OB sieht keine rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung von Wahlwerbung

Zu jeder Wahl hängen in Halle überall die bunten Plakate der Parteien und Wählergruppierungen. An so gut wie jedem Laternenmast hängen die Pappschilder. Die Linken wollen nun die Menge begrenzen. Jeder Wahlvorschlag soll maximal 500 Plakate im Stadtgebiet anbringen dürfen. Überregional bedeutende Gebiete sollten ganz ausgenommen werden, damit beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten keine Plakate stören.
Doch Oberbürgermeister Bernd Wiegand sieht aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeiten. Die Verwaltung hätte bereits im Jahr 2007 „eine umfassende Prüfung der Möglichkeiten der Strukturierung und Begrenzung von Wahlwerbung vorgenommen“, so Wiegand. Eine Reglementierung sei „aufgrund der Vielzahl der in der Stadt Halle (Saale) vorhandenen Stell- bzw. Aufhängmöglichkeiten von Wahlplakaten mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet und in der praktischen Umsetzung aufgrund des Aufwandes nicht kontrollierbar“, so Wiegand. Er verweist dabei auch auf zwei Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Die stammen zwar aus den 70ern, doch die Rechtsprechung hat sich seitdem nicht grundlegend geändert. „Unter Beachtung der dort aufgestellten Rechtsgrundsätze ist eine pauschal festgelegte Höchstzahl von 500 Plakaten pro Wahlvorschlagsträger*in in Anbetracht der komplexen rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Gesamtanzahl zur Verfügung stehender Maste/Standorte, Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, Kontingentverteilung, Minderheitenschutz) nicht zulässig“, erläutert der OB.
Was spricht denn gegen eine Selbstverpflichtung der Wahlvorschlagsträger, sollte es einen breiten Konsens für diesen Vorschlag geben?
Einen Konsens auf den Verzicht geltenden Rechts? Wo soll das enden? Der Gesetzgeber muss das regeln – niemand anderes ist dafür berufen.
Nichts. Es gibt aber keinen breiten Konsens für diesen Vorschlag. Nicht nur eine große, inzwischen etablierte Partei funktioniert lediglich auf Grundlage umfangreicher Spenden (gern auch aus dem Ausland) und somit auch ihre Wahlwerbung. Stell dir vor, die müssten mit ihrem Personal oder ganz und gar mit ihrem Programm für sich werben! Da fällt es dir sicher nicht schwer, einzusehen, dass das nichts werden kann.
„Doch Oberbürgermeister Bernd Wiegand sieht aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeiten“. klar, wo soll er denn dann die Plakate seiner „Wählt mich“-partei anbringen ? Es obligt doch jeder Partei selbst, wieviel Geld sie für Nichts ausgibt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Jemand gewälhlt wird, nur weil er so schön von dem Pallschild runterlächelt.
Aber die Stadt hat die Möglichkeit, die standorte zu regulieren. Bei Eisbuden oder Dönerwerbung gehts doch auch. Die inhaltliche Aussage ist doch ähnlich, statt „esst meinen Döner“ „wählt meine Partei“ ! Nur bei einem schlechten Döner muß man sich nicht so lange rumärgern wie mit einer falsch gewählten Partei !
Der Vorschlag der Linken zielt aber nicht auf eine (weitere) Regulierung der „Standorte“ (die sind nämlich schon reguliert), sondern auf zahlenmäßige Beschränkung ab.
wir müssen jetzt aber auch nicht alles und jeden reglementieren und limitieren. Wahlkampfzeiten sind essenziell für unsere parlamentarische Demokratie. Plakate und Wahlwerbung gehören dazu.
Ich habe nicht den Eindruck, dass Landschaftsfotografen deswegen ihrem Hobby oder Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen können.
Btw: nach der letzten OB-Wahl hingen die (durchaus gelungenen) Plakate der Linken am längsten. Vielleicht nehmen also alle Kandidaten ihre Plakate zeitnah wieder ab.
Dann klappt das auch mit den Landschaftsfotografen.
Wichtigere Probleme als die Fotografierbarkeit von „bedeutsamen Gebieten“ haben wir wohl nicht?
Du verstehst die Kritik nicht, Trolli. Es geht nicht darum, die Wichtigkeit von Problemen in eine Rangfolge zu bringen, sondern jedes Problem anzugehen. Nein, nicht jeder Vorschlag muss umgesetzt oder auch nur diskutiert werden. Nein, es ist trotzdem nicht besser, erst gar keinen Vorschlag zu machen.
Ich finde, hier wird ein Problem erzeugt, was eigentlich keins ist –oder höchstens eins, was man haben kann, wenn man sonst keine hat. Wahlkampf ist ja nun nicht jeden Tag.
Du hast ein Recht auf deine Ansicht. Aber hinsichtlich Bekämpfung von Ursachen: Das Problem, das ja nun nicht jeden Tag besteht, wird während spätestens des Wahlkampfs akut und ist es leider auch noch lange Zeit danach und wird mit jedem Regentag größer. Das mag dich nicht stören, allerdings lebst du nicht allein auf der Welt. Vielleicht erkennst du ein paar Parallelen zu deinen eigenen Ausführungen beim Thema Wegscheiderstraße. Vielleicht aber auch nicht.
Darüber zu diskutieren ist hinterher jedenfalls weniger sinnvoll, wenn auch nach dem Wahlkampf immer vor dem Wahlkampf ist. Allein nächstes Jahr sind Landtags- und Bundestagswahlen. Eine eventuelle gesetzliche Regelung wird nur sehr selten in wenigen Tagen oder Stunden umgesetzt.
An dieser Diskussion teilzunehmen steht dir frei. Du möchtest erkennbar über dieses Thema reden. So unwichtig kann es (dir) dann also nicht sein. Übrigens ist es auch nicht das einzige Thema, zu dem du dich äußerst. Vielleicht kommt es dir ja mal in den Sinn, dass es auch in der Lokalpolitik zur gleichen Zeit mehrere Themen geben kann, über die gesprochen wird, ohne dabei wichtige oder wichtigere Themen aus den Augen zu verlieren.
Die Linke mit Herrn Lange sollten mal ihre Plakate von der letzten Bürgermeisterwahl entfernen… Der Herr Lange hängt in Halle Neustadt noch überall rum 🙂
Man sollte sogenannte „Wahlplätze“ in der Stadt schaffen. Die Flut der meistens sinnlosen Wahlwerbung und der verursachte Müll, welcher häufig schwer zu entsorgen ist, da es keine reinen Stoffe sind, schadet mehr als sie nützen. Eine sinnvolle Eindämmung wäre durchaus sinnvoll, wenn es alle Wahlwerber gleich trifft.
Der OB hat aber recht, dass so eine Eindämmung nicht umsetzbar ist, ausschließlich auf kommunaler Ebene.
Selbstverpflichtung ist völlig sinnlos, wenn dann Randgruppen in den Mittelpunkt treten, welche von Selbstverpflichtung nichts halten.
So gesehen, der richtige Hinweis, aber nicht umsetzbar.