Sachsen-Anhalt verlängert Lockdown – Betretungsverbot für touristische Anziehungspunkte möglich, Reha-Sport verboten

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32 Antworten

  1. Medea sagt:

    „Der Radius von 15 Kilometern bestimmt sich als Umkreis um die Gemeinde- bzw. Verbandgemeindegrenze des Wohnortes der betroffenen Person. “

    Da hat man in Gardelegen, Möckern oder Zerbst trotzdem noch ganz schön Auslauf.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_fl%C3%A4chengr%C3%B6%C3%9Ften_Gemeinden_Deutschlands#:~:text=Liste%20der%20fl%C3%A4chengr%C3%B6%C3%9Ften%20Gemeinden%20Deutschlands%20%20%20,%20%20Sachsen-Anhalt%20%2017%20more%20rows%20

    • ... sagt:

      Das ist so nicht richtig… Das sind zwar die Flächen dieser Städte, aber der Beginn der 15 km zählt erst ab der Stadtgrenze! Jeder Mensch,auch du, hat insgesamt über 700 qkm zur Verfügung. Stell dir einen Krreis vor – Radius 15 km, Durchmesser 30 km, Umfang 94,25 km, Fläche 706,86 qkm. Reicht doch aus… 🙂

      • Hallenser sagt:

        Halle hat eine Fläche von 135 km². Der 15km-„Radius“ kommt noch dazu.

        Gardelegen hat eine Fläche über 600 km². der 15km-„Radius“ kommt noch dazu.

        Deine 706 km² entstehen, wenn man den Wohnort als Punkt ansieht. Idealisiert man die Fläche als Kreis, ist das im Fall von Halle ein Kreis mit einem Radius von 6,5 km². Dieser wird auf (6,5 + 15) = 21,5 km erweitert und es entsteht ein Fläche von 1452 km².

        Gardelegen: (14 + 15) = 29km Radius; macht eine Fläche von 2642 km²

        Mathematik, 5. Klasse

        • ... sagt:

          Klugscheißer. Dann sind es ja noch mehr 🙂 Es geht aber nicht um die Fläche der Stadt, sondern um die Fläche ab Stadtgrenze. Und die Fläche von 15 km bleibt 706 qkm.

          • Hallenser sagt:

            Sicher sind es noch mehr. Der Unterschied zwischen Halle und Gardelegen, den du als „so nicht richtig“ bezeichnet hast, bleibt dennoch.

            Die Fläche bleibt eben nicht 706 km², wenn die 15 km ab Ortsgrenze gelten. Das wäre nur der Fall, wenn sie ab deiner Wohnung (annähernd ein Punkt) gelten. Ich habe es dir doch sogar vorgerechnet!

            Wenn du eine Fläche erweiterst, wird sie größer. Erweiterst du eine von vornherein größere Fläche, wird sie logischerweise größer als eine kleinere Fläche, die du um den gleichen Betrag erweiterst. Bei quadratischen Funktionen wie dem Flächeninhalt steigt das noch mehr.

            Halle hat in dem Näherungsbeispiel +1317 km² und Gardelegen +2010 km². In beiden Fällen mit einer Erweiterung des Radius um die gleichen 15 km.

          • 10010110 sagt:

            Der Umfang von Gardelegen ist aber größer als der Umfang von Halle, also hat man in Gardelegen effektiv mehr Auslauffläche als in Halle. Jetzt verstanden?

  2. Bd sagt:

    Na endlich, das wäre schon im April fällig gewesen aber die ertönten sich gut Kind bei allen machen und nun haben alle den Salat auszubaden

  3. Rein sagt:

    Die 15 km Einschränkung soll ab einer Inzidenz von 200/100000 gelten, wenn 5 Tage dieser Wert überschritten wird. Also frühestens ab nächsten Samstag. (wenn kommenden Montag bis Freitag dieser Wert überschritten wird) Oder können Verordnungen (Verbote) rückwirkend erlassen werden?

    • ... sagt:

      Wir haben doch schon lange über 200! Gestern waren es bei 280, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

    • Hans G. sagt:

      Die Verordnung muss nicht rückwirkend erlassen werden. Zudem muss die Stadt dies regeln aber wenn die Stadt es heute ändert und veröffentlicht, gilt es ggf. ab morgen. Der Schwellenwert ist ja nicht an das Datum der Verordnung geknüpft.

  4. hallu sagt:

    Also,das war es mit der Menschlichkeit. Es ist schon erstaunlich, was die Politiker denken alles mit uns machen zu können. Ich bin mir sicher, dass wird ihnen noch so richtig auf die Füße fallen.
    Ich hoffe, Herr MP kann es es seinen 5 Enkeln erklären. Ich lasse mir auf jeden Fall von ihm nicht verbieter meine Kinder und Enkelkinder zu besuchen.
    Übrigens mal ein Hinweis ! Frau Merkel und ihre Schäfchen sollten mal im Archiv der DDR nachschauen, ob da noch Stacheldraht und Selbstschußanlageb existieren.

    • Andreas sagt:

      Großes Lob für den Kommentar.
      Danke

    • Hmmm sagt:

      Dann versuche DU es erstmal mit Menschlichkeit!? Wenn du dich nicht an die getroffenen Maßnahmen halten willst, zeigst du wenig Solidarität mit deinen Mitmenschen. Wenn jeder so denkt, kommen wir nie von den hohen Zahlen runter 🙁

    • 10010110 sagt:

      Die Politiker sind von den Maßnahmen genauso betroffen wie du. Weiterhin darfst du auch deine Kinder und Enkelkinder besuchen, solange nicht mehrere Personen aus verschiedenen Hausständen gleichzeitig zu Besuch kommen.

      Und weil viele so egoistisch sind wie du, sinkt die Ansteckungsrate auch nicht und es wird noch länger dauern, bis es wieder zu einer alten Normalität zurückgeht. 🙄

  5. Bbb sagt:

    Macht korrumpiert immer und immer wieder und endet im Machtmissbrauch auch immer wieder.
    Ich bin sehr gespannt was im nächsten Herbst bei der nächsten Viruswelle (COVID-21) wenn das Geld immer knapper wird als Ausrede für den dann sicher skeptischer bewerteten Lock-down herhalten muss.

    • 10010110 sagt:

      Und was, denkst du, haben die, die angeblich ihre Macht missbrauchen, vom jetzigen angeblichen Machtmissbrauch?

  6. Hans G. sagt:

    Also da Hasi davon sprach, dass die Verordnung am Montag in Kraft treten soll, gehe ich mal von Inkompetenz aus. Denn die Verordnung tritt bei heutiger Veröffentlichung morgen in Kraft. Copy und Paste will gelernt sein, vor allem bei einem Datum.

  7. Tim Buktu sagt:

    Was spricht auch dagegen, sich an der frischen Luft zu bewegen? Da zeigt sich mal wieder der hrinlose Aktionismus par exellance. Vor allem finde ich die Vorstellung lustig, wie das kontrolliert werden soll. Ich werde mit meinem Fahrrad dorthin fahren, wohin ich will. Gegen Dummheit bin ich höchst allergisch. Offensichtilich sind die Gehirnwindungen der Entscheider viel zu eng. Und mal wieder die Frage: Welches demokratisch legitimierte Gremium soll die Mutti-und-die-16 Zwerge-Versammlung eigentlich sein?

    • Hans G. sagt:

      Es spricht nichts gegen Bewegung an der frischen Luft. Kannst Du laut Verordnung noch 24/7 machen.

      Und keine Angst, Du bist ziemlich sicher nicht allergisch gegen Dummheit. Wäre ein hartes Leben, wenn man so sieht was Du von Dir gibst.

      Die letzt Frage hat man sicher versucht Dir in der Schule zu erklären. Dieses Gremium hat übrigens keine Gesetze oder Verordnungen erlassen, sie haben sich nur auf einen Rahmen geeinigt, damit es für Leute wie dich auch nicht zu verwirrend wird.

      • Soso sagt:

        Oh Herr Hans G.anz oberschlau….Ihre Kommentare und Verurteilungen anderen Usern hier gegenüber grenzt an Dummschwätzerei hoch 10.Ihr Tunnelblick bis zum abwinken, verurteilen anderer Meinungen,Blödmacherei vom feinsten. Sehr intelligent Herr Hans G.anz schlau .Hut ab!!

    • 10010110 sagt:

      Was Dummheit ist, konntest du zum Jahresende im Sauerland, auf dem Hohen Meißner und im Harz beobachten. Und genau das soll die neue Verordnung verhindern und wird es auch verhindern. Wenn einzelne sich nicht an die verpflichtenden Maßnahmen halten, dann ist das immernoch weniger schlimm als wenn viele sich nicht an unverbindliche Empfehlungen und Appelle halten.

  8. Horst Schlämmer sagt:

    Wenn die 7 Tagesinzidenz von 200/100.000 seit mehr als 5 Tagen überschritten ist, gilt ab Montag die Einschränkung auf 15km.
    Da Halle seit dem 19.12.2020 (also seit mehr als 5 Tagen) über 200 liegt, gilt das entsprechend ab kommenden Montag.
    Da ja immer nach positiven Nachrichten gerufen wird: Wenn es in Halle in den nächsten drei Tagen keine Neuinfektionen gibt sind wir am Dienstag schon bei einer Inzidenz von 197, also unter 200.

  9. Für Wiggibert sagt:

    „Geöffnet bleiben: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, der Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, der Waschsalons, Zeitungsverkaus, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.“

    Für Wiggibert: Geöffnet bleiben Wochenmärkte für Lebensmittel.
    Und nun, Wiggibert? Widersetzt Du Dich Deinem Landesfürsten? Bleibst Du weiter bockig?

  10. tust sagt:

    Reha Sport ist doch aber wichtig für die Gesundheit, begreift ihr das nicht

  11. tst sagt:

    Oh 10010110 kannst ja auch vernünftig kommentieren, das neue Jahr fängt ja gut an, mach weiter so

  12. Lothar sagt:

    Man darf die 15 KM nicht überschreiten – darf man Besuch von außerhalb ca. 25 KM erhalten ?

    • Hallenser sagt:

      Selbstverständlich. Gesetze und sonstige Vorschriften sind nur für demokratisch geschulte Staatsbürger und andere Spießer.

      Denkt an Verhütung!