Paragraphenreiterei ums Jugendparlament

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  1. Buergah sagt:

    Ist der KJR nicht beratenes Mitglied im JHA und hätte demzufolge auch Rederecht. Allerdings sollte gemäß SGB VIII doch auch „die Jugend“ befragt werden, ob sie auch wollen. Ist das SGB nicht höherwertiges Recht zur Geschäftsordnung des SR?! Gibt’s denn keinen der nach Inhalt fragt und nicht nur nach angeblicher Form? Was nützt ein Beschluß der offiziellen Politik, wenn die Jugend gar nicht will? Frei nach dem Motto: Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin.