Rettungsdienst: unterschiedliche Berechnungsmethoden
Schlechte Noten bekam Halle bezüglich der Einsatzschnelligkeit des Rettungsdienstes ausgestellt. Nur drei von vier Fahrten sind in der gesetzlichen Frist von zwölf Minuten am Einsatzort. Das liegt offenbar daran, dass andere Regionen in Sachsen-Anhalt anders rechnen, nach einem niedrigen Standard.
„In der Stadt Halle wird die Hilfsfrist zur Zeit nach dem höchsten Standard gemessen: Sie beginnt mit dem Eingang des ersten Klingeltons und endet mit der Zeit des Eintreffens am Einsatzort. Diese Umstellung erfolgte mit der Migration des neuen Einsatzleitsystems im Jahr 2017.“, sagt Daniel Schöppe, Leiter des Rettungsdienstes.
In anderen Kommunen in Sachsen-Anhalt beginne die Hilfsfrist erst nach Aufnahme der Notrufmelde-Daten. Daher seien die Hilfsfristen nicht überall im Land vergleichbar.
Zur besseren Vergleichbarkeit habe das Land in diesem Jahr die Berechnungsvorschrift auf einen landesweit einheitlichen Standard festgelegt. Diese soll jetzt vom ersten Speicherzeitpunkt der Notrufmeldung beginnen und endet mit Eintreffen am Einsatzort. „Die Stadt wird auf diesen Standard Ende 2019 umstellen“, so Schöppe.
Und wenn dann die Zahlen im ganzen Bundesland entsprechend schlecht sind, wird die Lösung vermutlich so aussehen wie in anderen Bundesländern, z.B. Bayern. Die Hilfsfrist wird einfach auf 14 Minuten angehoben und schon ist der Rettungsdienst häufiger pünktlich.