Sachsen-Anhalts Landesregierung legt Nachtragshaushalt 2021, Sondervermögen Corona und Gewerbesteuerausgleichsgesetz vor – Landtag muss „finanzpolitische Notlage“ beschließen
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser stellt zusätzlich 2,6 Milliarden Euro zu Verfügung, Die zusätzlichen Mittel, darunter sind 1,95 Milliarden Euro für das Sondervermögen Corona, werden vollständig durch Kreditaufnahmen finanziert. Notwendig dafür ist der Landtagsbeschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen (finanzpolitischen) Notlage, die sich der Kontrolle des Landes entzieht und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt.
Finanzminister Michael Richter: „Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeigt die Dimension der finanziellen Betroffenheit des Landes durch die Pandemie. Er bietet aber durch das Sondervermögen Corona auch die Chance, das Land zukunftsfähiger und resilienter für die Zukunft aufzustellen. Das geschieht nicht nur für das Land sondern auch für die Kommunen. So ist beispielsweise die Änderung des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes (neben anderen Maßnahmen zu Gunsten des kommunalen Bereiches) ebenfalls Bestandteil des Nachtragshaushaltsgesetzes. Damit sollen den Gemeinden ihre pandemiebedingten Steuerausfälle in Höhe von 66 Millionen Euro noch im Haushaltsjahr 2021 pauschal ausgeglichen werden. Ich werde den Finanzausschuss noch im November um eine Ermächtigung bitten, die Auszahlungen im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Jahr ausführen zu dürfen.“
Der Nachtragshaushalt finanziert folgende pandemiebedingte Maßnahmen:
- die Mittelzuführung an das Sondervermögen Corona in Höhe von 1,95 Milliarden Euro,
- Mittelzuweisungen an die Kommunen zum Ausgleich von pandemiebedingten Steuerausfällen in Höhe von 66 Millionen Euro,
- die Bereitstellung von Deckungsmitteln für Steuermindereinnahmen von 99 Millionen Euro im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und
- die Bereitstellung von Deckungsmitteln von bereits bewilligten Ausgaberesten aus dem Nachtragshaushalt 2020, von bereits bewilligten außerplanmäßigen Ausgaben und weiteren geschätzten außerplanmäßigen Ausgaben 2021 mit rund 483 Millionen Euro.
Die Gesetzentwürfe werden in der Novembersitzung des Landtags eingebracht, um dem Landtag die Möglichkeit zu geben, noch in diesem Haushaltsjahr 2021 darüber in zweiter Lesung zu entscheiden.
Olaf Meister, Sprecher für Finanzen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kündigte an, den Entwurf konstruktiv zu prüfen und besonders das Corona-Sondervermögen kritisch auszuleuchten. „Das zu errichtende Sondervermögen sollte gezielt der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie dienen. Damit beliebige Ressortwünsche einzelner Ministerien zu finanzieren, ist weder angebracht noch zulässig. Die Haushaltsdisziplin sowie die rechtlichen Vorgaben eines solchen Sondervermögens beschränken die Möglichkeiten auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen“, erklärt Meister.
„Neben dem Bezug zur Krise halten wir auch einen Nachhaltigkeitscheck für angebracht. Gerade im Wirtschaftsbereich muss der Weg aus der Krise nachhaltig sein und dem Klimaschutz dienen. Erste Berichte zum Sondervermögen deuten sehr vielfältige Einsatzbereiche mit vagem Bezug zur Bewältigung der Corona-Krise an“, konkretisiert Meister.
„Die immensen außerplanmäßigen Ausgaben zeigen, dass ein Nachtragshaushalt durch den Landtag unumgänglich ist. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber ist nun am Zug im ordentlichen Verfahren zügig die nötigen Mittel zur Bewältigung der die Corona-Pandemie sowie deren Folgen bereitstellen“, erklärt Meister abschließend.
Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, sagt: „Der Nachtraghaushalt ist Ausdruck einer allzu späten Einsicht, dass mit einer Politik der schwarzen Null kein Staat zu machen ist. Dies hat wertvolle Zeit für die durch die Pandemie gebeutelten Wirtschaftszweige und Beschäftigung gekostet. Da sich kein Unternehmen und keine Kommune zum Nullzins refinanzieren kann, wie dies derzeit den deutschen Bundesländern möglich ist, muss das Land die Rolle des Investitionsmotors übernehmen. Der Nachtragshaushalt und das aufgestockte Sondervermögen sind dafür richtige, aber nicht ausreichende Antworten. Die von Haseloff und Richter vorgestellte Politik bleibt höchst widersprüchlich: In diesem Jahr nimmt die Koalition 2,6 Milliarden Euro frisches Geld auf, in 2022/23 will sie dann 3 Milliarden kürzen. Dies zeigt, dass der Nachtragshaushalt keine Gewähr dafür bietet, dass Sachsen-Anhalt nicht mit dem Rotstift regiert wird. Unklar bleibt auch, wie etwa die Digitalisierung an den Schulen überhaupt personell umgesetzt werden soll. Da uns die Folgen der Pandemie und des Lockdowns auch in den nächsten Jahren weiterbeschäftigen werden, wie auch die des Klimanotstands, fordert die Fraktion DIE LINKE die Notlagenkreditermächtigung der Landesverfassung konsequent zu nutzen, um schädliche Kürzungen zu vermeiden.“
Mit einem MP, welcher der Braunkohle hinterher jammert, ist nichts mit Nachhaltigkeit zu holen.
Wichtiger noch als Vergangenheitsbewältigung ist auch für die Zukunft besser zu planen. Also in Pandemie- und Klimawandelvorsorge zu investieren. Kommen tut immer was. Man muss aber eben vorbereitet sein so gut möglich und bezahlbar.
Gut dass keine Schulden gemacht werden.
Ein Kredit ist was anderes.