Mutmaßlicher Drogendealerin wird am Landgericht Halle der Prozess gemacht

Einer 42-Jährigen Frau wird ab heute am Landgericht in Halle (Saale) der Prozess wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Cannabis in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Geldfälschung und das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen gemacht.
Im Juni 2022 soll in einem Paketverteilzentrum in Schkeuditz ein aus Italien stammendes und an die Wohnanschrift der Angeklagten sowie ihres gesondert verfolgten Ehemannes adressiertes Paket auf dem Förderband beschädigt worden sein. In dem Paket sollen sich 16,37 g CBD-Haschisch und 989 g CBD-Cannabis befunden haben. Die Angeklagte sowie ihr Ehemann sollen das Rauschgift im Internet oder telefonisch bei dem italienischen Absender bestellt und beabsichtigt haben, dieses weiterzuverkaufen.
Im November 2022 seien bei einer Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten sowie ihres Ehemannes in Halle in der Küche 102 g Amphetamin, 127 g Ecstasytabletten, 472 Methamphetamintabletten und 3,8 g Methamphetamin aufgefunden worden. Im Abstellraum hätten sich in einem Regal 0,17 g Amphetamin, 130 Tabletten Oxycodon und eine ungeladene Schreckschusswaffe befunden. Auf einem weiteren Regal habe eine mit vier Patronen geladene Schreckschusswaffe gelegen. Das sichergestellte Rauschgift sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen. Die zugriffsbereit deponierten Waffen hätten der Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte gedient. Bei der Wohnungsdurchsuchung seien im Abstellraum ferner zwei Bündel mit insgesamt 196 gefälschten 50,- Euro-Banknoten aufgefunden worden. Es habe sich dabei um täuschend echt aussehende Totalfälschungen gehandelt. Die Angeklagte und ihr Ehemann hätten die Absicht gehabt, das Falschgeld als vermeintlich echtes Geld in den Zahlungsverkehr zu bringen. Unmittelbar neben dem Falschgeld sei ferner ein totalgefälschter bulgarischer Personalausweis aufgefunden worden. Die Angeklagte und ihr Ehemann sollen sich diesen Ausweis verschafft haben, um ihre Identität im Rechtsverkehr zu verschleiern.
Die Angeklagte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Die Dame hat es doch aus Liebe zu ihrem Mann getan.
Ja, so sind manche Frauen .Die Liebe macht blind und naiv.
Das Gericht sollte Gnade walten lassen.