Raub, Diebstahl, Körperverletzung: Prozessbeginn gegen 25-Jährigen
Gleich wegen zehn verschiedener Taten wird einem 25-Jährigen der Prozess am Landgericht in Halle (Saale) gemacht. Ihm werden schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung sowie Diebstahl und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Bislang hat er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Bei einer Verurteilung droht eine Strafe von mindestens fünf Jahren.
Er soll laut Gericht zwischen Mai 2019 und Januar 2020 in Halle, Gerbstedt und Sandersleben wiederholt Diebstähle in fremden Wohnungen begangen haben. In einem Falle soll er die Wohnungsinhaberin durch Klingeln an der Haustür herausgelockt haben, um dann in deren unverschlossene Wohnung einzudringen und dort Handtaschen, Geldbörsen und ein Blutdruckmessgerät zu entwenden. In einem anderen Falle soll er mitten in der Nacht an einer Haustür in Sandersleben geklingelt und wahrheitswidrig vorgegeben haben, er sei zusammengeschlagen worden. Als ihn der Hauseigentümer hereinließ und ihm gestattete, die Toilette zu benutzen, soll er den Pkw-Schlüssel mitgenommen und damit im weiteren Verlauf der Nacht den Pkw des Hauseigentümers entwendet haben.
In eine andere Wohnung soll er über den Balkon eingestiegen sein und dort einen Laptop entwendet haben.
Im Januar 2020 soll er in Halle an einer Wohnungstür geklingelt haben und die beiden 13- bzw. 15-jährigen Söhne der Wohnungsinhaber durch Drohungen mit einem ausgeklappten Messer gezwungen haben, ihm 5,00 Euro zu überlassen.
Am Folgetag soll er einen Pkw-Fahrer, der gerade seinen Pkw in Halle parken wollte, mit einem Messer bedroht und so zur Herausgabe von 150,00 Euro gezwungen haben. Zwei Tage später soll er in Halle durch das geöffnete Küchenfenster in eine Erdgeschosswohnung eingedrungen und die 76-jährige Bewohnerin durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, ihm 52,00 Euro zu überlassen.
Bereits im September 2019 soll er gemeinsam mit seinem Bruder mit einem Teleskopschlagstock auf einen anderen Mann eingeschlagen und diesem Schwellungen und Schürfwunden zugefügt haben.
2 Jahre und er ist wieder draußen..so wird es kommen
Das glaube ich in diesem Fall nicht. Die Taten wurden 2019 und 2020 verübt. Der Angeklagte ist zu dem Zeitpunkt 23 bzw. 24 Jahre alt gewesen. Jugendstrafrecht wird bis maximal 21 Jahre angewendet. Es kann ja nicht angehen das die Haftstrafen bei Erwachsenen geringer ausfallen als bei Heranwachsenden. Das wäre ein Skandal!
Was sind denn das für Kleckerbeträge?
Eigentlich müsste man den Burschen auslachen.
Der wird bestimmt Lachnummer 2020 im Ochsen.