Paragraphenreiterei ums Jugendparlament
Die Stadt Halle soll nun doch einen Jugendstadtrat bekommen. Doch die Debatte darum im Stadtrat war an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Im Kern ging es um ein Rederecht.
Im Jugendhilfeausschuss, Finanzausschuss und im Hauptausschuss wird zunächst weiter beraten. Durch den Verweis war es aber nicht möglich, dass sich der Stadtschülerrat und der Kinder- und Jugendrat äußern, erklärt das Rechtsamt. Einstimmig hätte der Stadtrat jedoch das Rederecht einräumen können. Weil Vertreter der AfD gegen das Rederecht stimmten, verfehlte dieses Vorhaben sein Ziel. Hendrik Lange (Linke) appellierte an Oberbürgermeister Bernd Wiegand, seine Verweisung zurückzustellen und zunächst die Jugendvertreter zu Wort kommen zu lassen.
Thomas Schied (Linke) erklärte, bei Zweifeln an der Auslegung der Geschäftsordnung entscheide der Vorsitzende der Stadtrats oder die einfache Mehrheit des Stadtrats. „Wir sind Zeuge eines Trauerspiels“, meinte Inés Brock (Grüne). Die Geschäftsordnung sei offenbar wichtiger als der gesunde Menschenverstand, beklagte sie. OB-Referent Oliver Paulsen sagte, man habe Stadtschülerrat und Kinder- und Jugendrat mehrfach gebeten, sich zu dem Entwurf zu äußern. Da habe es keine Rückmeldungen gegeben. Adreas Scholtyssek (CDU) beklagte die Paragraphenreiterei. „Wenn wir den Jugendlichen nicht die Möglichkeit geben, mit uns zu reden, werden sie es irgendwann nicht mehr tun“, sagte Sven Thomas (Hauptsache Halle). Seine Fraktion will, dass das Jugendparlament ein Anhörungsrecht zu allen Punkten der Stadtratssitzung bekommt.
Alle Kinder bis 22 Jahren sind wahlberechtigt, die 15 Mitglieder zu bestimmt. Im 3. Quartal kommenden Jahres soll das Jugendparlament an den Start gehen. Das Konzept dafür hat die Stadt mit Stadtschülerrat sowie dem Kinder- und Jugendrat erarbeitet wurde. Das Jugendparlament soll Empfehlungen an den Stadtrat geben. Vor einem Jahr gab es bereits einen Versuch, ein Jugendpalarment einzurichten. Die Stadt hatte das Konzept aber noch einmal anpassen müssen. Anlass sind die Bestimmungen im Kommunalverfassungsgesetz.
Ist der KJR nicht beratenes Mitglied im JHA und hätte demzufolge auch Rederecht. Allerdings sollte gemäß SGB VIII doch auch „die Jugend“ befragt werden, ob sie auch wollen. Ist das SGB nicht höherwertiges Recht zur Geschäftsordnung des SR?! Gibt’s denn keinen der nach Inhalt fragt und nicht nur nach angeblicher Form? Was nützt ein Beschluß der offiziellen Politik, wenn die Jugend gar nicht will? Frei nach dem Motto: Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin.