Nachbarn ins Gesicht geschossen und mit Schlagstock verprügelt: Prozessbeginn am Landgericht in Halle
Ein halbes Jahr nach einer Attacke in einem Mehrfamilienhaus in Halle-Neustadt beginnt am Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der psychisch kranke Mann bestreitet die Vorwürfe. Am 27. Januar ist erster Prozesstag.
Dem 40-Jährigen wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Im vergangenen August soll er an der Wohnungstür seines Nachbarn geklingelt und nachdem dieser die Tür geöffnet hat, unvermittelt mit einem Schreckschussrevolver aus nächster Nähe fünfmal in das Gesicht und gegen den Kopf des Mannes geschossen haben. Danach soll er den Mann noch Reizgas ins Gesicht gesprüht haben und anschließend mit einem Schlagstock auf Kopf und Körper gezielt haben. Den Schlagstock hatte er zuvor aus der Wohnung des Nachbarn geholt.
Mit seiner Attacke habe er den Tod des Nachbarn billigend in Kauf genommen, so das Gericht. Der Mann erlitt neben einer offenen Verletzung an der Stirn mehrere klaffende Quetsch-Risswunden an Kopf, Armen und Beinen erlitten haben.
Wegen einer psychischen Erkrankung könnte der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, so daß Gericht. Neben einer Freiheitsstrafe könnte deshalb auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommen.
So was tut man einfach nicht, ansonsten muss das bestraft werden. Schuldig ist man da immer
Na klar, vermindert schuldlos, ist doch klar
Wie kommt man als psychisch Kranker privat an die benutzten Waffen?
Indem man sie käuflich erwirbt, zum Beispiel in einem Waffengeschäft.
Bei frei verkäuflichen Dingen und fehlendem Tattoo auf der Stirn „Psychisch krank“? Eine wirklich schwierige Frage. 🤦♂️
Seid nicht so streng mit diesem Kranken, der hatte bestimmt ne schwere Kindheit
Die vier Fragezeichen meinst du? Naja, wahrscheinlich hast du recht…
@Flutschi:
Da mich Waffen nie im Leben interessierten, wusste ich es schlicht nicht. Ich hörte mal von einem „Kleinen Waffenschein“ für Schreckschusspistolen, und nahm an das man dafür irgendwo eine Eignung nachweisen müsste. Das BW mich meinte, nehme ich an dieser Stelle nicht an, und wenn doch, ist es eben so.