Plakate für das Volksbegehren sind zulässig

Nur noch wenige Tage können für das Volksbegehren für mehr Lehrer Unterschriften gesammelt werden. In der letzten Sammelphase sind im Stadtgebiet von Halle auch Plakate aufgehängt worden, die auf das Bündnis „Den Mangel beenden – unseren Kindern Zukunft geben“ aufmerksam machen.
Doch sind Plakate für solche Zwecke überhaupt zulässig? Immerhin hat die Stadt für diese Zwecke die kostenpflichtigen Plakatkästen installieren lassen.
Tobias Teschner, Leiter des Fachbereiches Sicherheit, verweist auf Paragraf 5 der Sondernutzungssatzung. Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sei in der Stadt im Zeitraum von 6 Wochen vor sowie 2 Wochen nach dem vorgenannten Ereignis erlaubnisfrei.
Toll. Wenn wenigstens auf den Plakaten Lehrer abgebildet wären, könnte man sie ausschneiden und dann in die Schulen schicken.
Mit Unteschriften werden auch keine neuen Lehrer gebacken. Alternativ könnten sich die Protestler als Lehreranwärter bewerben.
Nein, backen wollen wir auch keine, aber die Grundlagen schaffen, dass der Lehrermangel beendet wird, und der Lehrerbedarf eben nicht von der Großzügigkeit des Finanzministers abhängt. Hier geht es, auch nicht nur um Protestler hier geht es um die Frage können demokratische Prozesse wie ein Volksbegehren vollzogen werden oder nicht. Ist die Bevölkerung breit politische Verantwortung zu übernehmen oder nicht?
Planwirtschaft haben wir nicht mehr, aber so viele Statistiken wie noch nie. Wir wissen wie viele Kinder jedes Jahr geboren werden, wie viele Lehrer in Rente gehen, wie viele durchschnittlich krank sind, aber wenn es dann soweit ist, kommt es plötzlich wie ein Tsunami. Und das nicht nur bei Lehrern, das trifft ja auch für Polizei, richter und Staatsanwälte zu. da fragt man sich wofür eigentlich die zuständigen Minister ihr Geld kriegen.