Prozess nach Mord in Plattenbauwohnung in Halle-Neustadt – Komplizen bekamen Geld und eine Schachtel Zigaretten
Rund ein halbes Jahr nach dem Messer-Mord in einer Plattenbau-Wohnung in der Muldestraße in Halle-Neustadt beginnt am 25. März der Prozess gegen den Ehemann Holm G. sowie seine mutmaßlichen Komplizen Stefan H. und Bianca D. Zunächst sind 7 Prozesstage angesetzt.
Der Angeklagte G. und die Angeklagte D. sollen bereits ca. ein Jahr vor der Tat eine Beziehung begonnen haben. Spätestens im September 2021 sollen sie laut Gericht den Plan gefasst haben, die Ehefrau des Angeklagten G. in der ehelichen Wohnung zu töten, um fortan gemeinsam zu leben. Dem Angeklagten G. soll es darum gegangen sein, einen aufwendigen Scheidungsprozess zu vermeiden. Dies soll die Angeklagte D. auch gewusst haben.
Die Angeklagte D. soll zur Realisierung des Tatplans, wie zuvor mit dem Angeklagten G. abgesprochen, den Angeklagten H. als Mittäter angeworben haben. Für die Ausführung der Tat sollen diesem eine Schachtel Zigaretten und Schmuck sowie das Mobiltelefon der Geschädigten im Gesamtwert von ca. 2.000 EUR in Aussicht gestellt worden sein.
Am 24.09.2021 soll der Angeklagte G. der Angeklagten D. den Wohnungsschlüssel übergeben haben, damit diese ungehindert und ohne Geräusche zu verursachen in die Wohnung gelangen kann. Anschließend soll er zu einem Lebensmittelgeschäft gefahren sein, um sich ein Alibi zu verschaffen. Mit dem Wohnungsschlüssel sollen sich die Angeklagte D. und der Angeklagte H. sodann gegen 19:00 Uhr Zugang zur Wohnung verschafft haben. Die Ehefrau des Angeklagten G. soll die Angeklagten D. und H. erst bemerkt haben, als diese sich bereits im Wohnzimmer befunden haben sollen. Dort soll der Angeklagte H. der Geschädigten mit der linken Hand den Mund zugehalten und mit einem Messer mehrfach wuchtig – mindestens 31 Mal – auf Hals- und Brustbereich eingestochen haben. Die Geschädigte soll aufgrund einer akuten Verblutung verstorben sein. Unmittelbar nach der Tat soll die Angeklagte D. aus dem Wohnzimmer das Mobiltelefon der Geschädigten und aus dem Schlafzimmer eine Schmuckkassette der Geschädigten genommen und diese wie vereinbart übergeben haben.
Der Angeklagte G. hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Angeklagten D. und H. haben die Tat übereinstimmend eingeräumt. Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Mit Sicherungsverwahrung natürlich
Sowas kaltblütiges muss einfach ins tiefste Loch gesperrt werden. Für „Appel und n‘ Ei“ musste diese Frau sterben. Pfui Deibel 😠
Alter, wie dumm manche Leute sind! 🤦♀️ Haben keinerlei Gedankenhorizont über das Hier und Jetzt hinaus.
Für solche Täter wäre die Todesstrafe noch zu milde
Ich sag euch: Rauchen tötet!
Wuchtig!
Die Strafmaße für Mord in Deutschland sind viel zu harmlos.
wenn mal über alle Kapitalverbrechen so ausführlich berichtet werden würde …
Wird. Gibt nur nicht so viele wie du gern hättest.
nicht lügen .. davon wird die nase lang
Nicht gelogen.