Radfahrer-Lobby trifft sich in Halle zur Landesdeligiertenversammlung – Halle hat in den letzten zehn Jahren 40km Radwege saniert oder neu gebaut
Am Samstag hat sich Sachsen-Anhalts Radfahrerlobby getroffen. Im Stadthaus in Halle fand die Landesdeligiertenversammlung des ADFC Sachsen-Anhalt e.V. statt.
Bei seinem Grußwort betonte Bürgermeister Egbert Geier, dass er sein Leben lang im Metier des Fahrradfahrens drin sei und er die Anliegen des Vereins unterstütze. „An dieser Stelle ein Dankeschön für das Engagement speziell in Halle für die kritische Begleitung der Stadt und des Stadtrates.“, so Geier.
Halle habe das Glück im Straßenbahnprogramm des Bundes zu sein und daher im Rahmen des Stadtbahnprogramms auch die Fahrradfahrer im Blick zu haben.
Doch auch hier kamen Probleme aus unerwarteter Richtung: Die Finanzbehörde meldete sich zu Wort. Bei Begleitanlagen zur eigentlichen Straßenbahnsanierung, insbesondere der Radwege und Fußwege gab es ein Umsatzsteuerthema. Ein Wertausgleich müsse stattfinden, von einer alten Anlage zu einer topsanierten Anlage. Es ging hier um acht Millionen Umsatzsteuer.
Auch im städtischen Amtsblatt wird das Thema Radfahren immer wieder aufgegriffen. Man könne natürlich immer mehr Geld in die Hand nehmen und immer weiter die Infrastruktur ausbauen. Die Stadt habe in den letzten zehn Jahren rund 40 Kilometer Radwege neu errichtet und saniert. Damit steht die Kommune jedoch vor einer finanziellen Herausforderung: Bei der Instandhaltung helfe das Land nicht, denn hier werden einige Kosten nicht anerkannt. Auch wenn Fördermittelanträge für Investitionen beantragt würden, gebe es viele Diskussionen mit dem Land: „Ihr wollt goldene Fahrradständer, wir wollen, dass diese aus Blech sind.“
„Der Radschnellweg zwischen Halle und Leipzig ist ein sehr interessantes und spannendes Projekt.“, so Geier. Nicht nur hier hoffe er weiter auf Unterstützung und Begleitung durch den ADFC mit seiner Lobbyarbeit.
Geier beantwortete im Anschluss noch Fragen der Mitglieder des ADFC. Eine Frage betraf die Mittel aus dem Fluthilfefonds von 2013: Viele Maßnahmen seien immer noch nicht umgesetzt worden. Warum dauere die Umsetzung so lange?
Geier antwortete mit dem Beispiel des Saaleradweges. Dieser sei eine konzertierte Aktion mit dem Saalekreis und gleichzeitig bestes Beispiel für Bürokratie. Bei der durch die Stadt Halle im Rahmen des Fluthilfefonds angemeldeten Summe von rund 260 Millionen Euro war zum einen lange nicht klar, was von der Summe wirklich genehmigt wird. Zum anderen konnte eine konkrete Diskussion erst starten nachdem bestimmte Unterlagen eingereicht waren. Hinzu kommt, dass viele vom Hochwasser betroffene Städte diese Fördermittel gleichzeitig beantragt hätten. Die Investitionsbank sei „mit Anträgen geflutet“ worden und so gab es schlicht einen Bearbeitungsstau.
Weiter stand immer die Frage im Raum: Wie darf die alte, durch das Hochwasser geschädigte, Substanz saniert werden? Darf es eine nutzungsverbesserte Sanierung geben, die zum Beispiel im Falle eines erneuten Hochwassers nicht mehr solchen Schaden nimmt oder ersetzt man das Alte eins zu eins.
Eine weitere Frage betraf den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Halle (Saale). Ob dieser weisungsgebunden und somit doch sehr eingeschränkt sei?
Der Radverkehrsbeauftragte sei direkt beim Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt. Vorlagen, die den Radverkehr betreffen, werden vom Radverkehrsbeauftragten überprüft und dieser habe ein Vetorecht. „Ohne das O.K. des Beauftragten geht keine Vorlage weiter.“, so Geier.
„Ohne das O.K. des Beauftragten geht keine Vorlage weiter.“
Achso, jetzt weiss man, wo die Vorlagen verschwinden!
Obwohl die Fassade bereits bröckelt haben die Radler sich dort versammelt, die sind aber mutig. Ich wusste gar nicht dass wir so viel Radwege in der Stadt haben, die bereits saniert wurden Punkt da frage ich mich doch wirklich was das ewige jammern soll
Wenn ein Teil der Radfahrer diese Wege auch nutzen würden, dann wäre schon viel erreicht – aber dann wird es schwierig etwas zum Jammern zu finden.
Selbst auf unzumutbaren und längst nicht mehr benutzungspflichtigen „Radwegen“ wie in der Magdeburger Straße nutzen weit über 90% immer noch den Radweg statt der Fahrbahn.
Das liegt aber auch daran, dass 80% der halleschen Autofahrer keine Ahnung von der StVO zu haben scheinen, und von denen wiederum 70% sich für die geniale Essenz aus aus Verkehrspolizei, Fahrlehrer und Gerichtsvollzieher halten.
Sprich: wenn man die Verkehrsprobleme von Halle lösen will, muss nur gelegentlich eine Zivilstreife auf dem Fahrrad dort und auf anderen erlaubten Straßen regelkonform die Fahrbahn benutzen und jeden rausziehen, der über die Sperrfläche fährt oder hupt oder zu eng überholt.
Tja, so ist das mit den deutschen Blechidioten. Wenn man sich auf die Strasse begibt, ob als Fußgänger, als Radfahrer oder Autofahrer, hilft es immer ungemein, sich zu Bewußtsein zu rufen, dass man es mit mindestens 50% Verhaltensgestörten zu tun hat.
Da hilft, um mit Klaus Theo Gärtner zu sprechen, nur „stoische Gelassenheit“.
„Die Stadt habe in den letzten zehn Jahren rund 40 Kilometer Radwege neu errichtet und saniert.“
Dazu wüsste ich gerne Details. Ich komm zwar nicht in der ganzen Stadt herum, aber 40km klingt reichlich utopisch.
„Ihr wollt goldene Fahrradständer, wir wollen, dass diese aus Blech sind.“
Lief die ganze Veranstaltung auf diesem lächerlichen Niveau?
Mit dem Niveau hat man sich wohl dem Radfahrer Niveau angepasst….. Das ständige mimimimi kann man ja nicht mehr ernst nehmen.
Ist wohl bei solche einer selbstgebastelten Religion so.
Diese Bemerkung wird dem Land gegenüber der Stadt zugeschrieben. Steht unmittelbar davor. Bitte etwas aufmerksamer lesen!
Die Details zu halleschen Radwegen können hier vor Ort selbst erfahren werden. Die Stadt ist 24h täglich geöffnet. Das Straßen und Radwegenetz umfasst mehrere hundert Kilometer. Viel Erfolg!
Ich habe durchaus gelesen, von wem dieser Spruch kam. Ihn in dieser Veranstaltung zu wiederholen ist aber genauso kindisch. Bestenfalls dazu geeignet zu zeigen, auf welchem unsachlichen Niveau die politischen und Verwaltungskräfte agieren.
Ja, klar. 😉
Ja, klar!
Kein Radfahrer will goldene Fahrradständer.
Und Fahrradständer aus Blech haben – außer zum Anlehnen – keine wirkliche Funktion. Man schleppt keine zwei Kilo schweren, 100 Euro teuren Schlösser durch die Kante, um damit sein Rad an einem Blechständer zu „sichern“.
Ich sehe… Hallore und Irrtum sind Autofahrer. Sonst wüssten sie, dass der Saaleradweg nicht durch die Innenstadt führt und somit eher fürs Wochenende geeignet ist. Innerstädtisch fehlt viel
Auf der Hafenbahntrasse ist einiger innerstädtischer Radverkehr.
Jedenfalls mehr als hier:
https://www.meteopool.org/de/webcam-halle-saale-burg-giebichenstein-id909
Die Hafenbahntrasse ist KEIN Radweg.
https://www.saaleradweg.de/etappen/etappe-7/#dm=1
„…Eine Radverkehrsanlage ist vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen…“
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage
https://www.youtube.com/watch?v=FoYjJDuGCIA
Ach so, die Radler fahren dort verbotenerweise.
Nein, sie fahren da erlaubterweise. Dennoch gehôrt dieser Fußweg statistisch nicht zu den neu angelegten Radwegen.
Das habe ich auch nie behauptet.
Schon klar, farbspektrum, du behauptet nie irgendwas.
Radfuchs: bei Farbi kommst du mit Realität, Verstand oder Argumenten nicht weiter. Zu 100% verschwendeter Platz und Zeit.
Nichts einfacher als das, ihr Apologeten. Einfach meine diesbezügliche Äußerung zitieren. Sonst steht ihr eben als Lügner da.
…
Übrigens habe ich mal bei der Stadt nachgeschaut, weil es mir als seltsames Geschwurble erschien, dass es ein Fußweg ist, auf dem man Radeln darf.
Die Stadt stuft die Hafenbahntrasse als Radverkehrsanalge in ihrer Statistik ein.
https://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Verkehr-allgemein/Planung/Radverkehr/Radverkehrskonzeptio-06654/index.aspx#Statistiken
@verkehrterHall
Bei dir auch nicht. Dein Auftreten ist nicht mehr nur ideologiegetrieben, das ist schon krank. Realitätsverlust? Also, wenn ich deinen Nick lese, weiss ich schon bescheid! Immer schön locker bleiben, da kommt’s dicke! Mit Realität hat das auch nur noch am Rande zu tun. Religion passt da schon eher. Fundamentalismus … ja, wir nähern uns der Wahrheit! …
@realitätsverlust: Schade, dass bei all dem Schimpfen kein Platz für Sachkompetenz oder gar Argumente blieb.
Aber vielleicht klappts ja beim nächsten Anlauf, wir haben alle mal einen schlechten Tag.
Für den Begriff „Radweg“ gibt es klare Kriterien. Die Hafenbahntrasse ist einfach ein Parkweg, der für Radverkehr freigegeben ist. Ein Zweirichtungsradweg allein braucht *mindestens* 2m, empfohlen 2,40m Breite. Ohne Fußgänger. Es wäre gar nicht zulässig, das als Radverkehrsanlage zu beschildern.
Und obwohl das auf grob geschätzt die Hälfte der halleschen Radwege zutreffen dürfte, ist dieser Weg auch nicht als Radverkehrsanlage beschildert.
Dass die korrekte rechtliche Lage in Halle wie ein irrer Wahnsinn erscheint, solltest du nicht fehlinterpretieren. Nicht die Gesetze spinnen, sondern der hallesche Verkehrs-Alltag ist verkehrt.
@HalleVerkehrt: Das weiß ich, bin aber der Meinung, dass eklatante Falschbehauptungen nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Ja genau. Das muss man bei dir ja auch ab und an tun!
Richtig, deshalb habe ich ja zum Zitieren aufgefordert.
nagut, ich bekenne mich ja auch schuldig und bin froh, dass seit ca 2017 hier der Anteil der Menschen mit Kenntnis deutlich gestiegen ist, grade zu Verkehrsthemen. Anfangs fühlte es sich eher nach einem Don Quichote- Kampf an.
Die Hafenbahntrasse ist an keiner Stelle als Radweg gekennzeichnet. Es handelt sich im besten Fall um einen gemeinsamen Rad- und Gehweg, der baulichen Anlage und Beschilderung nach aber um einen reinen Gehweg, dessen (Mit)Benutzung durch den Radverkehr geduldet und sogar gewollt ist.
„aber um einen reinen Gehweg, dessen (Mit)Benutzung durch den Radverkehr geduldet und sogar gewollt ist.“
Das hätte ich nun gern rechtlich exakt abgeklärt.
Dann mach mal. Ich freue mich auf deinen ersten echten Erkenntnisgewinn. Gern mit Link(s) dokumentieren! Das ist für dich ja sicher sowieso die Voraussetzung für rechltiche Exaktheit.
Mir reicht es, dass darauf relativ viele Innenstadtradler, gern auch mit Beschimpfung auf dem Weg stehender Fußgänger (selbst erlebt) unterwegs sind.
Hier zur Erinnerung, da dir das Lesen vorangeganger Beiträge zu mühsam ist:
Ich hatte auf diesen Unsinn geantwortet:
Ich:“Auf der Hafenbahntrasse ist einiger innerstädtischer Radverkehr.“
Antwort Radfuchs: „Die Hafenbahntrasse ist KEIN Radweg.“
Die Hafenbahntrasse sit auch kein Radweg. Die rechtlich exakte Abklärung ging ja schneller als gedacht! Und ganz ohne dein Zutun. Leider auch ohne Link. Willst du nicht vielleicht doch nochmal ansetzen? Du kannst das doch?!
Was die Stadt nicht daran hindert, den hoppeligen Gehweg als neugebaute Radverkehrsanlage zu führen.
Die Stadt kann ihn auch als Kuranlage oder Militärgelände führen. Das wäre genauso verbindlich und erheblich.
Es ist Etikettenschwindel. Die Hafenbahntrasse ist lt. rechtlicher Definition keine Radverkehrsanlage.
Natürlich kann man sie benutzen, ist ein bestimmten Fällen auch praktisch, aber da es sich rechtlich um einen Fußweg handelt, entzieht sich die Stadt jeder Verantwortung gegenüber Radfahrern für den baulichen Zustand und bspw. die schlecht ausgeführten Straßenquerungen.
Die Stadt etikettiert die Hafenbahntrasse auch nicht rechtlich verbindlich. Wie oft soll das jetzt noch wiederholt werden?
Gibt es überhaupt eine rechtliche Definition einer Radverkehrsanlage? Wenn ja, teile sie doch bitte mit. Vielleicht gibt es auch da wieder nur Verständnisprobleme.
Aber die Stadt erfasst die Hafenbahntrasse in ihrer „Erfolgsstatistik“ der Radverkehrsanlagen (siehe Link von „farbspektrum“).
Rechtliche Grundlage: Paragraf 2 Abs. 4 Satz 2 StVO, weiter ausführend VwV-StVO dazu, dort unter Randziffer 13 Verweis auf ERA
Dort wird die Benutzungspflicht von Radwegen geregelt, nicht die Definition von „Radverkehrsanlage“. Eine städtische „Erfolgsstatistik“ entfaltet keinerlei Rechtskraft. Allein die Verweis auf die ERA müsste dir das klar machen.
Selbstverständlich bilden die StVO und die daran anschließenden Texte die Begriffsdefinition für Radverkehrsanlagen.
Dann bitte die – rechtlich verbindliche – Definition hier ergänzen:
„Eine Radverkehrsanlage ist …“
Gern unter genauer Angabe dereinzelnen Normen. Die beriets genannte aus der StVO war ja schonmal falsch.
Zusätzlich dann vielleicht noch, ob eine rein informative „Statistik“ ebenfalls rechtliche Relevanz hat und ob sie eine wie auch immer geartete Bindungswirkung entfaltet.
Danke!
Die Hafenbahntrasse ist nach meinem Kenntnisstand als Parkanlage deklariert.
In allen Parkanlagen gilt sinngemäß die Beschilderung „Fußgängerzone, Radfahrer frei“.
Wie bist du zu diesem Kenntnisstand gelangt? Eine Fußgängerzone ist wieder etwas (ganz) anderes.
Halten wir also fest: In Bezug auf die Nutzung gibt es rechtlich gesehen diesen Weg gar nicht.
Schade, dass du einfachste Zusammenhänge nicht erkennst. Oder soll das wieder einer deiner vielen Trollversuche sein?
Es ist kein Radweg. Finde dich damit ab. Du kannst(?) dort aber mit dem Rad fahren und darfst das auch. Natürlich unter Beachtung aller geltenden Regeln. Vom Beschimpfen dort anzutreffender Fußgängern solltest du also besser absehen.
Es ist wohl zu heiß heute?
Das habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich behauptet, dass dort geradelt wird.
Das hast ja nicht mal Ahnung, was im Forum vor kurzem geschrieben wurde.
Du wolltest eine „rechtlich exakte Klärung“, dass es sich um einen reinen Gehweg mit geduldeter Radnutzung handelt. Das hast du selbst festgestellt. Danach wolltest du (wolltet „ihr“) festhalten, dass es diesen Weg (die Hafenbahntrasse) „rechtlich gesehen“ gar nicht gibt. Das ist blanker Unsinn.
Ist alles os kürzlich „im Forum“ geschrieben worden. Kannst du nachlesen.
„dass es sich um einen reinen Gehweg mit geduldeter Radnutzung handelt.“
Die rechtlichen Grundlagen deines reinen Phnatasieproduktes kannst du Ahnungsloser gewiss nicht liefern.
Straßengesetz (hier v.a. die rechtliche Definition[!] von „Öffentliche Straße“) und StVO (hier v.a. die Regelungen zur Benutzung)
Hilfweise kannst du dir dazu auch folgende Fragen bentworten:
* Darf (nicht: kann!) die Hafenbahntrasse regulär mit Kraftfahrzeugen befahren werden?
* Gibt es eventuell sogar bauliche Maßnahmen, die ein Befahren mit Pkw/Lkw erschweren (sollen)? Hier ist es hilfreich, schonmal in Halle und wenigstens in der Nähe der Hafebahntrasse gewesen zu sein. Ist schönes Wetter heute…
* Dürfen (nicht: können!) andere Kfz (z.B. Krad, Mofa, E-Bikes bzw. S-Pedelecs) einfach so überall fahren? Wenn nicht, wo nicht?
* Sind reine Radwege besonders gekennzeichnet?
* Wenn ja wie?
* Sind Gehwege, die zur Mitbenutzung für Radfahrer freigegeben sind, besonders gekennzeichnet?
* Wenn ja, wie?
* Ist die Hafenbahntrasse an irgendeiner Stelle (verkehrsrechtlich verbindlich; lies: Verkehrszeichen) gekennzeichnet?
* Wenn ja, wie?
Und schließlich:
*Wenn das Befahren mit Fahrzeugen nicht vorgesehen ist, das Begehen aber nicht explizit verboten ist, um welche Art der öffentlichen Straße handelt es sich dann im Zweifel?
Wenn du bei Recherche und Verständnis wieder Hilfe brauchst, frag ruhig.
Mich brauchst du über die Benutzung der Hafenbahntrasse nicht zu belehren.Ich finde es gut, was aus der alten Bahntrasse gemacht wurde, wenn das Ergebnis auch nicht optimal ist. Ich mache es wie in der DDR. Ich benutze meinen Verstand und radle mit gemächlichen Tempo, weiche Fußgängern aus und die machen mir Platz, bremse auch mal ab. Aber heutzutage braucht man für alles Rechtssicherheit, vor allem wegen der Sport-Raser und der Tourenstrampler.
Als ob Radfahren das wichtigste in Leben ist, es ist einfach eine Art sich fortzubewegen, nun nehmt euch Buch so wichtig, ebenso könnten sich auch die Rollschuhläufer sonst zu Wort melden oder die Schlittschuhläufer
Dass sie es ist nicht tun, liegt wohl daran, dass es sehr viel mehr Radfahrer als Rollschuh- und Schlittschuhläufer gibt und nicht zuletzt deshalb das Interesse an Radwegen auch sehr viel höher als an Rollschuh- und Schlittschuhbahnen ist.
Das mit dem Buch ist aber ein guter Hinweis. Bitte befolge ihn selbst auch!
Schreib das doch bitte gerne auch bei diversen Autothemen.