Prozess am Landgericht wegen versuchten Totschlags: Frau fühlte sich von telefonierender Passantin gestört und wollte sie „abstechen“
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute ein Sicherungsverfahren gegen eine Frau wegen versuchten Totschlags. Vier Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Die im März 1980 geborene Beschuldigte leidet unter einer psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihr ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Sie soll sich an einem Tag im Mai 2023, an dem sie aggressiv und gereizt gewesen sei, entschlossen haben, eine Passantin, die auf einer Straße in Halle telefonierend an ihr vorbeigelaufen sei, wodurch sich die Beschuldigte gestört gefühlt habe, mit einem mitgeführten Butterflymesser anzugreifen und zu töten. Beim Versuch der Passantin, vor der Beschuldigten zu fliehen, habe die Beschuldigte Stichbewegungen in Richtung der Passantin ausgeführt. Dabei habe sie dieser mindestens einmal wuchtig in den Rücken gestochen. Erst nachdem mehrere Anwohner die Beschuldigte aufgefordert hätten, ihren Angriff zu beenden, habe die Beschuldigte von der Passantin abgelassen. Die Passantin musste anschließend in einem Krankenhaus notversorgt werden.
Zwischenzeitlich ist die Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.
Statt einer Strafe droht der Beschuldigten die (unbefristete) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Anmerkung:
Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
Aber wieso konnte die Frau ein Butterflymesser mit sich führen. War nicht bekannt, dass sie krank ist? Gute Besserung an das Opfer, nicht nur Narben bleiben zurück.
Wahrscheinlich hatte sie das Messer dabei, weil du es versäumt hast, alle Messerhändler zu informieren, dass sie keins kaufen darf. Du darfst dich jetzt schämen
Das Butter Flymesser brauch die um sich Butter auf die Bemme zu schmieren!
Emmi Ente quakt wieder.