Mehr Unternehmensinsolvenzen in Sachsen-Anhalt im dritten Quartal
Im III. Quartal 2021 wurden von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 101 Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Wie das Statistische Landesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 8,6 % mehr als im III. Quartal 2020. Für die Monate Januar bis September 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen allerdings um 26,4 % zurück. Damit waren die Unternehmensinsolvenzen bis September 2021 insgesamt rückläufig.
Die meisten Insolvenzanträge für Unternehmen wurden im III. Quartal aus dem Wirtschaftsbereich Baugewerbe (20) gestellt. Die Anzahl der gestellten Anträge aus dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen war mit 16 mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahresquartal. Aus dem Verarbeitenden Gewerbe wurden zwar nur 10 Anträge gemeldet, aber die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war mit 209 vergleichsweise hoch. Insgesamt betrug die Anzahl der von Unternehmensinsolvenzen betroffenen Beschäftigten 553. Von den gestellten Anträgen auf Eröffnung einer Insolvenzverfahren für Unternehmen wurden 65 eröffnet und 36 mangels Masse abgewiesen. Die Gesamthöhe der voraussichtlichen Forderungen wurde im III. Quartal auf insgesamt 36,0 Mill. EUR veranschlagt.
Wie bei den Unternehmensinsolvenzen stiegen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern im III. Quartal 2021 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 88,0 % auf 991 an. Maßgeblich trugen dazu die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Anstieg von 93,6 % bei. Allerdings fiel der Anstieg für die Monate Januar bis September 2021 mit 29,4 % bei den Verbraucherinsolvenzen deutlich geringer aus. Von ehemals selbstständig Tätigen wurden im III. Quartal 2021 insgesamt 199 Insolvenzanträge gestellt. Die übrigen 10 Anträge betrafen natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und Gesamtgutverfahren. Insgesamt beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner für das III. Quartal auf rund 62,7 Mill. EUR.
Was tut die Regierung dagegen? Reden, das hilft nicht
Wieso soll die Regierung was gegen Insolvenzen von Privatunternehmen tun? Schonmal was von „unternehmerischem Risiko“ gehört? Wir leben in einer Marktwirtschaft, nicht im real existierenden Sozialismus.
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs.1 GG)
„Das Land Sachsen-Anhalt ist ein demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat.“ (Art.2 Abs.1 Verf.LSA)
„Allen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen, ist dauernde Aufgabe des Landes und der Kommunen.“ (Art. 39 Abs.1 Verf.LSA)
„„Allen die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen, ist dauernde Aufgabe des Landes und der Kommunen.“ (Art. 39 Abs.1 Verf.LSA)“
Das ist ja nun spätestens seit Einführung von Hartz IV vorbei, da ist es rechtlich möglich, „den Ingenieur zum Kloputzen zu schicken“. Tut er das nicht, entzieht man ihm die materielle Lebensgrundlage. Von „frei gewählter“ Arbeit kann also keine Rede mehr sein.
Kloputzen geht immer das ist eine Goldgrube. In Halle werden Beamte gebraucht keine Ingenieure.
„Kloputzen geht immer das ist eine Goldgrube.“
Klar, deshalb wechseln ausgemusterte Politiker und Konzernmanager in der nächsten Karrierestufe umgehend ins Klofach.
Genau , mit Geschäftsaufgabe werden die RRG-Klimaziele am schnellsten erreicht u. wenn alle – Mitarbeiter u. GF – in Zukunft klimaschonend auf jegliche warme Mahlzeiten verzichten , Salate schmecken auch kalt gut , haben wir bald Kommunismus. Auch der alternativlose Lockdown begünstigt die Erreichung der Klimaziele.