Sachsen-Anhalt verlängert Lockdown – Betretungsverbot für touristische Anziehungspunkte möglich, Reha-Sport verboten

Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar im Lockdown. Schulen und Kindergärten bleiben, bis auf eine Notbetreuung, geschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Das sieht die geänderte Corona-Eindämmungsverordnung vor, die das Kabinett heute beschlossen hat. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Mit der geänderten Verordnung setzt Sachsen-Anhalt die zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder am 5. Januar getroffenen Vereinbarungen um. Wichtig ist, dass die vom Bund zugesagten Hilfen für die von den Maßnahmen Betroffenen nun zügig fließen.“
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne appellierte an die Bürger, die Einschränkungen mitzutragen und sich damit solidarisch zu zeigen. Zwar seien die Impfungen gegen Covid-19 angelaufen und ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie, aber die Zahl der Corona-Erkrankten und die Zahl der Todesfälle seien viel zu hoch. „Wir müssen jetzt noch einmal alles tun, um die Fallzahlen zu senken.“
Nach der geänderten Verordnung werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung nicht mehr ausgenommen.
Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen gibt es eine Notbetreuung für Kinder, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Für die Abschlussklassen kann Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt werden. Der Reha-Sport wird untersagt.
Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben geschlossen. Betriebskantinen müssen schließen, wo immer die Arbeitsabläufe dies zulassen. Die Mitnahme von Speisen und Getränken bleibt aber möglich. Ein Verzehr der Speisen vor Ort wird untersagt, es sei denn eine individuelle Speiseneinnahme des Personals ist am Betriebsort nicht anderweitig möglich.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu verordnen, soweit die Inzidenz den Wert von 200 je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet und dies mindestens über fünf Tage andauert. Ausnahmen von diesen Einschränkungen sind nur beim Vorliegen triftiger Gründe zulässig. Dazu gehören unter anderem die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. Der Radius von 15 Kilometern bestimmt sich als Umkreis um die Gemeinde- bzw. Verbandgemeindegrenze des Wohnortes der betroffenen Person. Um große Menschenansammlungen in touristisch besonders beliebten Regionen zu verhindern, können die Landkreise und kreisfreien Städte das Betreten von bestimmten öffentlich zugänglichen Orten wie Skipisten oder Rodelhängen untersagen. Auch enge Gassen oder beispielsweise das Dessau-Wörlitzer Gartenreich können dazu gehören.
„Der Radius von 15 Kilometern bestimmt sich als Umkreis um die Gemeinde- bzw. Verbandgemeindegrenze des Wohnortes der betroffenen Person. “
Da hat man in Gardelegen, Möckern oder Zerbst trotzdem noch ganz schön Auslauf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_fl%C3%A4chengr%C3%B6%C3%9Ften_Gemeinden_Deutschlands#:~:text=Liste%20der%20fl%C3%A4chengr%C3%B6%C3%9Ften%20Gemeinden%20Deutschlands%20%20%20,%20%20Sachsen-Anhalt%20%2017%20more%20rows%20
Das ist so nicht richtig… Das sind zwar die Flächen dieser Städte, aber der Beginn der 15 km zählt erst ab der Stadtgrenze! Jeder Mensch,auch du, hat insgesamt über 700 qkm zur Verfügung. Stell dir einen Krreis vor – Radius 15 km, Durchmesser 30 km, Umfang 94,25 km, Fläche 706,86 qkm. Reicht doch aus… 🙂
Halle hat eine Fläche von 135 km². Der 15km-„Radius“ kommt noch dazu.
Gardelegen hat eine Fläche über 600 km². der 15km-„Radius“ kommt noch dazu.
Deine 706 km² entstehen, wenn man den Wohnort als Punkt ansieht. Idealisiert man die Fläche als Kreis, ist das im Fall von Halle ein Kreis mit einem Radius von 6,5 km². Dieser wird auf (6,5 + 15) = 21,5 km erweitert und es entsteht ein Fläche von 1452 km².
Gardelegen: (14 + 15) = 29km Radius; macht eine Fläche von 2642 km²
Mathematik, 5. Klasse
Klugscheißer. Dann sind es ja noch mehr 🙂 Es geht aber nicht um die Fläche der Stadt, sondern um die Fläche ab Stadtgrenze. Und die Fläche von 15 km bleibt 706 qkm.
Sicher sind es noch mehr. Der Unterschied zwischen Halle und Gardelegen, den du als „so nicht richtig“ bezeichnet hast, bleibt dennoch.
Die Fläche bleibt eben nicht 706 km², wenn die 15 km ab Ortsgrenze gelten. Das wäre nur der Fall, wenn sie ab deiner Wohnung (annähernd ein Punkt) gelten. Ich habe es dir doch sogar vorgerechnet!
Wenn du eine Fläche erweiterst, wird sie größer. Erweiterst du eine von vornherein größere Fläche, wird sie logischerweise größer als eine kleinere Fläche, die du um den gleichen Betrag erweiterst. Bei quadratischen Funktionen wie dem Flächeninhalt steigt das noch mehr.
Halle hat in dem Näherungsbeispiel +1317 km² und Gardelegen +2010 km². In beiden Fällen mit einer Erweiterung des Radius um die gleichen 15 km.
Der Umfang von Gardelegen ist aber größer als der Umfang von Halle, also hat man in Gardelegen effektiv mehr Auslauffläche als in Halle. Jetzt verstanden?
Na endlich, das wäre schon im April fällig gewesen aber die ertönten sich gut Kind bei allen machen und nun haben alle den Salat auszubaden
Kompletter Unfug!
Die 15 km Einschränkung soll ab einer Inzidenz von 200/100000 gelten, wenn 5 Tage dieser Wert überschritten wird. Also frühestens ab nächsten Samstag. (wenn kommenden Montag bis Freitag dieser Wert überschritten wird) Oder können Verordnungen (Verbote) rückwirkend erlassen werden?
Wir haben doch schon lange über 200! Gestern waren es bei 280, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Die Verordnung muss nicht rückwirkend erlassen werden. Zudem muss die Stadt dies regeln aber wenn die Stadt es heute ändert und veröffentlicht, gilt es ggf. ab morgen. Der Schwellenwert ist ja nicht an das Datum der Verordnung geknüpft.
Also,das war es mit der Menschlichkeit. Es ist schon erstaunlich, was die Politiker denken alles mit uns machen zu können. Ich bin mir sicher, dass wird ihnen noch so richtig auf die Füße fallen.
Ich hoffe, Herr MP kann es es seinen 5 Enkeln erklären. Ich lasse mir auf jeden Fall von ihm nicht verbieter meine Kinder und Enkelkinder zu besuchen.
Übrigens mal ein Hinweis ! Frau Merkel und ihre Schäfchen sollten mal im Archiv der DDR nachschauen, ob da noch Stacheldraht und Selbstschußanlageb existieren.
Großes Lob für den Kommentar.
Danke
Dann versuche DU es erstmal mit Menschlichkeit!? Wenn du dich nicht an die getroffenen Maßnahmen halten willst, zeigst du wenig Solidarität mit deinen Mitmenschen. Wenn jeder so denkt, kommen wir nie von den hohen Zahlen runter 🙁
Na und.
Die Politiker sind von den Maßnahmen genauso betroffen wie du. Weiterhin darfst du auch deine Kinder und Enkelkinder besuchen, solange nicht mehrere Personen aus verschiedenen Hausständen gleichzeitig zu Besuch kommen.
Und weil viele so egoistisch sind wie du, sinkt die Ansteckungsrate auch nicht und es wird noch länger dauern, bis es wieder zu einer alten Normalität zurückgeht. 🙄
Nicht z. B. SOEDER. TROTZ REISEVERBOT 8 URLAUB Mit Familie an der Küste. Tolles Vorbild.
Klar, und Fake bleibt Fake. Du glaubst wohl auch an Weihnachtsmann und Osterhasen… laß dich auslachen…
Macht korrumpiert immer und immer wieder und endet im Machtmissbrauch auch immer wieder.
Ich bin sehr gespannt was im nächsten Herbst bei der nächsten Viruswelle (COVID-21) wenn das Geld immer knapper wird als Ausrede für den dann sicher skeptischer bewerteten Lock-down herhalten muss.
Und was, denkst du, haben die, die angeblich ihre Macht missbrauchen, vom jetzigen angeblichen Machtmissbrauch?
Also da Hasi davon sprach, dass die Verordnung am Montag in Kraft treten soll, gehe ich mal von Inkompetenz aus. Denn die Verordnung tritt bei heutiger Veröffentlichung morgen in Kraft. Copy und Paste will gelernt sein, vor allem bei einem Datum.
Was spricht auch dagegen, sich an der frischen Luft zu bewegen? Da zeigt sich mal wieder der hrinlose Aktionismus par exellance. Vor allem finde ich die Vorstellung lustig, wie das kontrolliert werden soll. Ich werde mit meinem Fahrrad dorthin fahren, wohin ich will. Gegen Dummheit bin ich höchst allergisch. Offensichtilich sind die Gehirnwindungen der Entscheider viel zu eng. Und mal wieder die Frage: Welches demokratisch legitimierte Gremium soll die Mutti-und-die-16 Zwerge-Versammlung eigentlich sein?
Es spricht nichts gegen Bewegung an der frischen Luft. Kannst Du laut Verordnung noch 24/7 machen.
Und keine Angst, Du bist ziemlich sicher nicht allergisch gegen Dummheit. Wäre ein hartes Leben, wenn man so sieht was Du von Dir gibst.
Die letzt Frage hat man sicher versucht Dir in der Schule zu erklären. Dieses Gremium hat übrigens keine Gesetze oder Verordnungen erlassen, sie haben sich nur auf einen Rahmen geeinigt, damit es für Leute wie dich auch nicht zu verwirrend wird.
Oh Herr Hans G.anz oberschlau….Ihre Kommentare und Verurteilungen anderen Usern hier gegenüber grenzt an Dummschwätzerei hoch 10.Ihr Tunnelblick bis zum abwinken, verurteilen anderer Meinungen,Blödmacherei vom feinsten. Sehr intelligent Herr Hans G.anz schlau .Hut ab!!
Was Dummheit ist, konntest du zum Jahresende im Sauerland, auf dem Hohen Meißner und im Harz beobachten. Und genau das soll die neue Verordnung verhindern und wird es auch verhindern. Wenn einzelne sich nicht an die verpflichtenden Maßnahmen halten, dann ist das immernoch weniger schlimm als wenn viele sich nicht an unverbindliche Empfehlungen und Appelle halten.
Wenn die 7 Tagesinzidenz von 200/100.000 seit mehr als 5 Tagen überschritten ist, gilt ab Montag die Einschränkung auf 15km.
Da Halle seit dem 19.12.2020 (also seit mehr als 5 Tagen) über 200 liegt, gilt das entsprechend ab kommenden Montag.
Da ja immer nach positiven Nachrichten gerufen wird: Wenn es in Halle in den nächsten drei Tagen keine Neuinfektionen gibt sind wir am Dienstag schon bei einer Inzidenz von 197, also unter 200.
„Geöffnet bleiben: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, der Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, der Waschsalons, Zeitungsverkaus, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.“
Für Wiggibert: Geöffnet bleiben Wochenmärkte für Lebensmittel.
Und nun, Wiggibert? Widersetzt Du Dich Deinem Landesfürsten? Bleibst Du weiter bockig?
auch in der alten Verordnung hatte das Land die Öffnung erlaubt, die Stadt aber nicht
Reha Sport ist doch aber wichtig für die Gesundheit, begreift ihr das nicht
Oh 10010110 kannst ja auch vernünftig kommentieren, das neue Jahr fängt ja gut an, mach weiter so
Man darf die 15 KM nicht überschreiten – darf man Besuch von außerhalb ca. 25 KM erhalten ?
Selbstverständlich. Gesetze und sonstige Vorschriften sind nur für demokratisch geschulte Staatsbürger und andere Spießer.
Denkt an Verhütung!