Sachsen-Anhalt lockert nach Pfingsten: Restaurants und Hotels haben wieder geöffnet, ebenso Fitness- und Tattoostudios

In Sachsen-Anhalt greifen ab Dienstag, 25. Mai, zahlreiche Lockerungen in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz unter 100 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei Einhaltung von Abstandsregelungen sowie Testpflicht können Restaurants wieder öffnen, auch Hotelübernachtungen sind wieder möglich. Im Einzelhandel entfallen Terminbuchung und Testpflicht. Weitere Beschränkungen entfallen bei einer stabilen Inzidenz von 50.
Wo eine Testpflicht vorgesehen ist, sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügen genauso wie Genesene ausgenommen. Als Genesene gelten Personen, bei denen die positive Testung mittels eines PCR-Tests mindesten 28 Tage und höchstens sechs Monate zurück liegt. Ein Antikörpertest reicht nicht aus. Ein vollständiger Impfschutz oder die überstandene Infektion muss dort, wo eine Testpflicht vorgeschrieben ist, schriftlich oder in digitaler Form nachgewiesen werden.
Die 13. Corona-Eindämmungsverordnung, die das regelt, ist vom Kabinett beschlossen worden. Sie gilt bis zum Ablauf des 13. Juni. „Das rückläufige Infektionsgeschehen gibt uns die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten, die sich an der örtlichen epidemiologischen Lage orientieren“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Zudem bestehe die Möglichkeit, über Modellprojekte weitere Öffnungen zu erproben.
Die zentralen Regelungen:
Einkauf: Einkauf ist in Ladengeschäften wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Die Maskenpflicht gilt weiter, die Kundenzahl ist begrenzt. Ein Anwesenheitsnachweis ist zu führen, soweit es sich nicht um Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Blumen und Pflanzen, den Vertriebs von Lebensmitteln im Reisegewerbe, um Online-Handels-, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte sowie Großhandels-Einrichtungen handelt.
Sport: Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test.
Im Innenbereich ist nun auch der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test.
Sinkt die Inzidenz unter 50, sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer zugelassen – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich, auch hier mit Test und Kontaktnachverfolgung.
Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.
Kultur und Freizeit: Museen, Ausstellungen und Zoos können bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Es ist ein Anwesenheitsnachweis erforderlich. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind möglich. Dabei darf nur jeder zweite Platz belegt werden, maximal 50 Besucher sind bei einer Inzidenz unter 100 zulässig, bei einer Inzidenz unter 50 maximal 200. Ein Test und die Kontaktnachverfolgung sind erforderlich.
Outdoor sind max. 200 Personen (Inzidenz unter 100), bzw. maximal 300 (Inzidenz unter 50) erlaubt – jeweils mit Test und Kontaktnachverfolgung.
Schiffsausflüge sind möglich, soweit ein medizinischer Mund-Nasenschutz getragen wird. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote bleiben untersagt.
Bei einer Inzidenz unter 50 sind zudem professionell organisierte Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte mit höchstens 50 Besuchern gestattet. Planetarien und Sternwarten dürfen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden; wobei eine Höchstgrenze von 50 Besuchern in geschlossenen Räumen und 100 Besuchern im Freien gilt. Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote von Mehrgenerationenhäusern dürfen unter einer Inzidenz von 50 für Gruppen bis höchstens zehn Personen öffnen. Tanzlustbarkeiten dürfen im Außenbereich mit höchstens 50 Besuchern zwischen 6 Uhr und 22 Uhr nur mit Test stattfinden. Bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden auch hier vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt.
Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben generell untersagt. Die Ausnahme sind professionell organisierte Veranstaltungen im Freien mit höchstens 20 Teilnehmern. Diese sind bei einer Inzidenz von unter 100 gestattet, wenn Hygiene und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden – Genesende und Geimpfte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Es bestehen Test- und Maskenpflicht. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmenden gestattet – Genesende und Geimpfte bleiben unberücksichtigt.
Badeanstalten, Schwimmbäder: Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder sind geöffnet. Für Innenbereiche gilt eine Zugangsbeschränkung (1 Person je 20 Quadratmeter) Es besteht Testpflicht und die Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises.
Fitnessstudios: Fitnessstudios können mit Tests und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden. Es gibt eine Zugangsbeschränkung (eine Person je 20 Quadratmeter).
Körpernahe Dienstleistungen: Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Piercing- und Tattoostudios können öffnen. Eine Anwesenheitsnachweis muss geführt werden, und es gilt eine Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt.
Gastronomie und Beherbergung: Innen- und Außengastronomie können mit negativem Test genutzt werden. Für die maximale Gästezahl gelten dabei konkrete Vorgaben: Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden; je 2,5 angefangene Quadratmeter Innenfläche ist ein Gast zulässig. Der Innenbereich darf nur von 6 bis 22 Uhr geöffnet werden. Bei Mitnahme von Speisen oder Außer-Haus-Verkauf gilt keine Testverpflichtung.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen, Anwesenheitsnachweise sind erforderlich. Übernachtungsgäste müssen vor Betreten der Unterkunft und danach alle 48 Stunden einen aktuellen Test vorweisen. Beim autarken Tourismus gilt die Testverpflichtung nur einmalig bei Ankunft.
Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz unter 100 gilt weiterhin: Ein Hausstand darf sich mit einem weiteren Hausstand treffen, wobei dieser aus maximal fünf Personen bestehen darf. Bei einer Inzidenz unter 50 gilt: Ein Hausstand darf sich mit maximal fünf weiteren Personen treffen – egal aus wie vielen Hausständen die Personen sind.
ÖPNV: Die FFP2-Masken-Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt für Personen ab 16 Jahren bestehen, für Sechs- bis 15-Jährige ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erlaubt. Dies gilt auch für die Nutzung des Schülerverkehrs.
Kindertagesstätten: Kitas öffnen bei einer Inzidenz von unter 100 im eingeschränkten Regelbetrieb, bei einer Inzidenz unter 50 kehren sie in den Regelbetrieb zurück.
Verdammt 😡 WAS IST MIT KRANKENHÄUSERN? Wann dürfen Besucher wieder rein?
Ruf doch einfach mal im Krankenhaus deiner Wahl an, dann weißt du es.
Was glaubst du, was ich täglich mache?
Dämliche Fragen im Internet stellen. Aber was soll das bringen, wenn du doch in ein Krankenhaus möchtest?
@falscher xxx
Na, mal wieder unter falscher Flagge unterwegs? Oder kannst du dich nicht zwischen deinen ganzen anderen Namen entscheiden – nimm einfach Depp Gurke, das passt am besten zu dir.
@Erika B.
Dann wissen die Krankenhäuser also selber nicht, welche tagesaktuellen Bestimmungen gerade gültig sind? Dann würde ich da einfach reinmarschieren, bei dem Personalmangel dort merkt das sicher keiner.
Dann wenn’s soweit ist. Krankenhaus kann man nicht mit Gastronomie und Co. gleichstellen
Testpflicht sollte auch weiterhin für alle gelten.
Warum, von Getesteten (vollständig + 14 Tage nach letzter Impfung) und Genesenen geht nachweislich ein besser Schutz daher, als von Ungeimpften.
Ich finde die Regelung schon sehr gut, so wie jetzt ist.
Wer sich nicht impfen lassen will hat halt Pech gehabt und muss weiterhin der Testpflicht folgen.
Und sage nochmal, wer einen Impftermin haben möchte, bekommt auch einen. Man muss nur wollen und dranbleiben. Wenn es beim 1. mal nicht klappt, dann eben beim zweitem Mal.
Immer nur sich rausreden zu wollen, es wären alle Impftermine vergeben, oder es würde keine gedben, stimmt schlichtweg nicht.
Ich kenne Einige, die es geschafft haben, ohne große Probleme einen Impftermin zu bekommen. Seien es Verwandte, Bekannte, oder jetzt auch Arbeitskollegen.
Aber Ausreden gibt es bekanntlich viele, warum es nicht „klappen will“.
Wie sieht es mit dem ältesten Gewerbe aus?
Töpfern?
Ab wann ist es denn nun möglich, mit dem FernROHR Ausschau nach Bordsteinschwalben zu halten?
Modellieren geht aber auch zur Not.
Wer so was entscheidet, weiß nicht was er tut. Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln, na was denn nun?
Verstehe ich das richtig – es dürfen maximal 10 Personen in das Fitnessstudio?
Ja, 2 dürfen duschen, 2 an Geräte und die restlichen 6 dürfen Kaffee und Eiweisshakes trinken.
Nein, das bezieht sich auf Gruppen (z.B. Kurse).
Diese Art der Lockerungen sind ein Schlag ins Gesicht für alle die noch nicht das zweite mal geimpft oder noch garnicht geimpft sind. Auch der Nachweis einer Genesung ist fasst unmöglich. Beim Friseur usw. brauche ich keinen Negativtest, im Außenbereich einer Gaststätte, Baumarkt, beim Tagesausflug in andere Bundesländer wohl schon. Lockerungen in Sachsen-Anhalt erst nach Pfingsten,( danke, Herr Haseloff ) Es wird noch soweit kommen, dass alle die noch nicht die Kriterien der Machthaber erfüller sich besonders im öffentlichen Bereich kennzeichnen müssen. Gab es schon einmal in Deutschland. Auch haben diese Menschen keine bürgerlichen Rechte.
Übrigens hat Herr Span gestern auf der Pressekonferenz gebeten, die Bürger sollen doch beim Impfen Geduld haben. Das soll er mal den erklären, die nun dadurch doch nicht reisen können.
Mir ist in meinem Leben noch nie soviel Dummheit begegnet.
Ich möchte betonen, ich bin kein Coronaleugner und habe mich immer an die Regeln gehalten auch wenn sie noch so blödsinnig waren. Jetzt ist auch mein Geduldsfaden gerissen!
Gehe bei Amazon einkaufen und such dir einen Privatfriseur.
Ich lass mich nicht von solchen Strafen beeinflussen, oder gängeln.
Und in einer digitalen Welt kann man auch über Skype einen Krankenhausbesuch abhalten.
Die Mächtigen, wollen uns doch in eine digitale Welt hineinstoßen.
Der Imperativ von gehen ist „geh“. In deinem ersten Satz muss es daher „Geh“ und nicht „gehe“ heißen!
Du hast wohl die neue Rechtschreibverordnung verpasst ? Hahaha
Sind nicht alle Friseure Privatfriseure?
Die Quittung für diese Pseudolockerungen gibt es am 06.06.2021. Alleine schon die Tatsache, dass Außengastronomie nur für die sogenannten 3G möglich gemacht wird, ist eine bodenlose Frechheit und eine Verhöhnung von Gastromen und Bürgern. Haseloff scheint nicht zu begreifen, wie unendlich groß die Wut der Bürger inzwischen ist.
Wo besteht das Problem darin sich testen zu lassen. Wenn einen das schon überfordert, wie soll man dann erst wählen gehen…
Das Problem ist, keiner weiß was mit den Test wirklich gemacht wird.
Daher meine Ablehnung .
Ganz klar… die verkaufen deine DNA nach China. Also nicht wundern, falls in paar Jahren in China paar bekannte Hallenser einem über den Weg laufen…
Weil man spontan nix mehr machen kann und weil man nicht ständig zum Testen rennen will. …….. Viele möchten sich Impfen lassen aber es gibt sehr schlecht Termine und es ist kein Impfstoff da. Alles gute den Glücklichen, die Beziehungen zu Ärzten haben………..
Genau das ist das Problem. Spontan ein Bierchen? Ach nee, erst zur Apotheke zum Testen. Spontan Appetit auf ein leckeres Essen, dass auf einem Gaststättenschild steht? Nee, geht nicht. Erst Apotheke suchen und testen lassen. Sowas können sich nur Sadisten oder Bekloppte ausdenken.
Die Ärzte mischen wohl selbst an? Oder woher bekommen die den nicht vorhandenen Impfstoff? Hör auf mit deinen Geschichten.
Was ist einem nach paar Monaten Lockdown lieber: 1. Eine ausgeweitete Teststrategie, wodurch Infektionsketten frühzeitig erkannt werden, Leute punktuell in Quarantäne geschickt werden und der Infektionspfad unterbrochen wird, die Inzidenzzahl unten bleibt oder 2. kein Testen, damit paar Leute hier zufrieden sind, das Virus sich teils unbemerkt ausbreiten kann, man wieder die Kontrolle verliert und es einen erneuten Lockdown gibt…
Lang genug beschweren sich die Leute, dass es keine Alternativen zum Lockdown gibt und wenn es die gibt, stören sie sich an einem Wattestäbchen.
Wie tief muss man in seiner Selbstachtung sinken, um sich von fremden Menschen mit einem Wattestäbchen in der Nase rumpopeln zu lassen!?
Ja, sehr schlimm für die Selbstachtung… dann empfehle ich nicht mit über 50 die Darmkrebsvorsorge in Anspruch zu nehmen.
Welcher andere Gegenstand in deiner Nase wäre denn besser für deine Selbstachtung?
Diese ewige Testerei, ist zum kotzen, das ist das Problem lieber oder liebe @ Anmerkung!
Wenn das Brechreiz auslöst, machst du was mit dem Test falsch!
Es gibt Videos als Anleitung. Wenn das nicht reicht, um es selbst hinzukriegen, dann lass dich doch einfach testen von jemandem der das kann.
Dann bleib zu Hause und beschwer dich nicht! Wenn die Testerei einem so viel ausmacht, dann kann der Rest einem ja nicht so wichtig sein…
@Anmerkung, warum muss ich mich testen lassen? Für was? Das ich seit Ausbruch „der Pandemie“ nicht krank war und jetzt krank bin. Das ist krank.
Wenn du das nach all der Zeit immer noch nicht verstanden hast…
Die Altparteien werden sich zu sammen tun um das Coronaregiem aufrecht zu erhalten.
Denn sie wissen nicht was sie tun
„Einkauf ist in Ladengeschäften wieder ohne Terminvereinbarung möglich.“
Gibt es dann keine Testpflicht mehr? Oder habe ich da was überlesen?
Ist schon jetzt gefallen…
Nein die Testpflicht gibt es nicht mehr. Du kannst ganz normal mit Maske einkaufen gehen.
Das mit den Krankenhäusern würde mich auchmal interessieren. Das BG ist ja gesicherter als so manch ein Knast. Jetzt wird man als Angehöriger gleich des Hauses verwiesen…
Bin absolut kein Corona Leugner, warum sagt man nicht ok. Pro Tag eine Stunde können Sie kommen. Kontaktnachverfolgung dürfte ja gewährleistet sein.
Die Zweifach-Impfung nützt mir leider nix, obwohl ich geimpft bin, muss ich einen aktuellen PCR Test nächste Woche mit zur Reha bringen, darum soll ich mich natürlich selber kümmern, so langsam geht mir die Hutschnur hoch, wozu bin ich geimpft. Ich hatte in den letzten Monaten genug Tests durch meine Krebstherapien, das es irgendwann mal reicht, ich fühle mich hier so langsam nur noch verarscht…. sorry
Du und viele Geimpften werden auch verar….
Wünsche dir auch ohne PCR Test und ohne weiteren Impfungen gute Gesundheit und Genesung.
Es reicht!!!
Schluss mit dieser Pandemieverarsche!!!
Ich sehe doch nicht ein das ich beim Betreten eines Restaurants oder Friseur einen Testnachweis brauche bzw mich impfen lassen soll obwohl ich gesund bin😡
Man braucht ja als Deutscher mittlerweile mehr Nachweise im eigenen Land als ein Migrant der hier rein kommt.
Diese kranke Regierung hat es doch völlig in den Kopf bekommen!!!