Raub, Diebstahl, Körperverletzung: Prozessbeginn gegen 25-Jährigen

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Keine Antworten

  1. word sagt:

    2 Jahre und er ist wieder draußen..so wird es kommen

    • Fuchs sagt:

      Das glaube ich in diesem Fall nicht. Die Taten wurden 2019 und 2020 verübt. Der Angeklagte ist zu dem Zeitpunkt 23 bzw. 24 Jahre alt gewesen. Jugendstrafrecht wird bis maximal 21 Jahre angewendet. Es kann ja nicht angehen das die Haftstrafen bei Erwachsenen geringer ausfallen als bei Heranwachsenden. Das wäre ein Skandal!

  2. Fuchs sagt:

    Was sind denn das für Kleckerbeträge?
    Eigentlich müsste man den Burschen auslachen.
    Der wird bestimmt Lachnummer 2020 im Ochsen.