausaufgaben machen. Priorität hat weiter Beitragsstabilität auch nach 2021“, so Haseloff. Der Ministerpräsident erinnerte an den Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und –chefs der Länder vom Oktober 2016 in Rostock. Dort hatten die Länderchefs die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert, Mehrerträge für die Bildung von Rücklagen zu verwenden, und diese für etwaige Mehrbedarfe in der Beitragsperiode von 2021 bis 2024 zu verwenden. Diese Forderung stehe weiter.
„Der aktuelle KEF-Bericht zeigt einen Überschuss von über 500 Millionen Euro bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hinzu kommt eine abnehmende Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze. „Das sollte Ansatz genug sein, über mögliche Strukturveränderungen nachzudenken. Die CDU-Fraktion hält an einer Beitragsstabilität fest. Dies sollte den Intendanten der Rundfunkanstalten auch bewusst sein.“
„Natürlich ist Sparsamkeit bei einem gleichzeitig attraktiven Programm die große Herausforderung, der sich die öffentlich-rechtlichen Sender stellen müssen“, erklärt der medienpolitische Sprecher der Links-Fraktion Stefan Gebhardt. „Die Aussagen aus den Reihen der CDU und des Ministerpräsidenten sind in der Form jedoch verwunderlich. Fakt ist, dass über große Strukturveränderungen, die Einsparungen mit sich bringen, nicht die Sender alleine entscheiden können. Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten Programme an, zu denen sie durch die Rundfunkstaatsverträge – also per Gesetz –aufgefordert sind. Die Forderungen nach Einsparungen aus den Reihen der CDU müssen demnach auch untersetzt werden. Die CDU muss sagen, auf welche Programme Zuschauer*innen künftig verzichten bzw. welche Programme abgeschaltet werden sollen, um weitere Einsparungen zu erzielen. Ansonsten verhallt der Ruf nach weiteren Einsparungen zu Recht wirkungslos.“
Der Landesvorsitzende des RCDS, Friedrich Lembert: „Es ist wichtig, in den Zeiten des Überschusses über eine Senkung zu diskutieren. Insbesondere Studenten und Auszubildende sollten von einer Senkung profitieren. Der RCDS fordert seit Langem: 5€ sind genug! Das ist nicht ohne Grund so, schließlich hat der Durschnittsstudent in Deutschland 864€ pro Monat, lebt damit unter der Armutsgrenze und muss trotzdem den vollen Beitrag zahlen. Eine finanziell schwache Gruppe wird ausgenutzt. Im Sinne der Studenten werden wir für einen Beitrag von 5€ kämpfen!“
Bei solch ein mieses Programm was ARD und ZDF anbietet, kann von einer Erhöhung der GEZ keine Rede sein.
“ Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten Programme an, zu denen sie durch die Rundfunkstaatsverträge – also per Gesetz –aufgefordert sind. “
Eben nicht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/medienkommissar/der-medien-kommissar-staatsnaehe-schadet-ard-und-zdf/20247832.html?ticket=ST-1412988-25fLdanosBKeGwtyrcEv-ap5
Die Linke fischt populistisch im großen Teich der Wählerstimmen.
Da kommt es ihnen doch gelegen, auch im unersättlichen Moloch ÖRR zu fischen.
Der MDR gibt Millionen für Satellitenkanäle aus, um täglich eine halbe Stunde 3 Regionalmagazine zu bringen.
„Grundsätzlich dürfen die Rundfunkanstalten nur den von der KEF anerkannten Finanzbedarf verwenden. Über diesen durch die KEF anerkannten Bedarf für den Zeitraum 2013 bis 2016 hinausgehende Mehrerträge aus der Umstellung der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag in Höhe von 1.115,3 Mio. Euro wurden daher der sogenannten Beitragsrücklage I zugeführt. Diese Beitragsrücklage I kann jetzt im Zeitraum 2017 bis 2020 verwendet werden.
Auch in der anschließenden Beitragsperiode 2017 bis 2020 stellte die KEF in ihrem 20. Bericht einen finanziellen Überschuss bei der ARD von 378 Mio. Euro fest und empfahl eine neuerliche Beitragssenkung auf 17,20 Euro. Die Landesregierungen und -parlamente folgten dieser Empfehlung nicht und so wird der Differenzbetrag in den Jahren 2017 bis 2020 einer Beitragsrücklage II zugeführt.“ (ARD)
Laßt das Volk entscheiden, aber noch vor 2024! Wenn Sparsamkeit für Linke eine große Herausforderung ist, dann hätte doch Herr G. schon mal bei den Kommunalfinanzen in HAL mit seinen Partei-Kumpel’s beginnen können. Übung macht den Meister! Bitte konzeptlos weiter wüsten!
meiner Meinung nach könnten mindestens die hälfte der dritten Programme eingespart werden ganz vorn dabei bitte der mdr, da wäre schon mal reichlich Geld für den Rest übrig und mglw. steht dann eine Beitragssenkung ins haus.