OB Wiegand will Stadtteil-Parlamente und Bezirks-Bürgermeister
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In Halle könnte es ab 2019 Ortschaftsräte geben. Anlass ist die geplante Änderung der Kommunalverfassung für Sachsen-Anhalt, die derartige Stadtteil-Parlamente erlauben würde. Aus ihrer Runde würden die Mitglieder dann ihren Vorsteher wählen, einen Bezirksbürgermeister.
„Ich habe da eine klare Haltung dazu“, sagte Wiegand am Dienstag in der Beigeordnetenkonferenz. Die Demokratie und die Bürgerrechte könnten so gestärkt werden. Deshalb begrüße er die Pläne zur Änderung, die der Landtag in einer Arbeitsgruppe derzeit ausarbeitet.
Zwar gibt es noch keine konkreten Beschlüsse. Doch Wiegand orientiert sich an Nordrhein-Westfalen, wo es sogar eine Pflicht gibt. Kreisfreie Städte müssen dort drei bis zehn Stadtteil-Parlamente einrichten. Jedes davon hat 11 bis 19 Mitglieder. „Es muss immer eine ungerade Zahl sein“, so Wiegand. Er will bereits die Voraussetzungen schaffen, dass zur Kommunalwahl 2019 in Halle auch die Stadtteil-Parlamente eingerichtet werden können. Wiegand macht aber auch klar, dass die Einführung zusätzlichen Aufwand bedeutet. Auch Planungsprozesse würden in die Länge gezogen. Jeden Stadtteil-Parlament soll einer der vier Beigeordneten zugeordnet werden.
Die Forderung nach Ortschaftsräten für Halle ist nicht neu. Doch bisher konnten diese hier rechtlich nicht gebildet werden.
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