Sachsen-Anhalt verzeichnet Zunahme illegaler Drohnenflüge – Landesregierung sieht wachsende Gefahr für kritische Infrastruktur – bereits 13 Fälle in Halle (Saale) in diesem Jahr

Die wachsende Verbreitung von Drohnen in Sachsen-Anhalt bereitet der Landespolitik zunehmend Sorgen. Auf eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben zur Sicherheitslage im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrtsystemen (ULS) hat die Landesregierung nun umfassend geantwortet – mit Zahlen, die aufhorchen lassen.
Zahl der Vorfälle nimmt wieder zu
Besonders auffällig: Die Zahl der gemeldeten Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen und militärische Einrichtungen bleibt hoch. Während im gesamten Jahr 2022 landesweit 18 Fälle registriert wurden, stieg die Zahl 2023 sprunghaft auf 54. Im laufenden Jahr 2025 wurden mit Stand 23. Juni bereits erneut 18 Vorfälle verzeichnet – genauso viele wie im gesamten Jahr 2022, was auf eine mögliche erneute Zunahme hindeutet.
Halle (Saale) als Brennpunkt, militärische Standorte häufig betroffen
Eine besondere Häufung illegaler Drohnenflüge wurde erneut in Halle (Saale) festgestellt. Die Landesregierung zählte allein im laufenden Jahr 13 Fälle. Bereits 2023 waren es ebenfalls 13, 2024 hingegen nur 4. Die Stadt gilt damit als eine der Hochburgen unerlaubter Drohnennutzung im Land.
Neben urbanen Ballungsräumen wie Halle sind vor allem militärische Liegenschaften wiederholt Ziel von Drohnenflügen. Betroffen waren unter anderem die Standorte Dornitz (Möckern), Letzlingen (Gardelegen), Klietz und Wetterzeube. Diese sensiblen Areale stehen aufgrund ihrer sicherheitsrelevanten Funktion unter besonderem Schutz – Drohnenüberflüge gelten hier als potenzielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Landesregierung sieht wachsende Risiken
In ihrer Antwort auf Erbens Anfrage räumt die Landesregierung ein, dass mit dem zunehmenden Einsatz von Drohnen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich – auch die sicherheitsrelevanten Risiken steigen. Fortschritte in der Technik machten moderne Modelle nicht nur leistungsfähiger, sondern auch günstiger und leichter steuerbar. Dadurch würden sie zunehmend auch von weniger erfahrenen Nutzerinnen und Nutzern eingesetzt.
„Neben unbeabsichtigten Störungen der öffentlichen Sicherheit sind auch missbräuchliche Nutzungen denkbar, die strafrechtlich relevant sein können“, heißt es in der Stellungnahme.
Erben fordert Maßnahmen
„Leider wissen die Sicherheitsbehörden viel zu wenig über die Hintergründe der Feststellung. Nur selten werden brauchbare Beweise gesammelt. Im zivilen Bereich ist die Zahl der Feststellungen sicher nur die Spitze des Eisberges“, so Erben. „Bei der Bundeswehr ist die Sensibilität mittlerweile offensichtlich hoch“, so Erben. Anders sehe es im zivilen Bereich aus: Dort herrsche große Unsicherheit über Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Abwehr, ein Zustand, der die unerwünschten Flüge begünstige. Erben kritisiert, dass das Thema auf politischer Ebene seit Jahren bekannt sei, aber nicht entschieden gehandelt werde. „Auf der Innenministerkonferenz hat es bislang nicht zu mehr als einer ‚Erörterung‘ gereicht. Während bei der Bundeswehr zum Thema Drohnen der ‚Schuss gehört‘ wurde, vermisse ich das bei den zivilen Sicherheitsbehörden.“
Ein zentrales Problem sei die veraltete Rechtslage: „Wir arbeiten mit Paragrafen aus einer Zeit, als Handys noch Tasten hatten. Es braucht endlich eine klare Regelung im Luftsicherheitsgesetz des Bundes, die durch das Ampel-Aus nicht mehr zustande gekommen ist. Bislang gibt es eine solche nur für die militärischen Liegenschaften. Nötigenfalls können wir nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz auch eine Regelung in unser Polizeigesetz aufnehmen.“ Zudem fordert Erben eine bessere technische Ausstattung der Polizei. Diese müsse in die Lage versetzt werden, Drohnen effektiv und vor allem schnell aus der Luft zu holen: „Diese Technik muss so verfügbar sein, dass es überhaupt zeitlich realistisch ist, sie einzusetzen. Das ist bislang nicht ansatzweise der Fall.“
So weit ich weiß, ist es möglich, Drohnen mittels elektronischer Flugverbotszonen am Fliegen in bestimmten Gebieten zu hindern (so ähnlich wie Leih-E-Roller nur in bestimmten Zonen abstellen und abmelden zu können), so dass zumindest unerfahrene Amateure nicht einfach so überall Drohnen rumfliegen lassen könnten. Dann bleiben also nur noch die, die absichtlich die Sperren umgehen, und die sind dann eventuell leichter zu identifizieren, weil es nicht so ein ständiges „Grundrauschen“ gibt.
Ich habe in Neustadt eine Dachterrasse und trau mich nicht mehr oben ohne zu sitzen, da immer wieder Drohnen drüber fliegen. Man weiß ja auch nicht, wo man sich hinwenden kann, wenn wieder eine drüber fliegt. Und meine Terrasse von oben zu machen sehe ich nicht ein.
Setz Dir wie die Mafiosi eine extra große Sonnenbrille auf und schon rkennt man dich nicht mehr.
Du kannst aber eben nicht verhindern, dass Roller in bestimmten Zonen abgestellt werden. Du kannst die Abmeldung GPS-Basiert blockieren. Aber der Roller steht nunmal da. So ähnlich dürfte das auch bei den Drohnen sein. Die stürzen ja nicht ab, wenn sie die Funkverbindung z.B. durch einen Störsender verlieren. Die meisten versuchen dann selbstständig weiterzufliegen. Hier helfen letztendlich nur bessere Kontrollen und Strafen, um potentielle Gefährder abzuschrecken. Selbst wenn sie es versehentlich tun.
Kameras vielleicht?
Flugverbotszonen gibt es bereits, bei dji drohnen mit in det software integriert.
Unknackbar sicherlich. So wie die Kopierschutzmechanismen in den 80er Jahren. Da gab es auch keine „Raubkopien“.
Naja die Funktion ist auch eher so semi. Man kann durch Bestätigung dass man die Berechtigung hat, dann trotzdem fliegen. Ich mein, man hat das Ding gekauft und wieso sollte der Hersteller einem verbieten, in bestimmten Gebieten zu fliegen?
Sollte man bei Autos auch einführen. Wenn 30 dann fährt das Auto auch nicht schneller. Oder ein Parkverbotszonen, lässt sich die Karre einfach nicht ausschalten und abschließen. Ist ja verboten. Bei Drohnen scheint das ok zu sein, bei Blechpanzern nicht.
Eine Gefahr besteht wohl bei den kleinen privaten Drohnen nicht. Die sind ein Ärgernis aber mehr auch nicht. Militärische Drohnen stellen ein ganz anderes Problem dar. Die gibts hier auch. Aber wir sind absolut unfähig etwas dagegen zu tun.
Waffen sollten auch kontrolliert werden. Kleinkaliber wie 9mil ist ja ok, aber ab 50cal sollte man so eine Art Genehmigungsverfahren verpflichtend einführen.
Hm. Vielleicht mit einer Ausnahme für 35mm? Der Gepard hat da was gegen Drohnen. Was Wirksames.