Schlosserstraße: Vermieter zieht leer und saniert
Der Eigentümer des Wohnblocks in der Schlosserstraße in Halle hat damit begonnen, das Gebäude leer zu ziehen. Das hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand erklärt.
Demnach leben in den gesamten Komplex nur noch zwei Roma-Familien. Diese Wohnungen habe man am Dienstag besichtigt, sie seien in einem guten Zustand.
Der Eigentümer habe zudem mit der Sanierung begonnen, so Wiegand. Er habe erklärt, nicht wieder an rumänische Staatsbürger vermieten zu wollen. Mit den Roma-Bewohnern hatte es immer wieder Probleme wegen Lärm, Müller und Sachbeschädigungen gegeben. Zudem gab es mehrfach Polizeieinsätze.
Und aus welchem Viertel dürfen wir uns jetzt auf neue Nachrichten freuen?
Ich tippe mal Südpark oder Silberhöhe.
Gute Frage. Vielleicht dieser eine unsanierte Block in der Erich-Kästner-Straße?!
Der August-Bebel-Platz ist doch an die Stelle der Schlosser Straße gerückt.
Genau! Wo sind die Familie denn eigentlich hin? Nach Rumänien wo sie hingehören da sie ja keinen Anspruch auf Asyl haben bestimmt nicht!?
Rumänen als EU-Bürger brauchen auch keinen Anspruch auf Asyl
Ja, EU-Bürger müssen aber nach 3 Monaten aber wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, wenn sie in Deutschland bleiben möchten…
Nein, das müssen sie nicht.
Leistungen nach SGB sind nach 3 Monaten nur noch eingeschränkt zu bekommen!
Nein, das sind sie nicht.
Ich weiß nicht, woher du deine Informationen nimmst, aber sie sind falsch. Schon „Leistungen nach SGB“ ist mindestens unvollständig. Ein Bleibe- oder Aufenthaltsrecht wird aber in keinem der zwölf(!) – ab 2022 sogar 13(!) – Sozialgesetzbücher geregelt.
Da geht es um Ansprüche aus dem SGB!
>>Demnach leben in den gesamten Komplex nur noch zwei Roma-Familien.
Zwei Familien nur?
Wo sind die anderen so plötzlich alle hin?
So ein Leerzug geht ja nicht von heute auf morgen.
Es reicht um die Ecke oder nach Berlin !
Es gibt Informationen, dass ein Teil in die Südstadt gezogen ist. Ansonsten, es ist ein fahrendes Volk und dieses fühlt sich in ganz Europa wohl, wo Leistungen abzuholen sind.
Man sollte erwähnen, auch wenn es Rumänen, Bulgaren oder Bürger aus anderen EU Ländern sind, es ist eben die bestimmte Volksgruppe.
Rumänen könnten auch aus Siebenbürgen mit deutscher Abstammung kommen oder sie sind ukrainischer oder moldawischer Herkunft.
Dafür sind die jetzt am Bahnhofsviertelgenau, gesagt Rafferenerie str… Dort sind 2 Häuser voll, und glaubt mir, hier ist jeden Tag Party,es fängt früh mit saufen und lauter Musik an, es endet Nachts mit lauter Musik, Schlägereien und rumgeschreie, kurz gesagt, nicht auszuhalten!
Bilder, oder es ist nicht passiert!
Bin heut dort lang gefahren, ich weiß ja nicht aus wievielen Menschen eine Familie besteht aber dort sind noch sehr viele. Sie standen alle draußen.
Durch Zufall fährst du also eine Sackgasse entlang, um dann etwas zu behaupten?
Da braucht man nicht in die Sckgasse fahren, die Ecke Rossbachstraße reicht völlig aus. Ich muss täglich daran vorbei. Ein Bild hätte ich auch. Wie kann ich es hier einstellen?
Eseppelt, ich fahr jeden Tag dort lang sonst würde ich mich hier nicht mit einschalten.
So viel wie ich weiß sind die Leute zum Schülershof runter
EU-Ausländer haben ohne vorher erworbene Ansprüche kein Anrecht auf Sozialleistungen….sagt das Gesetz
Auch das ist falsch.
Du hast außerdem von bleiben bzw. bleiben dürfen erzählt. Das Aufenthaltsrecht ist aber völlig unabhängig von etwaigen Ansprüchen auf Sozialleistung und es ist auch nicht auf 3 Monate beschränkt. Mach dich doch bitte erst kundig, bevor du tagelang Unsinn behauptest!
EU – Ausländer haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen ohne Arbeitstätigkeit! Es gibt eine 3 monatige Übergangsfrist für zB. Arbeitssuche
Du solltest dich kundig machen, einfach zu erkunden!
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sozialleistungen-fuer-eu-auslaender-346428
So, jetzt bist du dran….
Aber gern:
Du hast behauptet, EU-Bürger müssten nach 3 Monaten „wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, wenn sie in Deutschland bleiben möchten…“. Das bleibt falsch.
Du hast weiterhin behauptet, „Leistungen nach SGB“ würden nach 3 Monaten nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen und nun, dass EU-Ausländer gar keine Ansprüche haben, ohne einer „Arbeitstätigkeit“ nachzugehen. Nicht nur, dass sich das alles widerspricht, es ist nach wie vor falsch.
Du hast zumindest impliziert, dass Aufenthalt und Ausreisepflicht an den Empfang von Sozialleistungen gekoppelt sind oder damit in Zusammenhang stehen. Das ist wohl auf deine Unkenntnis zum Aufenthalts- und Sozialrecht zurückzuführen, bleibt aber in jedem Fall falsch.
Dazu:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG),
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU),
Sozialgesetzbuch I
Sozialgesetzbuch II – hier insbesondere §7
Sozialgesetzbuch XII – hier insbesondere §23
Die von dir verlinkte Pressemitteilung der Bundesregierung bezieht sich auf das „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ vom 22.12.2016. Die damit getroffenen (Neu-)Regelungen sind schon seit knapp drei Jahren in Kraft und in den entsprechenden SGB II und SGB XII (siehe oben) enthalten.
Allerdings werden dort nach wie vor keine Regelungen zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise getroffen und auch keine Einschränkung der Sozialleistungen nach 3 Monaten oder gar, dass sie ohne „Arbeitstätigkeit“ überhaupt keinen Anspruch auf Sozialleistungen hätten.
Ich würde gern wieder an dich übergeben, vermute aber angesichts deiner bisherigen Leistungen, dass da nicht viel kommen wird…
„EU-Ausländer, die nicht bereits in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten fünf Jahren keine Sozialleistungen zu. Künftig werden für das Kindergeld die Daten zwischen Ausländerbehörde und Familienkasse abgeglichen. Der Bundesrat hat der Neuregelung zugestimmt“
Was ist denn daran so missverständlich?
Schaffst du mit eigenen Worten, deine Sichtweise darzulegen? Der größte Teil deiner Aussagen, sind Wiederholungen…
„Das Problem mit der Gesetzeslücke
Der Hintergrund: Seit Anfang 2014 gilt die volle EU-Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit. Das heißt, auch Rumänen können in Deutschland arbeiten. Um zu verhindern, dass sie nur wegen der Sozialleistungen kommen, hat der Bund Ende 2016 beschlossen, Arbeitslose von allen Sozialleistungen auszuschließen. Doch es gibt eine Gesetzeslücke: Wer eine geringfügige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit mit geringem Gewinn nachweisen kann, hat Zugang zu allen Sozialleistungen und Kindergeld. So kann durch wenige Stunden Arbeit eines einzigen Familienmitgliedes, eine Großfamilie über Tausend Euro Sozialleistungen erhalten.“
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/sozialbetrug-system-rumaenen-eu-zuwanderung-100.html
http://www.eu-info.de/europa-punkt/politikbereiche/sozialhile/
In dem Link stehen 3 Monate als Übergangsfrist festgeschrieben …
Sozialtourismus soll so unterbunden werden. Das kannst noch 3mal negieren und abstreiten, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Also, nach Deutschland kommen und Sozialhilfe abkassieren funktioniert nicht. Die Praxis mag anders aussehen, die Gesetzeslage ist klar
Ein Link (erst recht ein solcher zu einer privaten Webseite) schreibt gar nichts fest und hat auch keine Gesetzeskraft. Das ist wie mit deinen Vorstellungen von der Wirklichkeit. Die mögen dir völlig plausibel erscheinen, können von der Wirklichkeit aber erheblich abweichen, wie du immer wieder gezeigt bekommst.
Die Frist von drei Monaten gilt für den Aufenthalt an sich. In dieser Zeit ist keinerlei Nachweis über Zweck und Ziel des Aufenthalts nachzuweisen. Erst danach kann(!) ein solcher Nachweis gefordert werden. Mit der Beantragung und/oder dem Bezug von Sozialleistungen hat das überhaupt nichts zu tun, ist demnach auch keine „Übergangsfrist“. Offenbar scheitert es schon am Verständnis der deutschen Sprache.
Es ist auch aus diesem Link nicht ersichtlich und schon gar nicht „festgeschrieben“, dass irgendein derzeitiger oder ehemaliger Bewohner der Schlosserstraße ausreisen muss, weil er Sozialleistungen bezieht (nicht „auf eigenen Beinen stehen“ kann). Das war aber deine Behauptung. Die ist auch nach vielfacher Wiederholung immer noch falsch.
Auch der Zusammenhang zwischen Aufenthalt und Bezug von Sozialleistungen ist nicht gegeben. Trotz Wiederholung und Verweisen auf die (eindeutige) Gesetzeslage wirst oder willst du das nicht verstehen und akzeptieren. Das ist aber allein dein Problem und mit dem musst allein du fertig werden.
Schade, du erkennst das Offensichtliche nicht, aber egal. Du bist leider auf dem Holzweg und möchtest das auch so. Das eine ist die Realität und das andere, deine eigene Welt.
Schönes Wochenende
In der Schlosserstraße sind Sie weg und in unserem kleinen Ort Bahrendorf sind sie angekommen. Und nun haben wir das Problem. Vielen Dank an die ganzen raffgieriegen Vermieter. Solange wie die sich eine goldene Nase damit verdienen können wird das Problem in Deutschland nur von Ort zu Ort verschoben.